Die Jorers Behausung in der Stadt Gerolzhofen (Geroldshouen) wird für das Stift Würzburg gekauft.
Die Stadtordnung von Gerolzhofen findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. Sie enthält Bestimmungen zu Gerichtstagen, zum Rat in eigenen Sachen, Wahl und Amt des Bürgermeisters, Stadtgefällen, Torschließern und -wärtern, Türmen, Bitte und Bittfreiheit, Gütern, Ungeld, Weinschreibern, Visieren und Baumeistern. Des Weiteren werden erwähnt: Rats- und Gerichtspersonen, die Verrechnung und der Bau von Höfstätten, Wagemeister, Erlaubnisse der Bürger, Beeinträchtigungen der Ämter, Verrechnung von Schulden, Besoldung der Ämter, die Verrechnung von Klage-, Steuer-,Frevel-, und Strafgeld, die Bürgerwahl, gemeine Feste und Gasthäuser, Bestimmungen zur Fischerei, Gasthausmeister, Holzlauben, Ämter und Eide.
Es werden ehemalige Burgmänner der Burg Irmelshausen aufgezählt: Apel Meisser (apel Meisser), Dietrich Meisser (dietz Meisser), Heinrich von Königshofen (Haintz von Kunigshofen), Eucharius von Königshofen ( Eucharins von Kunigshouen), Johann von der Kere (Hanns von der Kere), die Hellgrafen (die Hellgreuen), Hertnit Kästner (Hertint Kestener), Dietrich Truchsess (dietz Truchsess), Heinrich von Bibra (Haintz von Bibra), Hermann von Hain ( Herman von Hain). Fries verweist auf die Quelle, die noch weitere Burgmänner enthält.
Hermann von Thüngfeld (Herman von Tunueld) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Mühle zu Michelau (Michelau) im Steigerwald bei Gerolzhofen (Gerolzhofen) als Pfand auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein lässt zeitgleich an fünf Orten Münzen prägen: In Würzburg (Wirtzburg) durch Johann Müntzer (Hannsen Müntzer), Konrad Wolf (Conraten Wolfen) und Johann von Fuld (Hannsen von Fuld), in Haßfurt (Hasfurt) durch Dietrich Münlein (dietrichen Münlein) und Dietrich Ventzlein (dietrichen Ventzlein), in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) durch Johann Reuen (Hannsen Rewen ), in Gerolzhofen (Geroldshouen) durch Dietrich von Heidelberg (dietrichen von Haidelberg) und in Volkach durch Poppo Müntzer (popen Muntzer).
Bischof Johann von Brunn gestattet Peter Kegler (Peter Kegleren) den Bau einer Mühle vor der Stadt Gerolzhofen (Geroltzhouen). Dafür muss er dem Hochstift jährlich acht Malter Korn, ein Fastnachtshuhn und Landbede abgeben.
Bischof Johann von Brunn löst den Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) von den von Riedern wieder aus und verpfändet es an Hermann Echter (Herman Echtern) für 5 000 Gulden auf Wiederlösung doch ohne die Bauernschaft. Nach der Auslösung von den von Riedern gehört das Schloss zu Kitzingen allein dem Bischof Johann von Brunn.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Wilhelm, Georg und Burkhard von Stein zu Altenstein (Wilhelm, Georg vnd Burchart vom Stain) und ihren Erben 100 Gulden auf Ebern (Ebern) und 100 Gulden auf Haßfurt (Hasfurt), die mit einer Hauptsumme von 3800 Gulden abzulösen sind.
Johann Schmid von Lülsfeld (hansen schmid zu Lilsfeld) und Otto Hartman von Gerolzhofen (Otten Hartman bey Geriltzhouen) stellen eine Anforderung, welche Georg Ebern (Jörgen Ebnern) vor dem Landgericht in Ansbach bestellt.
Bischof Konrad von Bibra erlässt ein Mandat, welches besagt, dass jeder auswärtige Jude, ob Mann oder Frau, jung oder alt, der nach Würzburg in die Stadt oder Vorstadt kommt, einen Würzburger Schilling zahlen muss. Für jede weitere Nacht muss er einen weiteren Würzburger Schilling zahlen. Wenn sie den nicht entrichten, müssen sie zehn Gulden Strafe zahlen.