Das Kloster Himmelspforten bei dem Dorf Himmelsstadt am Main gelegen wird von Bischof Hermann von Lobdeburg gestiftet für geistliche Jungfrauen, die Gott, seiner Mutter Maria, St. Kilian und seiner Gesellschaft nach der Benediktinerregel dienen sollen. Dem Bischof und seinen Nachfolger wird das Patronatsrecht und die Bischofsrechte vorbehalten. Den Schwestern wird gestattet ihre Äbtissin selbst nach ihren Ordensregeln zu wählen. Der Abt von Ebrach soll bei Bedarf dem Kloster vorstehen. Die Äbtissin des Kloster soll dem Bischof von Würzburg Gehorsam leisten. Der Bischof von Würzburg soll auch die Äbtissin in ihr Amt einführen, die Kleriker ordinieren, die Altare weihen und die Sakramente spenden. Niemand anderem ist dies zu gestatten ohne ausdrückliche Erlaubnis des Bischofs. Der Priester des Ordens soll weltliche Kleidung tragen und vom Konvent gewählt sein, dem Bischof vorgeschlafen werden und von diesem auch investiert werden.
Die Erben von Graf Heinrich von Henneberg (Graue Hainrich) vnterstunden sich der Vogtei auf das Kloster Hausen. Graf Poppo (Graue Bop) verzichtet in einem Vertrag auf die Vogtei.
Herr Konrad von Speckfeld (Conrad von Speckueld) macht Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg zwei Hube zu Herbolzheim, die jährlich 3 Pfund und 10 [Einheit fehlt] ertragen, zum Lehen.
Bischof Mangold von Neuenburg befreit den Herzogshof (Hertzogenhof), einen Hof in Würzburg bei der St. Walburga-Kirche, von der Lehenschaft. Aus dem Hof wird ein Klosterhof für die Chorherren des Neumünsters gemacht.
Die Herren von Hohenlohe leihen den Brüdern von Dettelbach auf Bitte ihrer Mutter den Zehnt zu Hellmitzheim (Helmholdshaim).
Graf Hermann von Henneberg (Graue Herman von Hennenberg) verkauft seine eigenen und andere Leute zu Herbesueld an Bischof Albrecht vom Hohenlohe und sein Stift.
Konrad von Uffenheim (Contz von Vffenkhaim) erhält vom Stift Würzbug den Hof Hausen bei Helmstadt (Helbingstat) mit seinen Zubehörungen als Lehen.
Die Zollern erhalten ein Weinberg in Hesselbach (Heselbach) vom Stift Würzburg als Lehen. Darüber schließen Bischof Lorenz von Bibra und der Abt Michael (abbt Michel) des Klosters Münsterschwarzach einen Vertrag.
Bischof Lorenz von Bibra und die Äbtissin zu Schönau (Abbtissin zu Schonau) streiten sich mit Graf Reinhard von Rieneck (Graue Reinhart von Rienck) über den Schutz und Schirm der Leute und Güter von Aschenroth. Dieser Streit wird von Herrn Johann von Schwarzenberg (hern Hanns von Schwartzenberg) und Herrn Ludwig von Hutten (her Ludwig von Hiten) geschlichtet. Für Informationen über die Rechte und die Gerichtsbarkeit des Stiftes Würzburg in Aschenroth verweist Fries auf Liber 2 contractuum Laurentii.
Dietrich von Hessler verfeindet sich mit dem Abt von Kloster Bildhausen und wird von den Würzburger Reitern gefangen genommen. Sie vertragen sich wieder.