Die Ganerben von Künzelsau (Contzelsaw) sind die Bistümer Mainz und Würzburg, die Grafschaft Hohenlohe, die Stadt Schwäbisch Hall und die Herren von Stetten zu Kochenstetten. Zunächst haben alle Ganerben einen eigenen Schultheiß gehabt, später einen gemeinsamen.
Über Prozelten (Brotselde) wird ein Vertrag zwischen den Grafen von Hohenlohe und den Grafen von Vaihingen geschlossen. Gemeint ist entweder Stadtprozelten, die dortige Burg oder Langenprozelten.
Zu Informationen über den Grafen von Hohenlohe im Stift Würburg verweist Fries auf das Landgerichtsbuch.
Die Herren von Hohenlohe haben einst den Zehnten von Mergentheim (Mergethaim) als Lehen vom Hochstift Würzburg getragen. Die Herren Gottfried und Konrad von Hohenlohe erreichen durch ihre Bitte, dass Bischof Dietrich von Homburg diesen Zehnten dem Deutschen Orden übereignet. Im Gegenzug tragen die von Hohenlohe etliche Güter in Bütthard (Buthert, vor alter Bodriet oder Butriet genant) und anderswo als Lehen auf. Dies betrifft Güter in Lichtel (Liehental), Groß-/Kleinharbach (Harbach), Stalldorf (Staldorf), Allersheim (Aldershaim), Weikersheim (Weikershaim), Stuppach (Stubach), Eltershoven, Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Wenn Althausen dann: Althausen bei Mergentheim
Monumenta Boica 45, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Flügelau (Flugelaw) war eine Grafschaft. Ihr letzter Graf Konrad, (Grave Conrat der letzer) empfängt sie als Lehen des Stifts, das nach dem Aussterben seines Geschlechts von den Grafen von Hohenlohe getragen wird. Das Lehen besteht aus dem Schloss Kirchberg (Kirchberg das Sloss), das über 30 Pfund Heller järhlicher Grundzinsen verfügt, dem Kirchsatz der Kapelle im selben Ort, dem Kirchsatz auf den Pfarreien von Ilshofen (Vlleshofen), Roßfeld (Rossveld), Honhardt (Hohenhart), Ruppertshofen (Rutprechtshofen) und Wolpertshausen (Vffkershausen). Außerdem gehören zu diesen Herrschaftsrechten der Zoll von Wolpertshausen, das dortige Gericht an Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt und andere verpfändete Güter in derselben Ortschaft sowie Afterlehen in Ruppertshofen, das Dorf Niedersteinach (Niderstainach ain dorflein), eine Hube in Forst (ain hub zu Forst), eine Mühle und verschiedene andere Güter in Hessenau (Hasenaw), den halben Zehnt der neuen Rodung am Eichenwald zu Lendsiedel (Lentsidel), die Hälfte des Zehnten von Utzstetten (Utsteten), den ganzen Zehnten von Dietenhof (Dietenhoven), den Zehnten von Schlechtbach (Slurtzbach), die Gerichtsbarkeit von Mistlau mit der Vogtei über das Kloster in Mistlau (die gerichtbarkait zu Mistelaw sambt der vogtei vber die clause daselbst), den Zehnten am Schlagschatz von Jagstheim (den Leger Zehenden zu Jagshaim). Daneben enthält das Lehenbuch Bischof Albrechts von Hohenlohe noch Verweise auf die Kirchsätze von Lichtel (Liehenthal), Münster (Munster), Oberstetten (Obernstetten), Pfitzingen (Pfutzich), Rüsselhausen (Rusoldtshausen), Edelfingen (Ottelfingen), Oberbalbach (ObernBalbach), Wüstenrot (Wuestenrodt), Oberschüpf (Schüpff), Rot (Rodt), Altenmünster (Altenmunster), Tiefenbach (Tyrenssach), Wallhausen, wie Würzburger Quellen nahelegen (Wogelhausen so Hansen Herbarts zu Wirtzburg umb in ihrem Hause ernend).
Bischof Andreas von Gundelfingen bezeichnet die von Hohenlohe als Landherren des Stifts Würzburg. Der Bischof von Würzburg übt den Wildbann über das gesamte Herzogtum Franken aus und darf ebenfalls anderen Personen dieses Recht zugestehen. Bischof Andreas von Gundelfingen erlaubt seinen Vettern Herrn Andreas von Hohenlohe-Brauneck (heren Andres von Brauneck) und Herrn Konrad von Hohenlohe-Brauneck (hern Conrad von Hohenlohe) in den Wäldern ihrer Herrschaft nach hohem und niederen Wild zu jagen.
Die Herren von Hohenlohe empfangen Burg und Stadt Forchtenberg (sloss vnd stat) von Bischof Wolfram von Grumbach. Die Bischöfe Hermann Hummel von Lichtenberg und Albrecht von Hohenlohe bestätigen diese Lehe. Dies betrifft auch die Grafschaft Flügelau.
Die Herren von Hohenlohe streiten sich über das Schloss Neuenstein miteinander. Deshalb möchten sie den Streit endgültig von Bischof Gerhard von Schwarzburg entscheiden lassen.
Die Herren von Hohenlohe verkauften das Dorf Dornheim (Dornhaim) samt der Bewohner, einschließlich der Güter, Rechtstiteln und sonstigen Zugehörungen mit Ausnahme des Vestenberger Zehnten an Peter Kumpf (Kumpf) aus Windsheim (Windshaim) und dessen Erben. Kumpf übereignet das Dorf mit allen Rechten, Nutzungsrechten und Gefällen, die auch schon die Herren von Hohenlohe besessen haben, und zusätzlich das Geleit gegen ein Leibgeding in Höhe von 100 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Retz von Bechlingen (Bechlingen) übergibt seinen Teil an Buchenbach (Buchenbach) mit etlichen zugehörigen Rechten an einen Grafen von Hohenlohe und bittet, dass diesem der genannte Teil als Lehen verliehen wird. Später kommt dieses Lehen an das Hochstift Würzburg und wird an die von Stetten (Stetten) verliehen.