Bischof Hermann von Lobdeburg verpfändet den Hof zu Würzburg genannt Grafe Eckhart und das Schloss Rottenbauer für 120 Mark Silber an seinen Truchseß Konrad dorfen.
König Karl IV. (konig Carl der viert) verpfändet alle Gefälle und Einkommen von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Thauber) an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Die Bürger von Rothenburg sollen ihm treu ergeben sein. Zudem wird festgelegt, dass Rothenburg ob der Tauber zu Franken gehört.
König Karl IV. (konig carl der virt) verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg aufgrund seiner nützlichen Dienste und der Schäden, die sie genommen haben, 1200 Mark Silber auf die Juden von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg). Der Bischof soll, nach seiner Forderung an das Reich, das Recht auf die Juden haben.
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) soll Bischof Albrecht von Hohenlohe 4000 Gulden und weitere 2500 Gulden bis Maria Lichtmess bezahlen.
Ritter Dietrich von Heidingsfeld (Diterich von haidingsfelt ritter) verpfändet, mit dem Wissen und der Zustimmung von Bischof Johann von Eglosffstein, das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur) mit all dessen Zugehörungen für 560 Gulden an die Herren von Tottenheim (Tottenheim).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Schloss Rottenbauer ( Schloss Rottenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all deren Zugehörungen für 250 Gulden an Peter Gündelwein (petter Gundelwein). Dem Hochstift Würzburg bleibt das Wiederlösungs- und Öfnungsrecht, sowie die Hälfte aller Gesellen und die Nutzung vorbehalten.
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Brunn das Dorf und Schloss Rottenbauer (Rotenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (fuchstat) für 500 Gulden Gold an Herrn Johann Voit von Salzburg (hansen voiten von Saltzburg). Die Hälfte der Gulden gehen als Ablöse an Peter Gündelwein (petter gundelwein). Die restlichen 250 Gulden werden dem Vogt samt der Nutzung und dem Wiederlösungs- und Öffnungsrecht verpfändet.
Herr Johann Voit von Salzburg (voiten von Saltzburg) verkauft das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur), einen Hof bei Rottenbauer, der dem Kloster Heidingfeld (closter zu Haidingsfelt) gehört, sowie das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all seinen Rechten, Zubehör, Leuten, Gütern, Höfen, Lehen, Zenten, Zinsen, Ackern, Gewässern, Feldern, Wiesen, Wäldern, Mühlen, Bergen, Gründen, wunen, Weiden, Freiheiten, Heiligkeiten und Zu- und Eingehörungen an Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich wolfskel ritter von hausen). Bischof Johann von Brunn bewilligt den Kauf unter einer Bedingung: Die Lehensmänner, sollten sie seine Erben sein oder ein anderer Angehöriger des Hochstifts Würzburg, dürfen die Lehen nicht verkaufen, verpfänden, übertragen oder entfemden. Zudem soll sich das Schloss Rottenbauer dem Hochstift und dem Domkapitel in Notfällen und bei Kriegen öffnen.
Die Gebrüder Konrad (contz) und Philipp (philips) von Vackenrod ( von vackenrod) verpfänden dem Kloster Triefenstein (Triffenstein) 28 Pfennig Zinsen auf Röttbach (Ratbach). Ihnen ist die Wiederlösung der Mühle am Krombach (Cranhbauh), sowie der Zins auf Röttbach vorbehalten.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich 500 Gulden von Sebastian, Johann und Maria von Rotenhan (Bastian, mere vnd hausen von Rottenhan). Bis der Bischof diese zurückzahlt verpfändet er ihnen einen jährlichen Zins von 25 Gulden, auf die Bede von Haßfurt (hassfurt), die an Cathedra Petri fällig sind. Diejenigen, die den Zins abholen, haben Geleit.