Die Bürger Würzburgs und anderer Städte im Bereich des Hochstifts erheben sich gegen Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Domkapitel. Um die Aufstände zu beenden, brauchte er Hilfe und handelte mit den Burggrafen zu Nürnberg, Johann und Friedrich (Johannsen vnd hern Fridrichen Burggrauen zu Nurenberg), aus, dass sie ihn gegen seine ungehorsamen Bürger und Untertanen unterstützen. Dies tun sie auf eigene Kosten, er verspricht ihnen dafür 12 000 Gulden und verpfändet ihnen ein Teil Kitzingens (kitzingen) mitsamt allen Würden, Rechten, Grenzen, Gülten, Nutzungen, Gerichten, Zöllen, Geleitrechten, Herrlichkeiten und Zugehörungen. Er behält für seine Nachfolger und das Stift das Recht auf Auslösung vor, zu einem freien Zeitpunkt und für 12 000 Gulden und den zusätzlichen Kosten, die sie aufgebracht hatten. Beide Burggrafen bestätigen dies schriftlich.
Nach dem Tod von Bischof Gerhard von Schwarzburg wird Johann von Egloffstein zum Bischof gewählt. Zwischen ihm und dem Burggrafen Friedrich (Burggraue Fridrichen) und Johann (Bruggraue Johannsen) von Nürnberg gibt es immer wieder Streitigkeiten, an denen sie sich gegenseitig die Schuld geben. Bischof Johann von Egloffstein löst dann einen Teil Kitzingens von dem Rittergeschlecht der Schwegerer aus. Die Burggrafen von Nürnberg gestatten ihm die Erbhuldigung der Bürger von Kitzingen. Ein weiterer Teil von Kitzingen (kitzingen) ist an die Schwegerer von dem Geschlecht von Hohenlohe verpfändet und das Recht auf Auslösung wird an das Stift Würzburg übertragen, was auch vertraglich festgehalten ist. In dieser Sache schlichten der Bischof Albrecht von Bamberg, der Bischof Friedrich von Eichstätt und Friedrich III. Schenk von Limpurg. Sie beschließen, dass beide Parteien vertraglich jeweils drei Zusätze aufstellen. Es wird sich darauf geeinigt, dass sich alle an diese halten und zur Bezeugung des Vertrags sieben Männer auszuwählen.
Es folgen die sechs Würzburgischen Sprüche: 1. Die Burggrafen von Nürnberg haben bisher eingenommen und nehmen auch weiterhin ein: die Bede, die Steuer, die Schanksteuer, das Ungeld, alle Nutzungsrechte und Gefälle zu Kitzingen und andere Dingen, die ihnen noch verpfändet. 2. Bischof Johann und das Stift wollen sich die Erbhuldigung nicht nehmen lassen. 3. Sie verweigern ihm das Huldigungsrecht des Hohenloher Teiles, das Bischof Johann von dem Rittergeschlecht der Schwegerern ausgelöst hat. 4. Sie verbauen die Tore zum Kitzinger Kloster (Kitzingen gegen dem closter), reissen die Brücken ein und zerstören die mit Zinsen belegte Güter. Den Geistlichen werden Gebote auferlegt und Bürger werden der Stadt verwiesen. Zudem werden neue Gesetze erlassen. Allerdings steht ihnen das allein nicht zu, da Kitzingen von drei Herren verwaltet wird. 5. Sie verhindern seine Beteiligung an den Gerichten und entziehen ihm seine Freiheiten. Anders als es abgemacht wurde. 6. Sie ändern den Rat in Kitzingen
Eine solche Verfassung über Kitzingen (Kitzingen), die zuvor zwischen dem Bischof zu Würzburg und den Burgrafen zu Nürnberg ausgehandelt worden war, kommt nicht zustande. Ein Jahr später kamen Bischof Johann von Egloffstein und der Burggraf von Nürnberg, Johann III. von Hohenzollern (Burggraue Hanns von Nuenberg) in Mergentheim zusammen und einigten sich unter anderem in Bezug auf den im vorherigen Eintrag beschriebenen Konflikt. Man einigt sich auf vier Vermittlungsparteien nämlich den Burggraf von Nürnberg Friedrich VI. von Hohenzollern ( Burggraue Fridrichen von Nurenberg), der keine Partei mehr nehmen will, sondern solche Angelegenheiten seinem Bruder Burggraf Johann überträgt, Deutschmeister Konrad von Egloffstein ( hern Conraten von Eglofstain, deutschenmaister) , Graf Johann I. von Wertheim (Graue Hannsen von Werthaim) und Friedrich III. Schenk von Limpurg (Schenk Fridrichen von Limpurg). Diese vier Männer kommen nach Kitzingen und schlichten den Streit.
Bischof Johann von Egloffstein und die Nürnberger Burggrafen Johann und Friedrich schließen ein Bündnis, die Burg Lichtel (Liehental), die im Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) ist, durch Verhandlungen rechtlich oder freuntlich an sich zu bringen. Davon ebenfalls betroffen sind die Schlösser Habelsee (Haboltzhaim), Endsee (Entsee), Nordenberg (Nortenberg) und Gammesfeld (Gaumesvelt).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit den Burggrafen Johann III. und Friedrich VI. von Nürnberg (her Johannes vnd her fridrich Burggraven zu Nurenberg). Die Verbündeten ziehen mit ihren Heeren gegen die Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber (wider die von Rotenburg) und erobern Endsee (Endsehe) und mehrere andere Orte. Wie die Nachtragshand vermerkt, handelt es sich bei diesen Orten um Herbolzheim (Haboltzhaim), Nordenberg (Nortenberg), Lichtel (Lichtenthal), Gemeinfeld (Gemainsfeld).
Bischof Johann von Egloffstein hat Johann und Friedrich von Hohenzollern, den Burggrafen zu Nürnberg, die ursprünglich aus Rothenburg kamen, vor Jahren mehrere Schlösser und Dörfer, darunter auch Habelsee (Habholdshaim) abgekauft, da die beiden sich verschuldet hatten. Jeder der beiden erhält einen bestimmten Anteil an dem Erlös.
Auf Bitten der Burggrafen Johann III. und Friedrich VI. macht Bischof Johann von Egloffstein aus der Pfarrei Langenzenn (Langenzenn) ein Augustiner-Chorherrenstift.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Markgraf Friedrich verträgt Bischof Johann von Brunn und das Domkapitel folgendermaßen: Das Domkapitel und alle anderen Geistlichen des Hochstifts mit Ausnahme des Frankenbergs (Frankenberg) sollen für drei Jahre ein Viertel, die restliche Bevölkerung ein Zehntel ihres Einkommens abgeben.
Bischof Johann von Brunn ernennt nacheinander drei Stiftspfleger: zum ersten den Kölner Domdekan Johann von Wertheim, zum zweiten dessen Bruder Albrecht von Wertheim und schließlich Sigismund von Sachsen. Albrecht von Wertheim übergibt dem Bischof die Regierungsgschäfte wieder. Zwischen den beiden ist es zuvor zu Streitigkeiten gekommen, die durch Markgraf Friedrich von Brandenburg vertragen worden sind.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.