Berthold von Merkershausen (Betz von Merckershausen), Bürger zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat), bekommt jährlich zwölf Malter Korn und Weizen auf den Zehnt zu Merkershausen. Davon wird eine Spende an die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld angeordnet.
Bischof Johann von Brunn genehmigt den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) den Bau und die Nutzung eines neuen Kauf- und Rathauses. Sie tragen das Haus zu Lehen und zahlen dafür einen jährlichen Zins von zwei Gulden. Diese zwei Gulden jährlichen Zinses auf dem Rathaus verpfändet später Bischof Johann von Brunn Apel von Milz (Apeln von Miltz) als Mannlehen. Nach seinem Tod fällt das Mannlehen an seinen Sohn Otto von Milz (Oten von Miltz). Da sich Otto von Milz zu Lebzeiten so hoch verschuldet, verzichten dessen Erben nach dessen Tod auf die Erbschaft und die Gläubiger klagen vor dem Landgericht auf all seine Habe, Güter und Lehen. Die zwei Gulden auf dem Rathaus werden dem Abt Konrad aus Lengerit des Klosters St. Stephan (abbt Conraten zu S Steffan) zugesprochen. Der verkauft diese dem Bürgermeister und Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld und einigt sich mit Bischof Rudolf von Scherenberg bezüglich des Lehens. Somit ist das Rathaus wieder frei und ledig.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Ritter Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrechten Trugsessen von Wetzhausen riter) 170 Gulden. Dafür verpfändet er ihm das Zentgrafenamt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) durch einen redlichen und tugendhaften Knecht, welcher vom Bischof den Blutbann zu Lehen trägt. Über sechs Jahre später leiht Albrecht von Wetzhausen dem Bischof weitere 50 Gulden.
Dem Spital zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) wird eine Vikarie (Vacarei) gestiftet. Deren Besitzer soll seit je her den Gottesdienst halten und das Spital verwalten. Da jedoch nicht jeder für eine solche Administration geeignet ist, verordnet Bischof Rudolf von Scherenberg die Administration, indem er dem Vikar (Vicari) und dessen Nachfolger Einkünfte aus dem geistlichen Amt (competentz) zusichert und ordnet an, dass die Verwaltung des Spitals und dessen Güter einem geschickten Laien übertragen wird.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet im Jahr 1475 Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herblstat) eine jährliche Summe von 56 Gulden Gülte auf der Bede zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) für 1000 Gulden. 1494 erlässt er ihm sechs Gulden. Dafür wird ihm die Stadt erneut verpfändet für die 50 Gulden jährlicher Gült. 1489 verpfändet der Bischof Johann Truchsess von Münnerstadt (Hannsen Truchsess zu Munerstat) eine jährliche Gült von 50 Gulden auf der Bede, den Renten und dem Gefälle zu Bad Königshofen im Grabfeld für 1000 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg gestattet den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) einen neuen See oder Weier am Schonbruhel nahe der Stadt anzulegen unter Vorbehalt des Zehnt.
Zwischen den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) und Ipthausen (Jpthausen) gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Gerichtsbarkeit, der Markung, des Reisdienst und Bede. Bischof Lorenz von Bibra klärt die Angelegenheit.
Nach dem Tod Johannns Truchsess von Münnerstadt (Hanns Truchsess) verschafft er Heinrich Truchsess von Ischershausen (Haintzen Trugsessen zu Ischausen) eine jährliche Gült von 50 Gulden auf die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen). Diese Gült gibt Heinrich Truchsess von Ischershausen zusammen mit 1000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra und erhält diese von Bischof als Mannlehen zurück.
Engelhard Schott (Engelhart Schot) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, wofür er von ihm jährlich 50 Gulden auf das Gefälle und die Nutzung von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) verpfändet bekommt. Nach dem Tod Engelhard Schotts geht dies an dessen Sohn Heinrich Schott (Haintzen Schoten). Barbara von der Kere, geboren von Steinau, die nachgelassene Wittwe des Ritters Konrad von der Kere (Conraten von dere Kere), gibt Heinrich Schott 1000 Gulden. Dafür bekommen sie und ihre Erben von ihm die 50 Gulden jährlichen Zinses. Dies bewilligt Bischof Lorenz von Bibra und stellt eine neue Schuldverschreibung aus. Später werden die 50 Gulden Zinsen Lorenz von Bibra verpfändet.
Elisabeth Eberhart (Elisabet Eberhartin), genannt Zäpfin (Zophin), leiht Bischof Konrad von Thüngen 797 Gulden. Dafür verpfändet er ihr einen jährlichen Zins von 40 Gulden auf der Bede zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen). Der Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld ist dazu aufgefordert, ihr diesen jährlichen Zins auch zukommen zu lassen.