Hafenhueb ist eine Hube zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat an der Sale) und ein Lehen des Hochstifts, sodass der Besitzer der Hube dem Bischof den Dienst der Beherbung leisten muss.
Berthold von Merkershausen (Betz von Merckershausen), Bürger zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat), bekommt jährlich zwölf Malter Korn und Weizen auf den Zehnt zu Merkershausen. Davon wird eine Spende an die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld angeordnet.
In Strahlungen (Strahlungen) bei Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat an der Sale) hat das Kloster Bildhausen den Zehnt.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet eine große Summe Geld auf Heustreu (Hostrau sunst Haistrai oder Heustrei) an Apel Jeuten (Apeln Jeuten), einen Bürger aus dem Amt Bad Neustadt an der Saale (Newenstat vnter Salzburg). Das Pfand wird abgelöst.
Mühlbach (Mühlbach) ist ein Hof unter dem Schloss Salzburg (Saltzburg) bei Bad Neustadt an der Saale (Newenstat an der Sal) gelegen. Diesen Hof verkaufen Gute von Weurs und ihre Söhne (Gute von weurs vnd ire süne) an Heinrich Zentgraf aus Bad Neustadt an der Saale (Haintzen zentgrauen burger zu der Newenstat) und seinen Erben.
Bischof Johann von Brunn erstellt mit Kaspar von Bibra (Casparn von Bibra) eine neue Verschreibung. Kaspar IV. und seine Erben dürfen die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat samt Kellerei zu Neustadt (Newenstat) die nächsten elf Jahre innehaben und nutzen. Dafür müssen sie in jedem dieser elf Jahre 1000 Gulden zahlen, das macht eine Summe von 11000 Gulden. 717 Gulden müssen sie an die Herren von der Tann (von der Thann) allgemein zahlen, dem Domherren Heinrich (Hainrichen domheren), den Gebrüdern Friedrich und Sebastian (Fritzen vnd Bastian gebrüderen) und ihren Erben, ferner Georg, Heinrich, und Katharina (Georgen, Hainrichen, Carinsen) und weiteren ihrer Geschwister von der Tann hingegen 4483 Gulden im Einzelnen. Außerdem haben sie 2000 Gulden an Sintram von der Kere (Sintramen von der Kere), 2000 Gulden an Karl von Bibra (Carln von Bibra) sowie 550 Gulden an Vollbrecht von Münster (volprechten von Munster) zu zahlen.
Bischof Johann von Brunn und Heinrich von der Tann (von der Thann) kommen in Münnerstadt (Munerstat) zusammen, um friedlich und rechtlich ihren Streit über das Schloss Landswehre und Meiningen ( Mainingen) zu lösen. Graf Friedrich von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg), Martin von Seinsheim (Martin von Sainshaim(), Ritter Burkhard von Seckendorf (Burgharten von Sekendorf) und Dietrich Marschalk von Rauheneck (Maschalk Dietzen) haben einen Tag in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat der Sale) vereinbart. Dorthin kommen die beteiligten Parteien sowie die vier gewählten Schiedsrichter. Jeder ist dabei auf eigene Vorteile aus und möchte nicht nachgeben, weswegen letztlich nichts ausgerichtet werden kann und die Beteiligten ergebnislos auseinandergehen.
Bischof Johann von Brunn gibt Friedrich von Herda (Fritz von Herde) und seinen Söhnen Wilhelm, Heinrich und Friedrich (Wilhelm, Hainrich vnd Fritz) 2 Fuder Wein. Er verschreibt ihnen außerdem auf Wiederruf ein jährliches Fuder Wein zu Bad Neustadt ab der Saale (Newenstat vnter Saltzburg).
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt dem Bürger Johann Kuntzer (Hannsen Kuntzer) eine Mangel in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) zu errichten und zu verwenden. Das gilt auch für seine Erben, sie müssen dafür jährlich einen Gulden und ein Pfund Pfeffer Zinsen dafür bezahlen. Fünf Jahre später wird dies von Bischof Lorenz von Bibra bestätigt.
Die Nachtragshand erwähnt die Holzordnung zu Bad Neustadt an der Saale (Newestatt an d Saal). Das Klafterholz soll 4,5 Schuh und 9 Zoll außerhalb der Schwappen geschlagen werden und auf offenem Markt verkauft werden.