Anselm von Rosenberg (Rosenberg) erhängt sich. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg nimmt aufgrund der Freiheit Kaiser Friedrichs III. dessen Güter und das ihm verpfändete Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) in Besitz. Fries verweist außerdem auf einen Bericht über den Fund der Leiche sowie einen Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Anselm von Rosenbergs Tochter.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
In der Streitsache gegen Gottfried von Berlichingen (Berlichingen) ernennt Kaiser Maximilian Bischof Lorenz von Bibra zum Kommissar mit der Vollmacht, dessen Lehen und Güter einzunehmen. Dafür sichert der Kaiser dem Bischof Schutz und Schirm bis zur Beendigung der Streitsache zu.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen das Indult, dass er das Hab und Gut sowie das Einkommen von Personen, die ihre Ordenskleidung ablegen und den Orden verlassen, in Besitz nehmen und zum Unterhalt von Gelehrten oder für andere sinnvolle Dinge einsetzen darf.
Die Würzburger Bürgerin Regina Träch (Träch) nimmt sich selbst das Leben. Bischof Konrad von Thüngen nimmt deren Güter in Besitz und überlässt aus Gnade einen Großteil davon ihrer Verwandtschaft, die den Empfang bestätigt.
Wolf Ziegler (Ziegler), genannt Rutler, aus dem Amt Ebern (Ebern) erhängt sich. Bischof Konrad von Thüngen nimmt dessen Güter in Besitz und überlässt diese der Witwe aus Gnade nach ihrer vorgetragenen Fürbitte. Ihre Verwandtschaft bestätitgt den Empfang.
Hans Eiring (Eiring) aus Leuzendorf (Leutzendorf) ersticht sich und wird verbrannt. Bischof Konrad von Thüngen überlässt den Besitz aus Gnade dessen Ehefrau und dessen Sohn Matthias, die den Empfang bestätigen.
Jakob Düring (During), der damalige Keller von Haßfurt (Hasfurt), ist Bischof Lorenz von Bibra Geld schuldig gewesen, weshalb Bischof Konrad von Thüngen Jakob Dürings Haus am Haßfurter Marktplatz in Besitz genommen hat. Bischof Konrad von Bibra verkauft dieses Haus für 200 Gulden an seinen Keller Georg Ringer (Ringer) unter der Bedingung, dass dieser und seine Erben die vermeintlichen Ansprüche der Fuchs von Bimbach (Fuchs von Binbach) und anderer abwehren und die Interessen des Hochstifts wahren.
Hieronymus Popp (Bop) aus Würzburg erhängt sich. Seiner Ehefrau wird dessen Besitz aus Gnade überlassen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).