Am 25. April 1550 verträgt sich Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt durch das Zutun von Hochmeister Wolfgang Schutzbar genannt Milchling (Wolffgang Teutsch Maistern) und Graf Reinhard zu Solms-Lich (Reinharten von Solms) mit den Grafen von Mansfeld (Mansfelt) Johann Georg (Hannsen Georgen), Peter Ernst (Pettern Ernsten), Johann Ernst (Hansen Ernsten), Johann Albrecht (Hansen Albrechten), ihren Brüdern Johann Hoyer (Hansen Hoyern), Johann Ernst (Hansen Ernsten) und Philipps unmündigen Kindern (denen Graf Berthold von Henneberg-Römhild die Herrschaft Römhild und damit auch ein Viertel von Burg, Stadt und Amt Münnerstadt (Munrichstatt) verkauft). Es geht darum, dass die Grafen von Mansfeld den gemeinen Burgfrieden von Münnerstadt, wie es die Grafen von Henneberg tun, geloben, schwören und sich dazu verpflichten sollen. Dafür soll Würzburg (Wirtzburgk), von allen Dingen nichts ausgenommen, die Massen der Grafen von Mansfeld, die Graf Berthold besitzt und die das Hochstift berühren, unverhindert dazu kommen lassen. Außerdem sollen die Grafen von Mansfeld den Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Otto von Hennenberg), der am Mittwoch nach Katherin 1491 geschlossen wurde, erneuern und dies dokumentieren sowie besiegeln. Es gibt jedoch eine Änderung. Die Grafen von Masfeld sollen das Viertel der Burg, Stadt und Amt Münnerstadt und allem was dazu gehört, der jetzt frei ist, behalten. Das Viertel soll niemand anderem als einem Bischof zu Lehen gemacht werden, soll nicht verpfändet oder verkauft werden. Es soll ein halbes Jahr zuvor angeboten werden, bevor es an jemand anderen als den Bischof verkauft wird oder der Käufer soll vorher mit diesem in Kontakt treten. Sollten andere Käufer als Würzburg das Viertel als Lehen vergeben, verpfänden oder gegen die oben genannten Änderungen verstoßen, soll es an Würzburg fallen. Zum anderen soll Würzburg mit Bewilligung seines Domkapitels den Grafen von Mansfeld die Lehen von Graf Berthold, die er zur Zeit der Verwendung des Viertels in Münnerstadt hatte, zu Mannlehen machen. Sind die Grafen dagegen, sollen sie dem Hochstift Würzburg den Verkauf oder Wechsel verpfänden oder ihm einen gebührenden Teil der Dörfer Sulzthal, Wirmsthal (Wermstal), Euerdorf (Eurdorff) und dem Vorwerk zu Botenlauben mit allem was dazu gehört zu Lehen geben, soviel sie von jenen von Graf Berthold verkaufen oder an Münnerstadt verpfänden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt führt zwei adelige Personen, nämlich Katharina Schenk von Roßberg (Catharinen Schenkin von Rosperg) und Magdalena von Berlichingen (Magdalenen von Berlichingen), aus dem Kloster St. Agnes zu Würzburg aus.
Matthias Bader (Mathes Bader) zu Kist verkauft Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt seine Behausung, einen Acker und einen 1 1/2 Morgen großen Garten für 8 Gulden. Die Zinsen belaufen sich auf 6 Denare, die sich im Gut von Peter Heffner befinden.
Martin Schmidt (Martin Schmid) und seine Frau Brigitte (Brigitta) verkaufen Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ihre halbe Hube zu Kist. Dazu gehören Haus und Garten, sowie 39 Morgen Feldes, welches mit Bäumen bewachsen ist, und alle Rechte an dem Wald. Dies alles geht vom Hochstift Würzburg zu Lehen und erbringt jährlich ein Malter Korn und eineinhalb Fastnachtshühner als Ertrag oder stattdessen 15 Denaren Zinsen um 33 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt, Fürst und Herr, hat die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen) empfangen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt fordert, dass Valentin Reinhard (Valtin Reinharte), der in Römershofen (Rennershouen) in einer Schlägerei eine blutige Verletzung verursachte, in Königsberg vor ein Zentgericht gestellt wird. Er ist sesshaft in Prappach (Brappach). Laut dem Bischof gibt es Verträge mit Sachsen über den Zent in Königsberg, weswegen er dann in drei Anklagepunkten bußfällig werden soll, nämlich Mord, Diebstahl und Vergewaltigung.
Der Dekan Matthias Main des Neumünsters zu Würzburg (Matthes dechanten zum Newenmunster) verschreibt Bischof Melchior mit Bewilligung des Domkapitels jährlich 80 Gulden für die Hauptsumme von 2000 Gulden auf den Kammergefällen.
Die Nachtragshand gibt eine Angabe über Aufzeichnungen der Ordnung in Gramschatz (Cramschneit). Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt (Melchiorn) schließt einen Vertrag mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über den Wildbann in Gramschatz.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit der Bewilligung seines Domkapitels die Kammergefälle auf 48 Gulden an den Vormund Johann Körners (Kornerre hansen). Die Auslösesumme beträgt 1200 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Sattelknecht Melchior Trautmann (Melchior Trautman) ein kleines Haus mitsamt einem Hof in Mellrichstadt (Melrichstat). Dieser ist von der Reichs- und Landsteuer befreit. Er bekommt ihn auf Lebenszeit, solange er das Anwesen nicht verkauft oder verändert. Dafür hat er dem Bischof jährlich ein Fasnachtshuhn oder 8 Gulden zu entrichten. Die Erben oder Käufer des Hofes sollen zusätzlich zum Fastnachtshuhn auch 20 Gulden und andere bürgerliche Pflichten gegenüber dem Bischof leisten.