Unterkäufer, Visitator, Gebot, Metzger, Taglohn, Veldainung, Brotkauf, Fleischkauf, Elle, Waage, Gericht, Maß, Steinmetz, Buße, Frevelgüter, Hubbuße
Zur Auslosung (Redeptiones) finden sich Informationen beim Wiederkauf von Schloss Hornberg an der Jagst (Hornburg an der Jagst) im ersten schrot
Bischof Johann von Brunn erlässt für das Dorf Randersacker (Randersacker) eine Satzung und Gemeindeordnung, weil das Dorf große Schäden durch Brände im Krieg genommen hat. In dieser wird festgelegt, dass die Einwohner und Sesshaften in Randersacker die Zimmer in ihren Behausungen ab jetzt verkaufen. Die übrigen Güter, welche in der Mark liegen, behalten sie für die nächsten drei Jahre. Nach diesen drei Jahren sollen sie die Güter an in Randersacker wohnhafte Personen verkaufen. Diejenigen, die ihre Güter in der Mark nicht behalten wollen, die sollen sie ab jetzt an Einwohnung und Sesshafte in Randersacker verkaufen und an keine Auswärtigen. Bei einem Erbfall in Randersacker und in der Mark soll wie oben beschrieben gehalten werden. Auch geistliche Personen, welche liegende Güter in Randersacker und der Mark haben und diese verkaufen wollen, müssen sie an Alteingesessene zu Randersacker verkaufen und an keine Auswärtigen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Heinrich Marschall von Raueneck (Haintzen Marschalcken) 320 Gulden Leibgeding auf Iphofen (Jphouen), Haßfurt (Hasfurt) und Deusdorf (Dansdorff), um das Schloss Raueneck (Raweneck) erwerben zu können.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalk zu Raweneck) verkauft auf Grund von Schulden sein Schloss Raueneck (schlos Raweneck) an der Baunach (Baunach) mit den Kemenaten, Türen, Tormauern, Zwingern, Greifen, Vorhöfen, Zäunen, Häusern, Höfen, Bauhöfen, Bauernhöfen, Äckern, dem Zinngieserz und allen Zu- und Eingehörungen und andere Dinge, mit Ausnahme des kirchlichen Lehens beim Schloss gelegen, über das er sein Leben lang verfügen soll, für 3000 Gulden.
Friedrich von Seinsheim zu Westerndorf (fridrich von Sainshaims zu westerndorf) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg und dessen Stift seinen Teil und seine Gerichtsbarkeit zu Randersacker (Randersacker) für 120 Gulden. Weiterhin zwei Fuder Wein, einen Teil der Weingült, ein Viertel des Hubgelds und ein Viertel des Zolls zum Dorf und zu den Feldern mit allen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Lehenschaften Herrschaften, Gewohnheiten sowie allen weiteren Zu- und Eingehörungen. Sollte allerdings Mechthild von Seinsheim (Metze von Sainshaim geborne Truchsessin), die Witwe Engelards von Seinsheim (Engelhart von Sainsheim), sterben, soll dieser Teil auf sie und ihre Erben übergehen, der Kaufbrief darf ihnen dabei nicht schaden.
Gottfried von Seinsheim (Gotz von Seinsheim) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg seine Rechte an dem Halsgericht, dem Dorfgericht und dem Hubgericht von Randersacker (Randersacker). Weiterhin acht Fuder Weingült, auch Hubwein genannt, jährlich achtzehn Pfund Hubgeld und die Hälfte des kleinen Zolls, auch Vogtzoll im Dorf und der Mark und am Main. Außerdem 40 Hubhühner, die von den Hütern der Weingärten gegeben werden, sowie zehn böhmische Gulden, drei Lammbäuche und sechs Kapaun, die vom Schrot- und Büttelamt gegeben werden. Zuletzt die Einnahmen der Metzger, Bäcker und Krämer auf dem Radersackerer Markt und was er sonst durch seine Leute, Güter und Zu- und Eingehörungen einnimmt. Der Bischof bezahlt ihm dafür 3000 Gulden, jedoch mit vielen Zusätzen.
Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (Sigmund Fuchs von Burgpraitbach) verkauft sein Burggut zu Schloss Raueneck (Schloss Raweneck) mit allen Innenausbauten, Anbauten und Zughörungen, einem Hof mit Scheune und dem dazugehörigen Gebiet und weitere Gülte, die er aufgrund einer Verpfändung als würzburgisches Lehen trägt, für 600 Gulden an Bischof Konrad von Thüngen und das Hochstift Würzburg.
Der Ratsmann Job (Job) versetzt sein Haus in Haßfurt (Hasfurth) für 200 Gulden mit der Kenntnis von Bischof Konrad von Thüngen für drei Jahre. Später verkauft Job sein Haus an Bischof Konrad von Bibra für 700 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt mir der Beweilligung seines Domkapitels dem Kloster Rebdorf (Rebdorff) vom Augstinerorden jährlich 108 Gulden auf das Kammergefälle auf Wiederlösung. Die 2700 Gulden die das Kloster Schwarzach (Schwartzach) zur Verzinsung hatte hat Bischof Konrad von Bibra beim Kauf des Zehnts von Dettelbach (dettelbach), Schwarzach (schwartzmann) und Bibergau (Bibergaw) auf sich genommen.