Else von Dettelbach (Detelbach), die Witwe von Arnold von Seinsheim (Sainshaim), ihr Sohn Dietrich und Eberhard von Seinsheim (Sainshaim zu Schernaw) verkaufen alle Rechte, Nutzungsrechte, Güter und Gülte, die sie in Dorf und Gemarkung Dettelbach (Detelbach) besitzen, für 1100 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verleiht Hans Lemplin (Lemplin) ein Gült von zwölf Malter in Düttingsfeld (Dutisveld).
Bischof Johann von Brunn verpfändet eine Getreidegült von 24 Malter in Dürrfeld (Durfeld) für 300 Gulden an Jakob Krämer (Cremer) aus Schweinfurt.
Bischof Johann von Grumbach genehmigt Konrad Meister, am Bibergawerbach unter der Welthers muln bei Dettelbach (Detelbach) eine Mühle zu bauen, zu der künftig ein Acker zinsfreier Weingarten gehören soll. Der Besitzer soll jährlich vier Malter Getreide und zwei Fastnachtshühner abliefern.
Bischof Johann von Grumbach genehmigt Otto Müller (Muller), am Bruckerbach bei dem Gederleinsbrunnen zwischen Dettelbach (Detelbach) und Brück (Bruck) eine Mühle zu bauen. Dieser soll dafür jährlich sechs Malter Getreide, zwei Fastnachtshühner und einen angemessenen Handlohn abliefern.
Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Das Domkapitel tauscht mit Bischof Rudolf von Scherenberg etliche seiner Gülte und Zinsen im Amt Homburg an der Wern (Hohenberg) gegen etliche Gülte und Zinsen in Gambach (Gambach im ambt Carlburg). Von dem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Erblach, Karsbach (Carspach), Dietrichsau(, Schweppach, die Wernleite (Wernleiten; Flurname in Gemünden am Main) und das Hakenholz (Hakenholtz).
Bischof Rudolf von Scherenberg genehmigt dem Dettelbacher Bürger Martin Kelheim (Celhaim), eine Mühle am Bruckerbach zu bauen. Dieser soll dafür jährlich einen Malter Getreide, zwei Fastnachtshühner und im Falle des Verkaufs der Mühle den halben Handlohn abliefern.
Bischof Lorenz von Bibra verkauft erblich Klaus Ott (Ot) den Hof des Hochstifts in Dingolshausen (Dingoldshausen) für 60 Gulden. Dieser Hof leistet jährlich Gülten von je zehn Malter Getreide und Haber, zwei Weihnachtshühner, zwei Fastnachshühner, einen Lammbauch und 60 Eier.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Bede, Zinsen, Gülte, Schäfereirechte und alle anderen Nutzrechte in Dorf und Gemarkung Dingolshausen (Dingoltzhausen) für 2000 Gulden in grober Münze gegen einen jährlichen Zins von 100 Gulden an Barbara, geborne Rüsenbach (Ruesenbach), die Witwe des Bamberger Bürgers Erasmus Zoller (Zoller) und Ehefrau von Christof Stieber von Rabeneck (Stiebers zu Rabeneck). Zuvor hatte Barbara dieselbe Summe Graf Wilhelm von Henneberg als Pfandschaft geliehen, diesen Schuldtitel hatte Bischof Konrad von Thüngen nach dem Kauf des hennebergischen Amts Mainberg (Mainberg) übernommen.