Jeder Dompropst empfängt das Fährrecht in Eibelstadt (Eivelstat) selbst oder durch einen weltlichen oder geistlichen Adligen als Mannlehen vom Würzburger Bischof, und verleiht es als Afterlehen an Bürgermeister und Rat. Dafür verweist Fries auf sämtliche Lehenbücher (also findt man in allen lehen buchern).
Bischof Johann von Egloffstein trägt die Dompropstei als Lehen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die im Banzgau (Bantzgau) gelegenen Zehnten der Dompropstei an Adam Marschall (Adam Marschalck) und Dietrich von Herbilstadt (Dietzen von Herbilstat).
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Hof Katzenwicher für 300 Gulden an den Dompropst (und späteren Bischof von Bamberg) Anton von Rotenhan. Dieser soll für den genannten Betrag Baumaßnahmen vornehmen, da der Hof baufällig ist.
Der Groß- und Kleinzehnt von Großbardorf und Großeibstadt, welche Johann von Egloffstein für drei Jahre Karl Truchsess von Wildberg überlassen will, gehört der Dompropstei Würzburg. Nach dem Tod des Bischofs beschließen daher der neue Bischof Johann von Brunn und der Truchsess, dass der Bischof die Zehnten wieder auslöst und dem Truchsess 300 Gulden gibt. Laut einem späteren Schreiber sind von diesem Geschäft ebenfalls Meiningen (Mainingen), Ebern (Ebern), Seßlach (Seslach) und Wildberg (Wildberg).
Die Zehnten des Domkapitels im Banzgau wechseln mehrmals den Pfandherren. Dompropst Anton von Rotenhan (Rotenhan) verpfändet sie Kaspar von Bibra (Bibra) für 2000 Gulden. Dessen Söhne Heinrich und Berthold verkaufen sie an Hans von Lichtenstein (Liechtenstain). Von diesem gelangen die Zehnten an Oswald von Lichtenstein. Schließlich besitzt sie der Dompropst Georg von Giech (Gich), der sie für 2000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra verpfändet. Weil die Zehnten aber mehr wert sind, verschreibt Bischof Lorenz der Dompropstei einen jährlichen Zins in Höhe von 75 Gulden auf der Würzburger Bede. Folgende Dörfer müssen diesen Zehnt leisten: Biegen am Main (Bigen; Wüstung), Stegen (Stegen; Wüstung), Manndorf (Mandorf; Wüstung), Gräfenholz (Grävenholtz), Speiersberg (Speierberg; Wüstung), Lahm (Lame), Neuses an der Eichen (Neuses), Ziegelsdorf (Zigelsdorf), Scherneck (Schernek), Buchenrod (Buchrod), Tanndorf (Tannendorf; Wüstung), Großheirath (Heurich), Rossach (Rosach), Buch am Forst (Buche), Alten- oder Neubanz (dorf Bantz), Zilgendorf (Zilchendorf), Untersiemau (Nidern Simen), Obersiemau (Obern Simen), Kösten (Costen), Unnersdorf (Untersdorf), Unterbrunn (Nidernbrun), Ebing (Ewingen) und Wohlbach (Wolbach).
Papst Nikolaus V. stellt ein Privileg aus, wonach niemand anders als ein Würzburger Domherr die Dompropstei haben noch besitzen dürfe. Von dieser Regelung ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber die Stifte Haug, Neumünster, und die Orte Ansbach (Onoltzbach), Öhringen (Oringen und Mosbach (Mosbach).
Über das Vorkaufsrecht an Hohenlandsberg (Landsburg) übergibt Bischof Lorenz von Bibra Johann von Schwarzenberg (Schwartzenberg) eine Kopie. Nach dem Bauernkrieg von 1525 kommt es zwischen dem Würzburger Dompropst Friedrich von Brandenburg und Johann von Schwarzenberg zu einer Fehde. Johann von Schwarzenberg vermutet, dass Bischof Konrad von Thüngen seinen Dompropst unterstützt habe. Da seiner Ansicht nach das Original über den Verkauf von Hohenlandsberg nicht mehr vorhanden ist, stellt er auch das diesbezügliche Vorkaufsrecht des Bischofs in Frage. Auf einem Tag zu Windsheim soll ihm der Bischof innerhalb eines Monats das Original vorzeigen.
Bartholomäus Leinkauf (Leinkauf), ein Pfarrer im Dom zu Würzburg, ist Christof Welser (Welser), Dompropst zu Regensburg, eine Pension in Höhe von 40 Gulden für zwei Jahre schuldig. Aus Gnade übernimmt Bischof Konrad von Thüngen davon 20 Gulden.
Der Eichstätter Bischof Moritz von Hutten, der zugleich Dompropst in Würzburg ist, stiftet einen Jahrtag, welcher am 01. Mai (Philippi und Jacobi) in Eichstätt (Aystatt) begangen werden soll. Hierfür soll ein in Seinsheim (Sainshaim) gekeltertes Fuder Wein, das ehemals Paul von Seckendorf zu Hoheneck (Sekendorff der letzt von Hoenek) als Lehen getragen hat, von der Dompropstei in Würzburg nach Eichstätt geliefert werden, künftig dann von der Kellerei in Ochsenfurt (Ochsenfurth); im Gegenzug soll der Eichstätter Bischof dem Würzburger Dompropst jährlich ein gutes Stück Wildbret geben.