Unter dem Begriff "Botenlauben" ist zu entnehmen, dass Graf Otto von Botenlauben (Ot von Botenlauben) und seine Hausfrau Beatrix ( sein Hausfraw Beatrix), Bischof Hermann von Lobdeburg ihr Schloss und Amt Botenlauben samt ihren Zu- und Angehörungen für 1200 Mark Silber verkaufen und Bischof Hermann von Lobdenburg dem Graf Otto 450 Mark der Kaufsumme zahlt. Die übrigen 750 Mark Silber stiftet Otto von Botenlaube dem Kloster Frauenroth (closter Frawenrod), dem er als Konvers und Provisor, nach dem Tod seiner Frau, beitritt. Hermann von Lobdenburg verschreibt der Äbtissin und dem Konvent 250 Mark Silber für die Bede sowie für den Holz- und Mainzoll der Stadt Würzburg. Für die übrigen 500 Mark Silber verpfändet er ihnen die Bede zu Machtholdshausen (Machtoldshausen), samt weiterer Güter aus Elfershausen (Eluerichshausen) und Egenhausen(Egenhausen), auf Widerlösung.
Bischof Lamprecht von Bamberg vermittelt zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Graue Herman) in einem Rechtsstreit um die Gerichtsherrschaft des Klosters Frauenroth (closter Frawenrod). Er bestimmt, dass die Grafen von Henneberg daran kein Recht haben sollen.
Die Stadt und Schloss Kisseck (oder Kiseck), das Dorf Nüdlingen (Nutlingen) und weitere Gerichtsrechte werden dem Herzog Swantibor von Pommern-Stettin(Hertzog Schwaneberg) und dessen Bruder Bogislaw (Bugslaen) von den Markgrafen von Brandenburg gegeben. Die beiden Brüder verkaufen die oben genannten Besitztümer und Rechte an den Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Hochstift Würzburg für 9000 Gulden.
Die Herzöge von Pommern-Stettin verkaufen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift Würzburg ihre Burg und Stadt Kisseck (Kisek). Zudem verkaufen sie 11 Pfund Talg jährlicher Gülte zu Machtolshausen (Machtoldshausen).
Bischof Johann von Egloffstein gewährt der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Frauenroth (Frawenrod), den Bach Aschersteinach (Ascherstainach) in ihr Kloster zu leiten, um eine Wassermühle anzutreiben. Er bestimmt allerdings auch, dass dieses Privileg wieder zurückgenommen werden könne.
Die Verpfändung der Gräfin Margaretha von Henneberg und deren Zinsen kommen an Georg von Henneberg-Aschach (Georgen von Hennenberg). Dieser bittet Bischof Johann von Brunn die 5000 Gulden für den Fall ihrer Verwitwung an seine Frau Johanna von Nassau und Saarbrücken (Johannen geboren von Nassau vnd Sarbrucken) zu verpfänden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten) die beiden Ämter Münnerstadt (Munrichstat) und Aschach (Aschach) auf Lebenszeit.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (er) übergibt dem Hochstift etliche Kaufbriefe über Güter, die er allerorts gekauft hat und welche an den Orten selbst registriert sind.
Das Kloster Frauenroth (Frawenrod) befindet sich in einer nicht näher beschriebenen Rechtsstreitigkeit mit den Dörfern Stangenroth, Burkardroth, Wollbach und Zahlbach (Stangenrod, Burkhardsrod, Walpach vnd Zahlbach), die durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt entschieden wird.
Bischof Friedrich von Wirsberg verträgt das Kloster Frauenroth (Frauenrod) mit der Familie Zink aus Poppenroth (mit den Zinken zu Boppenrod). Der Rechtsstreit entbrennt, weil in den Zinsregistern des Klosters überliefert ist, dass die Zink den Äbtissinen als Förster dienen und ungefähr 100 Morgen Klosterwald für sie bewirtschaften. Sie entnahmen dafür dem Klosterwald in der Vergangenheit jährlich Fuhren Bauholz im Wert von 5 Pfund zu ihrer eigenen Verwendung. Weil sie aber keine schriftliche Urkunde und keinen Kaufbrief vorweisen können, der ihnen das Fällen von Bauholz auf eigene Rechnung erlaubt, bestimmt der Bischof in seinem Schiedsspruch, dass der Älteste der Familie Zink bis zu seinem Tod Förster des Klosters bleiben solle und dass das Kloster nicht verpflichtet sei, seine Nachfahren in der selben Position zu beschäftigen. Zink ist es nun verboten, aus dem Klosterwald Holz zu entnehmen, es sei denn, es handelt sich um Brennholz, das er zum Beheizen seines Hauses benötigt. Für das Brennholz muss er der Äbtissin jährlich einen Betrag von 5 Pfund leisten. Dagegen soll das Kloster der Familie Zink kostenlos Bauholz gewähren, damit sie ihr baufälliges Haus reparieren können.