König Albrecht I. verhandelt mit Bischof Andreas von Gundelfingen, dass dieser ihm Hilfe gegen seine Feinde leisten soll, insbesondere gegen König Wenzel II. von Böhmen. Dafür verschreibt er ihm 2000 Pfund Haller auf das Reichsteil zu Heidingsfeld(Haidingsfeld). Andere Herren außerhalb des fuldischen Lehens haben auch etliche Rechte, Gefälle und Nutzungsrechte an der Vogtei. Das Schultheißenamt steht dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Iring von Reinstein-Homburg versetzt Otto Schenk von Seinsheim (Ot Schenck) und seiner Frau Gisela geb. von Lembergheim (Geisel sein hausfraw geborne v. Lemberghaim) für ihre Güter, Zins und Nutzung zu Würzburg und anderswo 200 Mark Heller. Er verleiht ihnen das Schultheißenamt zu Heidingsfeld für 20 Mark Silber jährlich aus den Erträgen des Amtes.
Bischof Gerhard von Schwarzburg handelt mit König Ruprecht I. aus, dass er diesem gegen die Feinde des Reiches hilft und dieser ihm im Gegenzug 7000 Gulden auf Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) verschreibt, sobald er diese eingenommen hat. Bischof Gerhard verstirbt jedoch kurz nach dem Vertragsschluss. Aus dem Vertrag geht hervor, dass man nicht annimmt, das Kaiser Karl IV. zuvor die Macht gehabt hat, die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim dem Reich zu entziehen und der böhmischen Krone zu geben. König Ruprecht steht in der Pflicht, die Dörfer zurückzuholen. Viele schreiben, dass Kaiser Karl den Titel "Mehrer des Reiches" nicht verdiene, da er zu begierig gewesen sei, Gebiete an das Königreich Böhmen zu geben und somit das Erbe seiner Söhne zu vergrößern.
Viele Fürsten im Heiligen Römischen Reich führen Krieg gegen die Reichsstädte und werden mit diesen von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg wieder vertragen.
Im Städtekrieg brechen die Heidingsfelder (die von Haidingsfeld) den vor der Stadt liegenden Hof des Klosters Waldsachsen (closter Waldsachsen) ab. Abt Johann Wendel (abbt Johann) fordert eine Wiedergutmachung. Unter Schlichtung von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg einigen sich die beiden Parteien darauf, dass die Heidingsfelder dem Abt eine anderere Behausung und Hofstatt in Heidingsfeld geben sollen.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des zehnten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel war in Kitzingen (Kitzingen) und hatte einen Dechanten und einen Kämmerer. Durch die Fehde zwischen Bischof Johann von Grumbach und Markgraf Albrecht I. Achilles von Brandenburg-Ansbach wurde das Landkapitel nach Dettelbach (Dettelbach) verlegt.
Die Burggrafen von Nürnberg hatten beide Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Main Bernheim) für 15.100 Gulden inne. Nachdem ihnen die beiden Orte zur Verwaltung gegeben sind, kontrollieren sie den Ein- und Ausgang in den beiden Orten. In der Zeit der Städtekriege hat Heidingsfeld einen zu geringen Nutzen für sie, sodass die Burggrafen von Nürnberg das Pfand nicht mehr haben wollen, sondern dem König den Pfandschilling nachlassen. Der Pfandschilling beläuft sich auf 15.100 Gulden, von denen sie 3100 Gulden zurück erhalten wollen. Den Rest erlassen sie dem König. Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Bur Jan vom Gutenstain vnd vf Braitenstein), Kammermeister der böhmischen Krone, gibt den Burggrafen von Nürnberg 3100 Gulden mit Einwilligung des böhmischen Königs Vladislav II. (kunig Lasla) und erhält dafür die beiden Orte pfandweise.
Bischof Konrad von Thüngen beschlagnahmt Privilegsurkunden und andere Urkunden von den Einwohnern von Heidingsfeld (haidingsfelt) nach der Niederschlagung der Bauernaufstände und überführt sie auf die Festung Marienberg (vnserfrawenberg).
König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn wird 1526 von den Türken erschlagen. Sein Nachfolger ist Erzherzog Ferdinand (Ertzherzog Ferdinand). Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Propst, Abt und andere Geistliche dem König den fünften Teil von ihrem Einkommen und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben sollen. Diese Bulle lässt er durch seine Gesandten auch Bischof Konrad von Thüngen und anderen verkünden. Daraufhin verträgt sich Bischof Konrad mit Wissen und Rat seines Kapitels mit dem König und gibt ihm für sich und die Geistlichkeit seines Bistums 10.000 Gulden, aber mit der Einschränkung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und ihren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof und seinen Nachfolgern die genannten 10.000 Gulden zurückzahlen soll. Er verpflichtet sich unter seinem Siegel. König Ferdinand lässt 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg auf Drängen seines Bruders, des Kaisers, und der Reichsstände seine Forderungen fallen. Daraufhin schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien und danach nach Prag, um eine Rückzahlung der 10.000 Gulden zu erwirken. Der König antwortet wie folgt: Wenn der Bischof seine 10.000 Gulden zurückerhalten möchte, soll er ihm noch weitere 3000 Gulden geben. Diese 13.000 Gulden werden zu den 36.000 Gulden Pfandschilling auf Mainbernheim (mainbernhaim) und Heidingsfeld (haidingsfelt) aufgeschlagen. Der König gibt dazu sein Siegel. In der Urkunde steht, dass der König und seine Nachkommen in der obengenannten Angelegenheit dem Bischof das Recht geben, Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in ihre eigene zu bringen. Besagte Handlung wurde jedoch nicht durchgeführt.
Seit langer Zeit liegen die Fürstbischöfe von Würzburg mit den Fürstäbten von Fulda in einem andauernden Rechtsstreit, über den ihre Kanzleien Gebrechenbücher mit allen Rechtshandlungen anlegen. Mit Willen ihrer beiden Kapitel kommen 1527 Bischof Konrad von Thüngen und der spätere Fuldische Abt Johann III. von Henneberg-Schleusingen, der zu diesem Zeitpunkt noch Koadjutor ist, zu einem Kompromiss. Sie beschließen, dass jede Partei zwei Räte stellen möge, die im akuten Streitfall als Schiedsrichter fungieren sollen. Dazu sollen sie Einsicht in die Klagen und anderen Prozessakten nehmen und sich einstimmig oder per Mehrheit entscheiden. Sollten diese Schiedsrichter nicht zu einer Entscheidung kommen, muss die Sache vor dem kaiserlichen Kammergericht verhandelt werden. Das kaiserliche Kammergericht nimmt diesen Vergleich an und verhandelt den Rechtsstreit ab 1539, nachdem ihm alle Akten überstellt wurden. Einige Zeit später, 1544, wird die zuständige Kammer aufgelöst, woraufhin sich die Mehrheit der Richter im Prozess zwischen Würzburg und Fulda für einen Vergleich zwischen beiden Parteien ausspricht, was vom Hochstift Würzburg angenommen wird, die fuldische Seite aber ablehnt. Das Kloster Fulda möchte 1545 den Rechtsstreit an einer juristischen Fakultät einer Universität fortführen, was nun das Hochstift Würzburg seinerseits ablehnt. Deswegen besteht die Streitigkeit bis auf den Zeitpunkt weiter, an dem Fries den Eintrag verfasst. Alle Akten, die diesen Rechtsstreit betreffen befinden sich im Kellergewölbe der Kanzlei in einer Truhe die mit Acta in der Fuldischen veranlasten Sachen beschriftet ist, wie Fries angibt. Daher habe das Kammergericht Kopien erhalten, die sich wohl noch dort befinden.
Propst Joachim Faber (Pobst Joachim) und der Konvent von Heidenfeld verkaufen mit der Bewilligung von Bischof Friedrich die Schenkstatt des Klosters im Dorf Heidenfeld (die im Markgräfischen Krieg abgebrannt ist), 3 Äcker Wiesen (die die Schankwiesen genannt werden), 2 Äcker Wiesen bei der strutheken, 2 Äcker Wiesen am Lainacher Weg, zusätzlich eine jährliche Abgabe von Brennholz und 3 Äcker, die auf eigene Kosten aufzuhauen und zu gebrauchen sind. Alles liegt in der Heidenfelder Markung und gehört zur Schenkstatt. Johann Lolein (Hans Lolein) muss einen jährlichen Zins von 24 Gulden zahlen, die Hälfte zu Walpurgis und die andere Hälfte zu Martini.