In Strahlungen (Strahlungen) bei Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat an der Sale) hat das Kloster Bildhausen den Zehnt.
Schönau (Mopen) ist ein Dorf nicht weit von Gemünden am Main (Gemunde am Main) gelegen. Dieses bringt Graf Gerhard von Rieneck (G Gerhart von Rieneck) im Tausch mit dem Kloster Fulda (Stifft Fulde) an sich. In diesem Dorf wird das Kloster Schönau (cloester Schonaw) gebaut, gewidmet und von Papst und Kaiser bestätigt.
Bischof Hermann von Lobdeburg und sein Domkapitel übertragen der Priorin, comen und dem Kloster St. Marx die Pfarrei zu Pleichach, die in der Würzburger Vorstadt liegt und bisher dem Domkapitel zustand, mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und allem Zugehörigem. Dies geschieht durch Verhandlungen und Bitten der Witwe des Grafen Otto von Botenlauben (Graue von Botenlauben des Jungeren), der Schwester Adelheid von Botenlauben (Adelhaiden [...] gebornen von Hildenburg).
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe), der Sohn von Kraft II. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafften), bietet Bischof Otto von Wolfskeel Schloss und Stadt Röttingen (Rötingen an der Tauber) zum Kauf an. Da Schloss und Stadt Röttingen jedoch Lehen des Hochstifts Fulda (Fulde) sind, verpfändet Kraft III. dem Hochstift Würzburg anstelle dessen Langenburg (Langenberg), Schloss Lichteneck (Liechtenek), Ingelfingen (Jngelfingen) und Möckmühl (Meckmulen), mit der Frist von einem Jahr, Stadt und Schloss Röttingen an sich zu bringen. In dieser Verpfändung steht, dass Kraft III. Stadt und Schloss Möckmühl dem Erzstift Mainz auf Wiederlösung verpfändet. Da Bischof Otto deren Lehnsherr ist, geschieht dies ohne Zweifel mit dessen Bewilligung.
Bischof Johann von Brunn hat die letzten Jahre seines Lebens laut Fries ein seltsames Regiment geführt. Er macht Schulden und gibt dafür Vorräte her, verschreibt und verpfändet Ämter, Schlösser, Städte, Zölle, Geleitrechte, Wildbanne, Zehnten, Zinsen, Gülten, Gerichtsrechte und anderes. Als ihn das Domkapitel davon abhalten will, widerstrebt sich der Bischof und es kommt zu Fehden und Kriegen. Diese gehen zum Nachteil des Stifts aus, dafür jedoch zugunsten der Markgrafen zu Brandenburg-Ansbach (Onoldsbach). Die Markgrafen vermitteln im Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel und bemühen sich um Einigungen zwischen den beiden Parteien. Als Vermittler in diesem Rechtsstreit bereichern sie sich an ihrer Obrigkeit und nehmen dem Stift seinen Geistlichen-, Land- und Zentgerichten die Zölle, Wildbänne, Geleitrechte und Klöster.
Den Klosterhof Merkendorf (Mirkendorf) tauschen Abt Nikolaus (abbt Niclaus) und sein Konvent zu Kleinlangheim (Lankhaim) mit Heinrich von Schaumberg (Haintzen von Schaunberg) gegen den Zehnt zu Grundfeld (Grunfelt), welcher des Hochstifts Lehen ist. Sie übereignen Bischof Johann von Brunn den Zehnt und Heinrich von Schaunberg übereignet den Klosterhof dem Hochstift, welchen er wiederum zu Lehen empfängt. Abt und Konvent verzichten auf alle ihre Rechte.
Mimberg (Minberg) ist ein Dorf, welches dem Kloster St. Theodor zu Bamberg zuständig ist. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg ist für den Schutz des Dorfes verantwortlich.
Dem Frauenkloster Kreuztal Marburghausen (Marburghausen), auch Kloster Mariaburghausen genannt, welches dem Stift Würzburg angehörig ist, wird Schutz und Schirm durch den Amtmann zu Haßfurt versprochen.
Dem Kloster Mariaburghausen (Closter) wird die Verpflegung für die Jäger aufgetragen.
Dieser Brief wird von Georg Bazer (Georgius Borher), dem Abt des Klosters Oberzell (Obern Zell), wegen des Fleckens Moos (Moss) übergeben. Dieser Flecken besteht aus acht Höfen, die dem Kloster, und niemandem sonst, Zinsen und Gült zahlen. Der Flecken gehört auch niemandem, dem er Zinsen oder Gült schuldig ist. Was das Gericht und Recht anbelangt, müssen die Menschen von Moss ihre Angelegenheiten dem Gericht des Klosters Waldbrunn (Waldbrun) vortragen. Was Verbrechen wie Diebstahl, Mord, Körperverletzung und anderes betrifft, so wird dies nie vor diesem Gericht verhandelt, sondern vor einem Gericht in Würzburg.