Der Dekan und das Kapitel des Domstifts verpfänden ihr Amt zu Hochhausen dem Grafen von Wertheim (Grauen zu Werthaim) und lösen es für 30 Mark jährzliche Zinsen mit 220 Mark wieder aus. Zwei Jahre später stellen der Propst, der Dekan und das Kapitel den Brüdern Graf Poppo und Rudolf von Wertheim (Graue Bopen vnd Rudolfen von Werthaim gebruderen) eine neue Verpfändung über das Amt Hochhausen aus, welche mit 220 Mark Silber wieder ausgelöst werden kann. Den Kirchensatz zu Hochhausen behalten sie jedoch sich vor.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet eine große Summe Geld auf Heustreu (Hostrau sunst Haistrai oder Heustrei) an Apel Jeuten (Apeln Jeuten), einen Bürger aus dem Amt Bad Neustadt an der Saale (Newenstat vnter Salzburg). Das Pfand wird abgelöst.
Das Gericht Hiltrich (Hiltrich) im Amt Arnsberg mit seinen Zu- und Eingehörungen wird an Herrn Richard von Maßbach (Richard von Maspach) und seine Erben verpfändet für 750 Pfund Haller. Bischof Albrecht von Hohenlohe löst die Verpfändung und verpfändet es an Heinrich von der Tann von Bieberstein (Hainrich von der Than von Biberstain) gegen wiederum 750 Pfund Haller.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Aue zu Heustreu (Haistraw) an Heinrich Zollner und Gottfried von Schweinfurt (Haintzen Zolneren vnd Götzen von Schweinfurt), für 500 Gulden auf 10 Jahre.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Felder in Himmelstadt an Ulrich Stang (Vlrich Stang), bis Ulrich davon 200 Gulden und von Eberhard von Grumbach und Reicholf von Elm (Reicholf von Elm) der Wert der 4 Pferde, die er im Dienst für das Stift verloren hat, bezahlt wurden. Ulrich Stang bestätigt die Foderung des Bischofs Johann von Egloffstein.
Bischof Johann von Brunn verpfändet 100 Gulden jährlich von Heustreu dem Herren Erkinger von Seinsheim (heren Erkingeren von Saunshaim vnd Schwarzenberg). Bischof Johann von Brunn verpfändet eine Bede im Wert von 100 Gulden an Graf Georg von Hennberg. (Graue Georgen von Hennenberg) 1439 schuldet Bischof Johann von Brunn Schenk Graf Eberhard Schenk von Erbach (Schenck Eberharten von Erpach) 600 Gulden und verpfändet ihm hierfür dieselbe Bede von Heustreu auf 6 Jahre, sodass dieser jährlich 100 Gulden einnehmen kann.
Bischof Gottfried von Limpurg verpfändet eine Bede im Dorf Halsheim (Hoelshaim) des Amtes Arnstein an Burkhard von Müdesheim (Burckharten von Muisshaim). Acht Jahre später verpfändet Bischof Johann von Grumbach das Dorf Halsheim mit dem Dorf Binsfeld und dem Hof Dattensoll (das dorf Hohelshaim sambt dem dorf Binsfeld vnd dem hof datzensol) an Ewald von Lichtenstein (Eiwalten von Liechtenstain) für 2100 Gulden.
Johann von Brunn wird von den Herren von Hirschhorn gefangen genommen. Diese hatten ihm 15.000 jährlich zu verzinsende Gulden geliehen. Im Gegenzug verpfändete er ihnen Burgen und Unterpfänder. Er versäumt es jedoch jahrelang, die Zinsen zurückzuzahlen. Nur mit Mühe kann er sich aus der Gefangenschaft befreien. Lorenz Fries verweist für Einzelheiten auf die Vita des Bischofs Johann von Brunn, da der Eintrag sonst zu lang geworden wäre. Johann von Brunn verpflichtet sich, einen Geldbetrag an die Herren von Hirschhorn zu zahlen, zahlt diesen zu Lebzeiten jedoch nicht ab. Die Herren von Hirschhorn fordern diesen Betrag deshalb vom Stift ein. Kurfürst Philipp, Pfalzgraf bei Rhein (pfaltzgraue Philips Chorfurst) verträgt die beiden Parteien wieder miteinander. Bischof Rudolf von Scherenberg soll dem Ritter Otto und Johann von Hirschhorn (her Ot riter vnd Hanns von Hirshorn) 5600 Gulden zahlen. Für 1600 Gulden gibt er ihnen eine Schuldverschreibung.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss Hildenburg und seine Zugehörungen wieder ab. Die Söhne des Seifried von Stein (Seifrid vom stain), Hertnit und Philipp (Hertnit vnd Philip), fordern von Bischof Rudolf von Scherenberg für die Frondienste, die in der Verpfändung an ihren Vater bestimmt waren, aber nicht geleistet worden sind sowie das aufgewendete Baugeld, das nicht entrichtet wurde, 100 Gulden. Diese erhalten sie.
Bischof Gottfried von Limpurg verpfändet eine Bede im Wert von 120 Gulden jährlich im Dorf Heustreu (Haistrai) an Simon von Schlitz (Simon von Schlitz) für 1200 Gulden. Bischof Gottfried von Limpurg verpfändet das Dorf Heustreu an Apel von Stein zum Altenstein (Apel vom Stain zum altenstain). Bischof Rudolf von Scherenberg löst Heustreu wieder aus.