Das Hochstift Würzburg schreibt dem Abt des Klosters Münsterschwarzach mehrmals bezüglich der Jägeratzung.
Es wird angegeben, wo die Verbindungen der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) zu Bischof und Hochstift Würzburg, die Gerechtigkeiten eines Abts des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) und Aufzeichnungen über die Vogtei und ihre fünf Güter, die das Hochstift Würzburg vor dem Kloster besitzt, niedergeschrieben sind.
Bischof Manegold von Neuenburg verpfändet dem Abt und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) sechs Pfund Heller Zinsen der Stadt Schwarzach am Main, die dem Ritter Dietrich Fuchs (Dietreich fuchs) gehören. Eine Ablösung des Pfands ist möglich.
Bischof Wolfram von Grumbach sichert dem Kloster Münsterschwarzach Schutz und Schirm zu.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht einen Vertrag mit Abt Martin (Martin) und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) über die Bede und Steuer etlicher Weingärten, Äcker, Wiesen, Gärten und anderen Gütern.
Während Bischof Rudolf von Scherenberg noch im Amt ist, besitzen Abt und Konvent des Klosters Müsterschwarzach (Munster Schwartzach) noch ihre Gerechtigkeiten, als Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Statschwarzach) dem Bischof ihren Erbhuldungseid leisten, wie es im Land üblich ist. Darüber ist eine Klausel an den Eid angehängt. Zur Zeit der Nachfolger des Bischofs besitzt das Kloster diese Gerechtigkeiten nicht mehr. Daher übergibt der Bischof Rat und Gemeinde ein Revers, in dem er angibt, den Abt Michael (Michaeln) und das Klosters Münsterschwarzach vor Schaden bewahren und deren Rechte und Gerichte wahren zu wollen. Dies geschah jedoch nicht.
Bischof Konrad von Thüngen richtet einen Vertrag zwischen Abt Georg Wolfsbach (Georgen) des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach), Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Gerlachshausen (Gerlachshausen) auf der einen Seite und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) auf der anderen Seite bezüglich eines Viehtriebs auf.
Das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach) wird 1525 durch die aufständischen Bauern im Zuge des Bauernkriegs geplündert, zerstört und niedergebrannt. Zuvor war das Kloster bereits mit 5000 Gulden verschuldet und lud danach weitere Schulden auf sich, weshalb die Gläubiger eine Auszahlung ihrer Schulden forderten. Dem Kloster gelingt es nach dem Bauernkrieg nicht, die zerstörten Gebäude wieder aufzubauen und einen Gottesdienst abzuhalten. Daher verkaufen Abt Georg Wolfsbach (Georg), Prior und Konvent des Klosters alle Herrlichkeiten, Obrigkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten, Eigentumszinsen, Haubtrechte, Mannschaften, Gerichte, geistliche Lehen, Zölle, Frondienste, Dienste und die Getreide- und Weinzehnte - die sie in der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) haben und von denen jährlich jeder Pfarrer fünf Malter Korn, fünf Eimer Wasser, einen Gulden, einen halben Schober Stroh, einen Fuder Wolle und Holz als Kompetenz erhält - für 1953 Gulden, drei Pfund und sechs Pfennig an Bischof Konrad von Thüngen und sein Hochstift. Sie übermitteln dem Bischof alle Verscheibungsbriefe und Siegel, die sie über diese Dinge besitzen. Dabei ist auch eine Liste über die Gerechtigkeiten des Abts und Konvents gegenüber der Stadt.
In der Zeit, zu der ein Abt des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) noch etliche Obrigkeiten, Gerichtsbarkeiten und andere Gerechtigkeiten besitzt, befinden sich in deren Wappen und Siegel noch in der einen Hälfte zwei Abtstäbe und in der anderen Hälfte ein quadratisches Fähnlein. Nachdem das Kloster seine Gerechtigkeiten gegenüber der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) verliert, gibt Bischof Konrad von Bibra den Äbten ein neues Wappen, um eine Zerrüttung zu vermeiden. Das vorherige Wappen wird vom Bischof übernommen. Das neue Wappen besitzt einen schwarzen Balken, der von der oberen Ecke quer in die untere verläuft. Ober- und unterhalb des schwarzen Balken ist es rot. Innerhalb des schwarzen Balken befindet sich ein quadratisches Fähnlein in weiß und rot mit einer gelben Stange und einer blauen Spitze.
Bischof Konrad von Bibra leiht Abt Nikolaus Scholl (Niklassen) 2400 Gulden, damit dieser die Schulden des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) abzahlen kann. Das geliehene Gold soll innerhalb von acht Jahren zurückgezahlt werden. Dafür bürgt der Abt mit allen Gütern und Einnahmen des Klosters.