Oberlauda (Oberlaur) mit allen seinen Rechten und Gewohnheiten, 30 Morgen Weingarten in der Mark Würzburg, eine Mühle und etliche Häuser.
Wer wollte ihnen nicht glauben, dass die übrigen 20 Morgen Weingarten nicht auch durch unrechte Verkäufe verschwunden sind, auf ähnliche Weise wie Oberlauda (Oberlaur), die Mühle, die Häuser, die Lehen, die Ziegelhütten, die Ledertische und die sechs Morgen Weingarten am Stein bei Schweinfurt (Stain bei Sweinfurt
Das Haus von Johann Platz (Hannsen Platzen) ist dem Hochstift Würzburg zinsbar.
Johann von Münster (Hannsen von Munster) hat Schulden bei Bischof Johann von Egloffstein und wird aufgefordert, diese zurückzuzahlen. Er muss die Schulden auf die Hälfte des Hauses und Hofs der Kellerei Münnerstadt (Kelnerei Münrichstat) versichern und dem Bischof ein Zehntel der Einnahmen abgeben, bis die 300 Gulden abbezahlt sind.
Kemenaten und ein Kalterhaus mit Kalter am Schloss zu Mellrichstadt (Melrichstat) gelegen, für die Albrecht von der Kere (Albrechten von der Kere) erblich zuständig ist, verkauft er an Bischof Johann von Brunn und das Hochstift Würzburg für 170 Gulden.
Marktsteinach (Markstainach) gehörte mit allen seinen Zugehörungen von jeher dem Hochstift Würzburg. Das Hochstift verkauft Marktsteinach, Lorenz Fries weiß jedoch nicht, durch wen oder wann. Im Lehenbuch von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg steht, dass Heinrich von Schaumberg (Haintz von Schumberg) die Hälfte des Schlosses Marktsteinach besitzt. Dies erhält er von Karl von Eberstein (Carln von Eberstain) mit allen Zugehörungen, wie dem Gericht und dem halben Zehnt mit deren Herrlichkeit, die dieser vor dem Weiterverkauf noch von dem Hochstift übernommen hat. Zu der Hälfte des Schlosses gehört der halbe See vor dem Schloss und Güter, Häuser, Hütte (selde), Äcker, Wiesen, Holz, Felder, Flur und Weiden mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten. Außerdem gehört dazu ein Sechstel des Zehnts zu Waldsachsen (Waldsachsen) und ein Zwölftel des Zehnts zu Greßhausen (Greussingshausen) mit allem Zugehörigen.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt Johann Bigau (Hannsen Bigau) ein Haus im Dorf Mürsbach (Mirsbach), welches des Hochstifts Eigentum und sein Mannlehen ist, zu Zinslehen. Dafür übergibt Johann Bigau dem Hochstift ein Haus.
Der Ritter Apel von Liechtenstein (Her Apel von Liechtenstain) verkauft Dietrich von Gich (Dietrich Gich) ein Haus, einen Halbhof und drei Hütten im Dorf Mürsbach (Mirsbach).
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Otto Behausung, Stadel und Baumgarten zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat), welche zuvor Georg von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) innehatte, mit dem Vorbehalt des Widerrufsrechts für 380 Gulden. Bischof Konrad von Thüngen löst Behausung, Stadel und Baumgarten wieder an das Hochstift Würzburg.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Sattelknecht Melchior Trautmann (Melchior Trautman) ein kleines Haus mitsamt einem Hof in Mellrichstadt (Melrichstat). Dieser ist von der Reichs- und Landsteuer befreit. Er bekommt ihn auf Lebenszeit, solange er das Anwesen nicht verkauft oder verändert. Dafür hat er dem Bischof jährlich ein Fasnachtshuhn oder 8 Gulden zu entrichten. Die Erben oder Käufer des Hofes sollen zusätzlich zum Fastnachtshuhn auch 20 Gulden und andere bürgerliche Pflichten gegenüber dem Bischof leisten.