Wenn ein Lehnsmann die Lehen seinem Lehnsherrn zurückgibt (die lehen refitirt), dann kann der Lehnsherr die Lehen einem anderen verleihen.
Die Wörter mannen und vermannen besitzen zwei Bedeutungen. Im ersten Fall bezeichnen sie, das rechtmäßige Tragen und Verdienen eines Lehens. Die zweite Bedeutung der Wörter ist ledig werden oder haimfallen. Ein Lehen fällt also an den Lehnsherren zurück, der es erneut an einen Lehnsmann vergeben kann. Jeder neue Lehnsmann soll sein Lehen innerhalb eines Jahres in Empfang nehmen, wie auch ein neuer Lehnsherr binnen eines Jahres die Lehen an seine Lehnsmänner ausgeben muss. Will/Kann der Lehnsmann in dieser Zeit ohne eine rechtmäßige Ursache die Lehen nicht empfangen, fallen sie an den Lehnsherren zurück.
Ist der Erbe eines Lehens unter 14 Jahre alt, darf er das Lehen nicht in Empfang nehmen. An seiner Stelle soll ein anderer bis zu dessen 14. Geburtstag das Lehen tragen und die daraus resultierenden Pflichten erfüllen.
Heinrich von Lauda (Lauden) gibt dem Hochstift Würzburg seinen Teil am Ort Lauda (Lauden) zu Lehen und vermacht es dem Stift nach seinem Tod.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg verschiedene Gefälle in Apfelbach (Apfelbach) im Amt Markelshaim (Marcoltshaim) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) zu Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von den Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen gehabt haben. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lichental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Hartbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Aldershaim), Althausen (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Der Schreiber vermerkt in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Konrad IV. von Trimberg (Trimperg) fechtet die Verfügung seines Vaters Konrad III. von Trimberg an, welcher seine Herrschaft Trimberg mit allen Zugehörungen, darunter Schloss und Stadt Arnstein (Arnstain), dem Hochstift Würzburg vermacht. Er einigt sich mit Bischof Mangold von Neuenburg dahingehend, dass die Herrschaft dem Hochstift auf ewig gehören soll. Konrad hingegen soll für einen jährlichen Zins von zehn Pfund Hafer die Stadt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim vor der Rone) als Lehen erhalten, bis diese für 800 Mark Silber wieder abgelöst werde. Als Konrad ohne Erben stirbt, fällt auch Bischofsheim wieder an das Hochstift.
Monumenta Boica 38, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1866.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Die Bischöfe von Würzburg setzen verschiedene Adelige als Burgmänner auf Schloss Arnstein (Arnstain) ein und geben ihnen zum Dank für ihre Dienste Stiftsgüter zu Lehen. Unter Bischof Andreas von Gundelfingen sind dies folgende Burgmänner: Herold und Volker von Thüngersheim (Thungershaim), Heinrich von Müdesheim (Mutishaim), Frob von Heßlar (Hesler), Volker von Bastheim (Basthaim), Herold von Zellingen (Cellingen), Otto von Rode (Rode), Konrad von Grumbach (Grunbach), Herold und Heinrich von Retzbach (Retzbach), Hermann von Guttenberg (Gotenberg), Gerbot von Bonnland (Bonlant), Berthold von Rieden (Rieden), Heinrich Weiß (Wais), Eckhart von Müdesheim (Mutishaim) und ein nicht näher beschriebener Schetzlin.
Gernot, Hofschultheiß von Heidingsfeld, empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen den Löwenhof (Lewenhof oder Lebenhof) in der Nähe des Großen Roßbergs (heutiger Straßenname Am Roßberg in Würzburg) mit dessen ganzer Ausstattung. Später empfängt Peter Gernot von Bischof Wolfram von Grumbach den Hof. Am linken Rand des Regests finden sich folgende Ergänzungen: Dürnhof (Dürnhove), der Roßberg (Roßberg), Unter- bzw. Oberdürrbach (Dürbach), Estenfeld (Essenvelt), der Krautgarten vor dem Hauger Tor (Hauger Krautgarten), das Gericht über das Pleicherviertel (Blaichacher gericht), Leimental bei Veitshöchheim (Lemmertal).
Zeißner, Sebastian: Der große Löwenhof in Würzburg, in: Mainfränkisches Jahrbuch 5 (1953), S. 115-134.
Der Bauhof zu Lauda hat dem Hochstift Würzburg gehört, bevor Herzog Otto I. von Pfalz-Mosbach die Besitzrechte ausübt. Er verleiht den Hof an Peter Hofmann (Hoffman) und Hans Baier (Bair) mit Erbrecht. Zusammen müssen sie jährlich 32 Malter Korn und Weizen sowie 18 Malter Hafer an den so genannten alten Berg entrichten, ferner müssen sie einen Wagen bereithalten. Wenn der Würzburger Bischof nach Lauda kommt, sollen sie ihm 15 Pferde stellen. Dafür dürfen die Besitzer Bau- und Brennholz schlagen.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Herren von Stein zum Altenstein (den vom Stain) einen Wald des Hochstifts Würzburg, genannt Altfirst oder Altferst, zu Lehen. Später fällt dieser an die Herren von Hewen (Hewn).