Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht einen Hof in Geslau (Gessler) mit allen Zu- und Eingehörungen an Heinrich Sturm (Hainrich Sturm).
Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker zu Sweinfurt) trägt den Zehnten zu Sennfeld (Sendeluelt) als Mannlehen des Stifts. Als Betz Rückert zu Schweinfurt ein Spital in Gerolzhofen (Geroldshofen) stiftet, bittet er Bischof Johann von Egloffstein, zu gestatten, dass der Zehnte durch einen Mittelsmann an das Spital geht. Der Bischof gibt seine Zustimmung, stellt aber die folgenden Bedingungen: jedes Jahr am 29. September (Michaelis) sollen zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden. Außerdem soll über einen Zeitraum von 12 Jahren am Gründonnerstag ein Gebet für die Armen gesprochen werden. Am selben Tag sollen sie auch gespeist werden und ein Viertel Wein erhalten. Zusätzlich darf im Spital keine Pfründe verkauft werden. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen, fällt der Zehnt dem Stift heim.
Wilhelm von Thüngen (Wilhelm von Thungen) kauft von Hermann Goldschmidt (Herman Goltschmid) einen Hof in Gerolzhofen (Geroldshofen), der hinter dem nordöstlichen Tor (hinter dem thore als man von Ebrach hinein reit) und neben dem Hof der Familie Fuchs von Bimbach (Fuchse) liegt. Wilhelm von Thüngen trägt den Hof als Lehen und wird von Bischof Johann von Egloffstein von Beden, Diensten, Grabenarbeit und Wachdiensten befreit. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Kirchensatz zu Burgsinn (Burcksin), einen Hof in Zeilitzheim (Zwelichsheim hoff), die Orte Gaibach (Gewbach) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Berthold von Heidingsfeld (Berthold von Haidingsfeld) trägt einige Güter in Gaibach (Geubach) und ein Drittel des Zenhten zu Wadenbrunn (Wartebrunn) als Lehen vom Stift. Bischof Johann von Egloffstein verschreibt dessen Ehefrau Katharina (Catherine) 500 Gulden auf den Gütern und dem Drittel des Zehnten. Nach dem Tod ihres Ehemanns gibt Katharina die 500 Gulden an ihren Schwiegersohn Heinrich Rüdt von Collenberg (Hainrich Rid von Colnberg) mit Einwilligung des Bischofs.
Nach dem Tod Bischofs Johann von Egloffstein ändert Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker) den Stiftungsvertrag für das Spital in Gerolzhofen. Er vermacht dem Spital den halben Zehnten zu Sennfeld, so dass jährlich am 29. September (Michaelis) zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden können. Falls dann noch Einnahmen übrig sind, sollen diese beim Spital verbleiben. Die andere Hälfte des Zehnten vermacht Betz Rückert seinem Sohn Philipp mit dem Recht, diesen verkaufen zu dürfen. Bischof Johann von Brunn stimmt diesen Änderungen zu unter der Bedingung, dass bei Verstoß gegen den neuen Vertrag der Zehnt dem Stift heimfällt.
Johann Zollner (Hanns Zollner zu Geubach) ermordet seinen Cousin Konrad Zollner (Contz Zolner). Deshalb schickt Bischof Rudolf von Scherenberg seinen Hauptmann Johann von Herlichsberg (haubtman Hanns von Herlichsberg) nach Gaibach (Geubach) und nach Hallburg (Hallberg), um Johann Zollners Güter zu vermerken und um dessen Verwandtschaft in den beiden Orten und auch in anderen in den Lehenseid zu nehmen.
Weil der Gerolzhofer Bürger Hans Stang (ain burger Hanns Stang genant von Geroldshofen) sich im Bauernkrieg beteiligt hat und sich der Strafe, die er für die Beteiligung erhalten hatte, entzieht, überträgt Bischof Konrad von Thüngen die Güter von Hans Stang an Linhart Eibelstädter (Linhart Eiuelsteter).
Dietrich Bauer überträgt dem Stift Würzburg sein eigenes Haus in Jesserndorf (Gesendorf im ambt Bramberg gelegen) und erhält es als Lehen mit Schutz und Schirm zurück. Er zahlt jährliche Abgaben in Form eines Fastnachtshuhns und bei Verkauf desselben entrichtet er Handlohn. Ansonsten ist der Haushalt frei von Abgaben. Die Nachtragshand merkt an, dass die jählichen Abgaben nach Bramberg (Bramberg) gehen.
Johann von Rotenhan und Martin von Rotenhan (Hanns vnd Martin von Rotenhan) übertragen in einem Tauschgeschäft dem Stift Würzburg 16 Lehensmänner zu Gerolzhofen (Geroldshofen) und Rügshofen (Rugshofen). Diese Lehensmänner sind Bauern der von Rotenhan, die jedes Jahr 22 1/2 Hühner abgeben müssen und von Einnahmen durch den Verkauf von Gütern pro 10 Gulden einen als Handlohn entrichten müssen. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Ort Gräfenholz (Greffenholtz dorff) und den Fluss Baunach (Bawnach Altwasser daran).
Die von Rotenhan haben etliche Lehensmänner in Gerolzhofen (Geroltzhouen) und Rügshofen (Rügshouen), die sie gegen die Gült und ein Gewässer mit Fischen in Gräfenholz (Grefenholtz) mit dem Stift Würzurg tauschen.