Das Schloss Dornberg (Dornburg) in der Grafschaft Katzenelnbogen ist ein Würzburger Lehen, wie es in einer Streitschlichtung zwischen dem Landgrafen von Hessen und den Grafen von Nassau zu Augsburg (Auspurg) festgestellt wird.
Die Grafen von Katzenelnbogen (Catzenelnbogen) und nach ihnen die Landgrafen von Hessen weigern sich, Dornberg (Dornberg) von den Grafen von Henneberg als Lehen zu empfangen, sondern tragen das Schloss bis zum Zeitpunkt dieses Eintrags in der Hohen Registratur (ca. 1542-1550) als Lehen des Hochstifts Würzburg. Der zuvor angesprochene Urteilsbrief befindet sich auch in Würzburg. Die Grafen von Henneberg empfangen seither Burg Hutsberg (Hutsberg) als Lehen.
Landgraf Ludwig von Hessen (Landgraue Ludwig von Hessen) unterstützt Bischof Johann von Brunn gegen das Domkapitel und die Städte Würzburg, Karlstadt (Carlstat) und Ochsenfurt (Ochsenfurt). Dafür verschreibt der Bischof ihm eine bestimmte Anzahl an Fuder Wein. Die Brüder Wilhelm und Heinrich von Henneberg (Graue Wilhelm vnd Hainrich von Hennenberg) geben dem Landgrafen 20 Fuder, die mit Fässern, Schrötgeld und Fuhrlohn 562 Gulden kosten. Diese Summe ergänzt der Bischof dem vorherigen Pfandschilling auf Meiningen.
Es wird von einer Auseinandersetzung zwischen dem Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, mit Philipp von Hessen sowie deren Auftreten vor Bischof Lorenz von Bibra und den Burggrafen zu Nürnberg berichtet.
Weigand von Luther (Luther) wird von den Landgrafen von Hessen mit Bischof Lorenz von Bibra vertragen.
Der Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Hanns von Sachsen) und Landgraf Phillip von Hessen (Landgraue Philips von Hessen) werfen dem Stift Würzburg vor, dass dieses ein Bündnis gegen sie errichtet habe. Kurz darauf gibt Landgraf Philpp bekannt, dass er dem Stift unrecht getan habe. Der hierdruch entstandene Nachteil für Bischof Konrad von Thüngen wird vom Domkapitel beglichen. Mitunter übertragen sie ihm ihren Anteil an der Mainmühle, somit gehört die Mühle ab diesem Zeitpunkt allein dem Würzburger Bischof.
Obwohl Bischof Konrad von Thüngen erst seit kurzem sein Amt innehat, hält er sich so, dass sich niemand über ihn beklagen kann. Wenn einer seiner Amtmänner oder Diener die Ritterschaft ungerecht behandelt, wendet er dies ab. Er handelt so, dass die Ritterschaft nicht ungerechtmäßig belastet wird. Ebenso fordert er die Dienste seiner Amtsmänner, Diener und Ritterschaft nur an, wenn diese auch wirklich für das Hochstift benötigt werden. Jedoch missfällt es vielen, dass der Bischof dem Schwäbischen Bund beitritt, dem seit langem auch schon das Erzstift Mainz, das Hochstift Bamberg, die Landgrafschaft Hessen, die Markgrafschaft Brandenburg und andere benachbarte Fürsten angehören. Er tut dies jedoch, um seine Ritterschaft und Untertanen zu schützen. Denn durch den Frieden, der auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen wurde, ist es dem Schwäbischen Bund nicht möglich, gegen die Ritterschaft vorzugehen.
Der Landgraf hat vor, mit 74 Pferden durch Franken (Francken) zu ziehen. Davon raten ihm die Bischöflichen Räte ab, da dies den Unwillen der gemeinen Ritterschaft hervorrufen würde.
Bei Breslau (preslaw) lebt ein Jurist Namens Otto von Pack (Otto von pack). Er setzt einen Vertrag auf, in dem er etliche Fürsten, Protestanten und unter anderem auch den Bamberger Bischof Weigand von Redwitz, sowie den Würzburger Bischof Konrad von Thüngen erwähnt. Der Vertrag lässt es so aussehen, als ob sie sich gegen den Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Johansen von Sachsen) und Philipp den Großmütigen, den Langraf von Hessen ( Landgrafe philipsen von Hessen), verbündet hätten. Dies würde geschehen, um den Willen Gottes zu vollbringen und Land und Leute zu vertragen. Pack vermutet, er würde ein großes Dienstgeld und Geschenk dadurch erhalten. Als jedoch Landgraf Philipp davon erfährt, will er die Hochtstifte Bamberg (Bamberg) und Würzburg (wirtzburg) mit seinem Heer angreifen. So rüstet sich der Würzburger Bischof mit seinen im Hochstift Würzburg ansässigen Grafen, Herren, Rittern, der Landbevölkerung und Landsknechten. Auch der Schwäbische Bund sichert ihm seine Unterstützung mit 8.000 Mann zu. Als diese aufbrechen wollten, wurden sie aufgehalten. Der Erzbischof von Trier, Richard von Greiffenklau zu Vollrads, und der Pfalzgraf und Kurfürst von der Pfalz, Ludwig von der Pfalz (pfaltzgraf ludwig), wollen die die Konfliktparteien vertragen. Daraufhin wird ein Tag zu Schmalkalden (schmalckalden) angesetzt und der Konflikt beigelegt, nachdem Bischof Konrad seine Unschuld erklärt. Jedoch müssen die Hochstifte Bamberg und Würzburg 60.000 Gulden zahlen.
Andreas von der Kere (Endres) erzählt dem Bischof Konrad von Thüngen noch im Vertrauen, dass drei tapfere Kaufleute nach dem Kauf des Amts Mainberg trachten, wobei die anderen zwei nichts davon wissen. Diese sind der Kurfürst Herzog Johann Friedrich von Sachsen (Johanns Fridrich von Sachsen), Landgraf Philipp von Hessen (Philips von Hessen) und die Stadt Nürnberg. Andreas von der Kere denkt, dass der Bischof nach dieser Aussage das Kaufgesuch des Schlosses und Amtes Mainberg mit offenen Armen annehmen würde. Der Bischof gibt ihm jedoch eine unbedacht rüde Antwort. Er meint, es wäre ihm mit Geld nicht möglich einen solchen Kauf zu tätigen. Wenn er ein so großes Vermögen hätte, wolle er die Grafen, Herren und Ritterschaft nicht aus seinem Land durch den Kauf ausschließen, sondern diese lieber miteinbeziehen oder dafür sorgen, dass diese bleiben können. Was die Warnung angeht, sich vor neuen Nachbarn in Acht zu nehmen, entgegnet er, dass selbst wenn Sachsen, Hessen und Nünberg zum Kauf stünden und er das Geld hätte diese zu kaufen, hätte er genauso andere anstoßende Nachbarn. Wenn nun ein anderer Mainberg kauft, hofft er, dass der sich damit begnügt und dem Hochstift kein Land engegen geltendem Recht streitig macht. Genauso würde er es auch nicht machen, um niemandem einen Grund für Feindschaft zu geben. Er bedankt sich jedoch bei ihm für das gutwillige Angebot. Andreas von der Kere wünscht sich eine andere Antwort, doch er muss sich mit dieser zufrieden geben, verabschiedet sich und zieht nach Hause.