Die nachfolgenden Eintragungen verzeichnen alphabetisch die Personen, die in den Regierungszeiten von Bischof Rudolf von Scherenberg, Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt aus der Leibeigenschaft durch Tausch oder Abkauf entlassen werden.
Da in Stadt und Amt Lauda ein fremder Leibeigner dem Bischof von Würzburg untersteht, wenn er Jahr und Tag nicht von seinem Leibherren zurückgefordert wird, weigern sich Bischof Lorenz von Bibra und Bischof Konrad von Thüngen, Eberhard Geyer (Geier) dessen ehemaligen Leibeigenen Hans Apel (Apell), der sich in Distelhausen (Destelhausen) niedergelassen hat und nicht fristgemäß gefordert worden ist, zurückzuschicken.
In der Amtszeit von Bischof Lorenz von Bibra sitzen fünf leibeigene Männer, die zu Mainz gehören, in Distelhausen (Destelhausen). Sie bitten den Mainzer Bischof, keine Landsteuer mehr bezahlen zu müssen, da Distelhausen nicht im Mainzer Gebiet liegt. Weiterhin wollen sie die Leibbede, die Abgabe im Todesfall und den zwanzigsten pfennig bei der Neuwahl eines Bischofs geben. Da das Hochstift Würzburg auch zahlreiche Leibeigene besitzt, die im Mainzer Gebiet sitzen, wird es für recht und billig angesehen, dass der Würzburger Bischof seine Leibeigenen im Mainzer Gebiet genauso besteuern dürfe, wie der Mainzer Bischof seine Leibeigenen im Würzburger Gebiet. Der Bericht über diese Vorgänge ist von Konrad Alletzheimer (Alletzhaimer), dem Keller von Lauda, verfasst.
Bischof Lorenz von Bibra nimmt zu Anfang seiner Regierungszeit die Einwohner von Aschfeld (Aschvelt) in Erbhuldigung und entlässt sie wieder daraus.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Gefelle und Nutzungsrechte in Augsfeld (Augsfeld sunst Ausfeld im ambt Hasfurt) von den Vormündern des Sohnes von Karl von Bastheim (Basthaim). Von diesem Geschäft sind laut einem Nachtragsschreiber außerdem Knetzgau (Gnetzgaw), Donnersdorf (Dampsdorff), Eschenau (Eschenaw), Dürrfeld (Durfelt), Hundelshausen (Humeltshausen), Oberschwappach (Schwappach), Stöckach (Stokach), Prappach (Protbach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainvelt), Wohnau (Wunaw), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth) betroffen.
Bischof Lorenz von Bibra vergleicht sich mit seinem Domkapitel bezüglich des Dorfgerichts zu Unterbalbach (Unternbalbach).
Die männlichen Leibeigenen des Hauses Bütthard müssen zusammen 60 Gulden im Jahr als Leibbede entrichten. Nachdem ihre Anzahl von ehemals um die 60 Männer auf 50 Männer um das Jahr 1500 gesunken ist, wird die Summe auf 50 Gulden verringert. Obwohl die Leibeigenen unterschiedlich viel entrichten müssen, erreicht ihre Abgabe nicht die Höhe von 50 Gulden, da viele der Leibeignen verarmt sind. Deswegen setzt Bischof Lorenz von Bibra fest, dass jeder Leibeigene, der Besitz im Wert von über 100 Gulden habe, vier neue Pfund als Bede leisten solle. Je nach Besitz muss jeder Leibeigene mehr oder weniger geben.
Bischof Lorenz von Bibra schlichtet einen Streit um einen Rasen zwischen dem Abt und dem Konvent zu Aura (Aura) mit der Gemeinde Kleinbrach (Clain Brach im ambt Aschach) und ihrem Schultheißen und Dorfmeister.
Bischof Lorenz von Bibra kauft für 800 Gulden von Wilhelm von Bibra (Bibra) etliche Güter, Zehnten, Zinsen, Gülten und andere Nutzungsrechte im Amt Aschach (ambt Aschach). Diese betreffen unter anderem das Burggut Steinach (Stainau), den Schmachtenhoff (heute Wüstung), den kleinen Zehnten in Neusetz (Newses) und das Kloster Bildhausen (Bildhausen Closter).
Lob, Reinhold: Die Wüstungen der bayerischen Rhön und des nordwestlichen Grabfeldes (Mainfränkische Studien 1), Würzburg 1972.
Wagenhöfer, Werner: Die Bibra. Studien und Materialien zur Genealogie und zur Besitzgeschichte einer fränkischen Niederadelsfamilie im Spätmittelalter, Neustadt a. d. Aisch 1998.
Georg Truchsess (Truchsess) von Baldersheim trägt ein Viertel an der Stadt Aub als ein Lehen der Pfalzgrafen Ludwig V. und Friedrich II. Der Truchsess von Baldersheim empfängt diesen Anteil an der Stadt als Lehen von Bischof Lorenz von Bibra.