Bischof Johann von Brunn leiht sich von Graf Thomas von Rieneck (Graf Thomass von Rineck) und seiner Ehefrau Katharina von Rieneck (Catharina seine hausfrawen) 2000 Gulden, die er mit 150 Gulden jährlich zu Cathedra Petri verzinst. Im Gegenzug erhalten diese die Bede zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung. Dieses Geschäft wird in Absprache mit dem Domkapitel getätigt.
Peter Haberkorn (petter Haberkern) leiht Bischof Johann von Brunn wiederum Geld. Die Gesamtsumme beläuft sich nun auf 1766 Gulden und drei Pfund Heller. Diese Summe verzinst Bischof Johann von Brunn erneut und händigt ihm die bisherige Verschreibung aus. Diese umfasst nun Personen, die für die Schulden des Bischofs haften, Burgen sowie die zwei Dörfer Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thüngersheim), auf Widerlösung.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck) jährlich 200 Gulden der Bede zu Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 3000 Gulden, die man ihm wegen Herrn Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach) schuldet. Die Einwohner Haßfurts übergeben Graf Thomas eine Verschreibung, ihm die jährlichen 200 Gulden zuzustellen. Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese 200 Gulden wieder ab und verschreibt sie denen von Bickenbach.
Zu seinen Lebzeiten leiht sich Bischof Johann von Brunn 73 Rheinische Gulden von Johann Eberhard, der auch Weidner genannt wird (Hansen Eberharten weidner gnant). Hierfür verschreibt er diesem die Bede, den Zoll und das Ungeld des Hochstifts Würzburg zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim) auf Widerlösung. Nach Johann Eberhards Tod muss seine nun verwitwete Ehefrau seine Güter gemäß eines Gerichtsurteils des Landgerichts seinem Bruder übereignen. Sie bittet Bischof Gottfried Schenk von Limpurg daher, die bisherige Verschreibung auf den Bruder und dessen Erben zu übertragen. Der Bischof bestätigt dies in der Form eines Briefs an die betroffenen Dörfer.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft Konrad von Bickenbach (Conrad her zu Bickenbach) verschiedene Zinsen und Gefälle in Feuerthal (Feurtal) ab.
Konrad VII. von Bickenbach (Conrad her zu Bickenbach der elter) und seine Ehefrau Agnes Gräfin von Nassau (agnes Grafin zu Nassaw), sowie deren Tochter Susanne (Susanna) und Sohn Konrad (Conrad) schließen bezüglich der Schlösser Hohenstein (Hohenberg) und Allersberg (allesberg) sowie der Dörfer Elmershausen, Langendorf (Langendorff), Feuerthal (Feurtal), Westheim (Westhaim), Fuchsstadt (Fuchstatt), Retzbach (Retzbach), Thüngersheim (Tungershaim) und des Schlosses Homburg (Homberg) einen Vertrag mit Bischof Rudolf von Scherenberg. In diesem geben sie ihre Zinsen und Nutzungen zu Ramsthal (Rambstal) sowie den Schlössern und Dörfern an das Hochstift Würzburg ab.
Konrad von Bickenbach und seine Frau Agnes von Bickenbach (her Conrat von Bickenbach vnd fraw Agnes) schließen mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen neuen Vertrag. Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt diesem ein lebenlanges Leibgeding von 600 Gulden und belehnt ihn mit Burgen und Leibeigenen. Zwei Jahre später wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer geschlossen. Konrad von Bickenbach und seine Frau übereignen dem Stift Würzburg ihre beiden Schlösser mit den gesamten Zu- und Eingehörungen zu Lebzeiten und erhalten dafür 5000 Gulden in bar, sowie zu Lebzeiten Konrad von Bickenbachs erhält dieser ein jährliches Leibgeding von 600 Gulden. Für den Fall, dass Agnes ihren Mann überlebt, soll diese ein jährliches Leibgeding von 250 Gulden erhalten und der Sohn Konrad VIII. von Bickenbach (Conraten den Jungeren) weiterhin ein Leibgeding von 100 Gulden.
Karl Zollner von Rottenstein (Carl Zoller) wird von Bischof Konrad von Bibra mit verschiedenen Gütern in Birnfeld (Birnveld), Kerbfeld (Kerrfelt), Rottenstein (Rottenstain), Gerolzhofen (Gerolzhoven), Rügshofen (Rügshoven), Lülsfeld (Lilsfeld), Kolitzheim (Colitzheim), Eußenheim (Eussenhaim), Karbach (Karbach) und Thüngersheim (Thüngersheim) belehnt.
Karl Zollner von Rottenstein (Carl Zoller) stirbt.
Sein Sohn Philipp Zollner von Rottenstein empfängt seine Lehen, stirbt aber am 15. März 1546 ebenfalls. Daher fallen alle Lehen an das Stift zurück.