Zu Lebzeiten Bischof Wolfgars im Jahr 815 stiften Graf Megingaud der Jüngere (Mainguten) aus Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg vf der Thauber) und seine Frau Imma (vmbina) das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach), wofür sie ihr Schloss umbauen. In diesem Kloster sitzen viele Benediktinermönche, von denen fast alle adelig sind. Der erste Abt heißt Benedikt (Benedictus). Das Kloster wird zu Ehren Marias und der Heiligen Sebastian und Felicitas geweiht. Als das Kloster nach einigen Jahren durch Feuer Schaden nimmt und verfällt, wird es von neuem erbaut und erneut Maria und der Heiligen Felicitas und ihren Söhnen geweiht. Megningaud, seine Frau und ihre zweite Töchter Dietrat (dietrat) verwalten das Kloster und besitzen darin eine Wohnung, in der sie einen Teil des Jahres wohnen und den Gottesdienst besuchen. 841 übergibt Dietrat Bischof Gozbald, der Neffe des dritten Würzburger Bischofs und Grafen zu Rothenburg Megingaud ist, das Kloster Münsterschwarzach. Eine Bedingung dafür ist, dass sie und Hildegard (Hiltegarten), die Tochter von König Ludwig dem Deutschen, das Kloster bis zu ihrem Tod leiten und es erst danach an das Hochstift Würzburg fällt. Dies ist so auch in Konig Ludwigs donation festgehalten.
Das Dorf Schwarzbach (Schwartzbach) gehört zum Marschallamt des Hochstifts. Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die beiden die Schlösser Hildenburg (Hiltenburg) und Lichtenburg (Lichtenberg) von Graf Otto von Henneberg-Botenlauben (Otten von Bottenlauben dem iungern), wozu auch das Dorf gehört.
Das Schloss Boxberg (Boxberg) ist Eigentum Bischofs Berthold von Sternberg und des Hochstifts. Es ist verliehen an Konrad von Boxberg (Conrad von Bocksberg). Der Bischof verleiht das Schloss an den Johanniterorden, dieser verleiht dem Stift im Gegenzug das Schloss Schweinberg (Schweinberg) mit seinen Zugehörungen.
Bischof Wolfram von Grumbach ernennt Burggraf Friedrich IV. von Hohenzollern (Burggraf Friderichen zu Nuremberg) zum Burgmann von Schwanberg (Schwanberg) und verleiht ihm die Burg.
Goswein von Absberg (Goswein von absberg) ist von Bischof Otto von Wolfskeel in Ochsenfurt gefangengenommen worden. Im Gegenzug für seine Freilassung vermacht er ihm zwei Höfe in Spagenhof (Spagne) und das Dorf Dannhausen (danhausen) auf dem Rutmersberg mit allen Zugehörungen im und um das Dorf zu Lehen. Desweiteren verschreibt er dem Bischof die Festung Absberg auf Lebenszeit. Jährlich sollen dem Bischof zehn bewaffnete Männer zu Diensten sein.
Bischof Otto von Wolfskeel löst das Burggut Schwanberg (Schwanberg) von Burggrafen zu Nürnberg für 500 Pfund Heller ab. Bischof Wolfram von Grumbach hatte das Burggut für diese Summe an Johann II. und Albrecht von Hohenzollern (Johansen vnd albrechten Burggrafen zu Nuremberg) verpfändet.
Graf Berthold von Henneberg-Hartenberg (Berthold von Hennenberg gnant von Hartenberg) besitzt das Schloss Schwarza (Schwartzach). Der Graf liegt mit Bischof Albrecht von Hohenlohe im Streit und wird zusammen mit seinem Helfer in seiner Festung in Autenhausen (vttenhausen) belagert. Danach trägt der Graf dem Bischof das Schloss Schwarza mit allem Zugehörgen, allen Rechten und allen vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünften zu Lehen auf. Diese Lehen soll man seinen männlichen oder weiblichen Erben verleihen, oder denjenigen, an die sie diese weitergeben. Als Albrecht von Henneberg-Schwarza (albrechten von Hennenberg), der später das Schloss Schwarza besitzt, als letzter seiner Linie stirbt, geht das Schloss testamentarisch an seine Frau, Gräfin Katharina von Stolberg (Catharina grefin von Stalberg), über und durch sie an ihre Brüder.
Das Schloss Schwanberg (Schwanberg) ist zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn baufällig und unbedeutend geworden, wegen Geldmangel des Hochstifts konnte es nicht umgebaut werden. Der Bischof verleiht das Schloss den Brüdern Heinrich und Johann von Wenkheim (Heintzen vnd Hansen von weinkheim) mitsamt dem Gehölz an und auf dem Berg, ebenso wie allen Zugehörungen auf Lebenszeit. Nach ihrem Tod bekommen Christoph und Bartholomäus von Wenkheim (Cristofn vnd Bartholmessen von wengkheim) das Lehen. Sie dürfen 500 Gulden am Schloss verbauen, dem Bischof und dem Domkapitel ist Öffnung der Burg zu gewähren. Wenn die vier Personen sterben, liegt die Ablösung für 500 Gulden bei Bischof Johann von Brunn und seinen Nachfolgern. Das Pfand wurde vermutlich abgelöst.
Otto von Vestenberg (Ot von vestenberg) verkauft Burggraf und Amtmann zu Prichsenstadt (prisenstat), Johann von Nürnberg (Hansen), Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg), Wilhelm von Abenberg (wilhelmen von abenberg dem eltern) und deren Erben ein Viertel des Schlosses Schwarzenberg (Schwartzenberg) und des Gerichts mit allen zugehörigen Ehren, Herrschaften, Rechten und Nutzungsrechten für 800 Gulden. Über den Verkauf gibt Otto von Vestenberg später ein Bekenntnis. Dazu gehören auch Leute, Behausung, Mauern, Gräben, Häuser, Hofrat, Hube, Seldengüter, Güter, Gärten, Äcker, Wiesen, Hölzer, Felder, Wege, Stege, rein stuck, Steine, Obstgärten, Weiher, Gewässer, Wünne, Zinsen, Gülte, Dienst, Reute, Gefälle, alles Lebende und Tote über und unter der Erde sowie alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Bischof Johann von Brunn überträgt mit Bewilligung des Domkapitels Johann von Wenkheim zu Willanzheim (Hansen von Wenckheim zu Wilandsheim) das Schloss Schwanberg (Schwanberg) und alle Rechte, Nutzungen und Zu- und Eingehörungen als erbliches Mannlehen. Bischof und Hochstift ist die Öffnung vorbehalten.