Die Träger der edlen und unedlen Mannlehen müssen zwar die gleichen Pflichten erfüllen, dennoch gibt es zwei Unterschiede: Die Träger der edlen Mannlehen sind dem Bischof verpflichtet, im Kriegsfall durch persönlichen Einsatz Hilfe zu leisten. Wenn sie ohne einen männlichen Erben sterben, geht das Lehen an ihre nächsten Verwandten über. Einige Lehen sind, wie Fries hernach berichtet, davon ausgenommen.
Die Träger der Zug- bzw. Feldlehen leisten in Kriegszeiten ihren Lehnsherren Beistand: Sie müssen persönlich und mit ihrem Vermögen deren Feldzüge und Belagerungen unterstützen. In den alten Salbüchern werden sie auch armigeros genannt.
Hinsichtlich des Einlagers hat Karl IV. bestimmt, dass man dem Leistenden kein Trankgeld oder weitere Vergünstigungen geben muss.
Die Untertanen des Hochstifts in Eßleben bekennen, dass sie nur den Würzburger Bischof als Herren anerkennen, diesem Bede zahlen, jährlich ein Fuder selbst angebauten Wein abführen, ihm Dienst leisten und ihn bei Aufenthalten beherbergen (läger) und verpflegen (atzung).
Der Bamberger Bischof Georg von Schaumberg und der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg legen ihren Streit in Haßfurt (Hasfurt) bei. In dieser Auseinandersetzung zwischen dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon verstorbenen Bischof Johann von Grumbach und dem Bamberger Bischof geht es um das Landgericht, Geleits-, Zoll-, Zentrechte, Klöster, Verköstigungs- und Folgerechte (atzung und volge), die Orte Baunach (Baunach) und Godeldorf (Godelndorff), Schäfereirechte, Neurodungen, Wildbänne, Befestigungsanlagen (newe gräben) und anderes mehr. Laut einem Nachtragsschreiber sind ebenfalls betroffen: Triebrechte in Baunach und Godeldorf (Baunacher, Godelndorffer trieb), der Stufenberger Wald (Stuffenberger holtz), Schäfereirechte in Sandhof (Sandhoffer schefferey), Reckendorf (Reckendorff), Reiswägen in Rattelsdorf (Ratelsdorff), Oberhaid (Obern Haidt/ Haidt; dort auch weitere Rechte), Dörfleins ( Dorffleins; dort auch weitere Rechte) und Viereth (Viehrieth/ Vieherieth; dort auch weitere Rechte), Oberneuses (Newses), Rauhenberg (Rauhenberg), Busendorf (Busendorff), Breitbrunn (Braittenbron), Roßdorf (Rasdorff), Schönbrunn (Schonbron), Mühlendorf (Mulndorff), Oberscheinfeld (Obern Schainvelden), Stettfeld (Stettvelden/ Stetveldt), der Schulterbacher Wald (Schultirbacher waldt), Geleitrechte von Hallstadt (Halstatt) und Haßfurt (Hasfurt), das Bamberger Geleit, das Geleit des Klosters Ebrach (closter Ebrach), das Baunacher Halsgericht, die Burgebacher Mannlehen (Burgebracher manlehen), die Pfarreien Seßlach (Seslach) und Scheßlitz (Scheslitz), Knetzgau (Gnetzgew), Ziegelanger (Zigelanger), Zeil am Main (Zeyl), Steinbach (Stainbach), Zollzeichen und -stätten, Westheim (Westhaim), Zell (Zell), Sand am Main (Sandt), Staffelbach (Staffelbach), Roßstadt (Rostatt), Trunstadt (Tronstatt), Unterhaid (Nidern Haidt), Weiher (Weiher), die Zollfreiheit für den Adel, Medlitz (Medlitz), Hoheneich (Hoenaich), Eltmann (Eltmain) sowie die Klöster Banz (Bantz closter), Veßra (Fessern), Theres (Thäris) und Kitzingen (Kitzingen).
Bischof Rudolf von Scherenberg lässt wegen der Angriffe auf das Hochstift Würzburg vier Lager bei Schlüsselfeld (Slusselveld), Markt Bibart (Bibert), Eltmann (Eltman) und Ebern (Ebern) errichten. Er bestellt Kontingente aus dem Gau (Gai), dem Gebiet des Zabelstains (Zabelstein) und dem Steigerwald (Staigerwald).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Die Reichstände bewilligen, König Maximilian bei seinem Romzug zu unterstützen (hilf zu roß vnd fues). Bischof Lorenz von Bibra leistet seinen Anteil und schreibt an den Abt von Kloster Banz (Bantz), Johann III. Schütz von Hagenbach, dass er einen Reiswagen stellen müsse. Auf Bitte des Abtes und dessen Hinweis auf die schwere Feuersbrunst des Jahres 1505 sieht der Bischof in diesem Fall von der Aufforderung ab.
Der Banzer Abt Alexander von Rotenhan räumt seine Verpflichtung ein, dem Hochstift Würzburg einen gerüsteten Reisewagen schicken zu müssen.
Zum Böhmischen Ständeaufstand (Behemisch uffruhrer anno 47) erlässt Kaiser Karl V. Mandate.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft für 1400 Gulden das Burggut im Schloss Aschach (Aschach) mitsamt dessen Zugehörungen an Peter Böhmer (Boemer). Dazu zählen unter anderem 15 Morgen Wiesen und 53 Morgen Äcker. Die Besitzungen liegen allesamt im Dorf Aschach. Diesen Güterkomplex übertrug einst Hans von Beringen (Bering) beim Aussterben seiner Familie im Mannesstamm an das Hochstift Würzburg. Folgenden Abgaben und Herrschaftsrechten des Bischofs müssen sich Peter Böhmer und seine Frau Barbara, solange sie leben, nicht unterwerfen: Der Zentgerichtsbarkeit und anderen obrigkeitlichen Herrschaftsrechten, der Erbhuldigung, der Landsteuer, dem Zehnt, Ungeld, Bede und militärische Unterstützung für den Bischof zudem müssen sie, solange Peter Böhmer im Stiftsdienst steht, keine Fron- und Wachdienste leisten und sind von Feld- und Bauzehnten befreit.