Kraft II. von Hohenlohe-Weike (Craft von Hohenlohe) und sein Sohn Kraft III. von Hohenlohe-Weike (Craft sein sun), die auch einen Teil von Kitzingen (kitzingen) besaßen, geloben gegenüber Bischof Otto von Wolfskeel, den Burgfrieden zu wahren. Zudem übergeben sie ihm einen Brief, der besagt, dass sie und ihre Nachkommen auch gegenüber nachfolgenden Bischöfen ihren Anteil und ihre Rechte nicht überschreiten werden.
Johann von Hohenlohe (her Hanns von Hohenlohe) hat zu Speckfeld (speckueld) gewohnt und ein Drittel von Kitzingen besessen, welches vom Reich als Lehen an ihn ging. Er, Albrecht von Hohenlohe (heren Albrechten von Hohenlohe) und Friedrich III. Schenk von Limpurg (schenk Fridrichen von Limpurg) besiegeln diese Lehensübergabe an Bischof Johann von Brunn. Danach bestätigt König Ruprecht den Kauf an Bischof Johann und hat dies dem Bischof als Lehen gegeben.
Bischof Johann von Egloffstein kauft Johann von Hohenlohe (Hannsen von Hohenlohe) seinen Anteil von Schloss und Stadt Kitzingen (schloss vnd stat Kitzingen), Landsburg (Landsburg) und Hornburg (Hornburg) ab. Mit allen zugehörigen Herrschaften, Privilegien, Rechten, Gewohnheiten, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Dörfern, Zöllen, dem Zehnt, dem Frondienst und auch das Recht auf Auslösung von Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) für 63 000 Gulden und dazu Niederstetten (Haltenbergsteten) und Gollhofen (Golhouen).
Bischof Johann von Brunn hat den von Johann von Hohenlohe ( heren Hannsen von Hohenlohe) gekauften Teil Kitzingens (Kitzingen) mitsamt den Gerichtsrechten an Johann Zobel (Hannsen Zobeln) und seine Erben für 400 Gulden an Gold auf Wiederlösung verkauft. Die Steuer, Bede, Ungeld, Erbhuldigung und Gefolge behält er sich vor. Auch die Rechte der Nürnberger Bürger, die sie vom Stift bekommen haben, bleiben bestehen.
Nachdem Johann von Hohenlohe-Speckfeld (Johans her zu Hohenlohe) verstorben ist, fällt ein Wildbann an das Stift Würzburg heim. Allerdings nimmt Albrecht I. von Hohenlohe-Weikersheim (her albrecht von Hohenlohe) den Wildbann als Schildgenosse für sich ein. Bischof Johann von Brunn verleiht daher den Wildbann an Konrad IX. von Weinsberg (Conraden Hern zu wirtzburg) zu dem Schloss Reichelsburg (Reigelberg), der Bischof und die Seinen haben aber weiterhin das Jagdrecht. Der Wildbann erstreckt sich über Lauda (Lauda an der thauber), Grünsfeld (Grunsfeld), Bütthard (Buthart), Aub (aw), Wolkshausen (Wolthausen), Custenlar, Steinsfeld (Steinsfelt), Gumber, Heldeneck, Lichtel (Lichtal), Swatzberg, Buchenbach (Buchenbach), Darstadt (Dartzbach), Wachbach (wachbach).
Für seine treuen Dienste und zum Schutz des Wildbanns des Hochstifts Würzburg verleiht Bischof Johann von Brunn seinem obersten Jägermeister Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren Erben die folgenden Wildfuhrten und Wildbannne: Zum einen den Bernheimer wald mit allen zugehörigen Gründen und Wildfuhren, der zuvor Johann von Hohenlohe (Johans Her zu Hohenlohe) gehört hat. Diese Gebiet geht bis zur lucken, von dort aus über das zwerckmor vor Obergailnau (Geilnaw) bis nach Hohenburg, von Hornberg (Hornburg) nach Haltenbergstetten (Haldenbergstetten), von dort aus in das Lienthal und weiter bis nach Seldeneck (Seldeneck). Außerdem erhält er das hoch holtzlein bei Uffenheim (vffenheim), das Buch, das Frawen thaler Holtz sowie die Wälder, die um Creglingen (Kreglingen) liegen. Er erhält auch den fuchsberg, die Sultz und alles was dazu gehört. Dies schließt alle Wälder ein, die von dort bis jenseits der Ebrach (Ebrach) liegen, die von Geiselwind (Geiselwinden) über Schlüsselfeld (Schlusselfelt) bis an die Rimbach (Rintbach) fließt. Die Wildfuhren auf beiden Seiten der Rimbach gehören ebenfalls dazu. Die Grenzen bilden der Weg, der von Prühl (pruel) nach Appenfelden führt(appenfelden) und die Rimbach, die hinab zur Haslach (Haslach) fließt. Zuletzt erhält er noch den Schwanberg und den Santberg zusammen mit anderen Wildbannen des zuvor genannten von Hohenlohe und dessen Erben. Hinten angehängt werden einige Wildfuhrten und Wildbanne, die vom Lehen ausgenommen sind und die der Bischof anderen Grafen und Herren zu Lehen gemacht hat. Diese gehörten dem verstorbenen Graf Leonhard von Castell (Linhart grafen zu Castel) und werden vom Bischof an Gottfried Schenk von Limpurg (den Schenken von Limpurg), Konrad von Weinsberg (Conraden Hern zu weinsberg) und seinen Hofmeister Georg von Bebenburg (Jorgen von Bebenburg) verliehen.