König Rudolf I. von Habsburg verleiht im Jahr 1281 Friedrich III. von Hohenzoller, Burggraf von Nürnberg (Burggraue Friderichen von Nürenberg), ein Lehen. Später kommt es vor dem Reichskammergericht zu einem Verfahren zwischen Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Georgen von Brandenburg) und der Stadt Nürnberg, wer in dem erwähnten Lehen der Landesfürst sei.
Zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Nürnberg (Nurenberg), Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Schweinfurt (Schweinfurt) und Bad Windsheim (Windshaim) kommt es zum Zerwürfnis. Der Erzbischof Adolf I. von Nassau und Bischof Lamprecht von Brunn schlichten den Streit.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Johann Holfelder (Hannsen Holfelderen) aus Nürnberg (Nurenberg) 270 Gulden. Dafür verpfändet er ihm das Recht, den Zoll zu Markt Bibart (Biburt) einzunehmen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet etlichen Personen aus Nürnberg 300 Gulden jährlichen Leibgedings auf den Zoll zu Markt Bibart (Biburt).
Das, was nach der Bezahlung des Leibgedings an etliche Personen aus Nürnberg noch vom Zoll zu Markt Bibart übrig ist, verpfändet Bischof Johann von Brunn an Friedrich Tanndorf (Fritzen Tandorfer).
Johann Motsiedler (Hanns Motsidler) ist aufgrund etlicher Forderungen der Feind Bischof Gottfrieds Schenk von Limpurg. Der Rat zu Nürnberg (Nurenberg) verträgt die beiden 1447. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg soll Johann für seine Forderungen 300 Gulden zahlen. Johann quittiert ein Jahr später den Erhalt von 200 Gulden. Die restlichen 100 Gulden werden ihm später auch bezahlt.
Auf die Bestrebungen Bischof Rudolfs von Scherenberg übergibt Kaiser Friedrich III. den Guldenzoll unwiderruflich an das Hochstift Würzburg. Die Bürger von Nürnberg (die von Nurenberg) geben Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, damit er und seine Nachfolger auf die Erhebung des Zolls im Gebiet eine halbe Meile um den Aisch (aisch) sowie südlich dessen gänzlich verzichten.
Bischof Rudolf von Scherenberg kommt der Bitte der Bürger Nürnbergs (Nurenberg) für eine Zahlung von 2000 Gulden nach.
Bischof Lorenz von Bibra trifft sich in Bamberg mit Bischof Georg IV. Fuchs von Rügheim. Sie beschließen, dass keine anderen Münzen erlaubt sind, als die der vier Kurfürsten am Rhein: Die Gulden des Pfalzgrafen Philipp (pfaltzgraue Philipsen), die in Neumarkt in der Oberpfalz (Newenmark) geprägt werden, die Münzen des Herzogs Albrecht von Sachsen ( Herzogen von Sachsen Marggraue Albrechten), die von Kurfürst Sigmund von Österreich (Herzoge Sigmunden von Osterreich), von Herzog Otto V. von Bayern (Herzoge Oten von Bairen) und die Friedrichs V. von Brandenburg (Fridrichen von Brandenburg). Außerdem sind die Gulden der Herren von Weinsberg (Weinsperger) zu Basel (Basel), Frankfurt (Franckfurt) und Nördlingen (Nördlingen) geprägt, sowie Königssteiner Münzen (Kunigstainischen), geprägt in Nürnberg (Nurenberg), Köln (Cölner) und Werder (werder), akzeptiert. Solange das Gewicht gleich bleibt, hat die Mark 18,5 an Goldgewicht, die gemischte Mark dreieinhalb an Goldgewicht in Silber und zwei an Goldgewicht in Kupfer. Von diesen Gulden entsprechen nicht mehr als 107 Stück eineinhalb Kölner Mark (Colnisch mark). Bei großen Zahlungen werden 108 Stück zugelassen. Beide Bischöfe lassen Gewichte herstellen, um die Münzen zu überprüfen und zu vergleichen. Bischof Lorenz erlässt in diesem Sinn eine Ordnung für das Hochstift Würzburg.
Die Goldmünzen sollen im Feingehalt denen der Kurfürsten am Rhein entsprechen. Pro Schlagschatz soll der Münzmeister von jeder Mark einen viertel Gulden bekommen. Vom Gold des Bischofs, das zu Münzen verarbeitet wird, bekommt der Münzmeister von jeder Mark so viel, wie die Münzmeister in Nürnberg (Nurenberg) bekommen. Bei der Produktion entstehende Metallreste fallen dem Münzmeister zu. Die Silbermünze soll nach einem genauen Feingehalt hergestellt werden, in den Proben soll das Bleikorn abgezogen werden. Von den Schilling sollen 103 Stück einer gemischten Mark entsprechen und genau sechs Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Pfennigen sollen 29 Stück einem gemischten Lot entsprechen, die Mark soll vier Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Hellern entsprechen 36 Stück einem gemischten Lot, die Mark enthält zwei Lot und drei Quinten Silber. Für jeden Schlagschatz an Silbermünzen soll der Münzmeister einen goldenen Schilling erhalten.