Nach dem Tod Bischof Johanns von Brunn übernimmt Herzog Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmund von Sachsen) die Regierung des Stiffts, welcher schon zu Lebzeiten Johanns von Brunn Stiftspfleger war. Weil er sich aber ungeschickt und unvernünftig verhält, bringt er das Domkapitel gegen sich auf. Seine beiden Brüder Herzog Wilhelm (Hertzoge wilhelmen) und Herzog Friedrich von Sachsen (Hertzoge Fridrich) ziehen, um dem Domkapitel zu gefallen und um ihren Bruder zu strafen nach Franken. Herzog Sigmund hält sich derweil bei Markgraf Albrecht von Brandenburg (Marggraue Albrechten) auf, entgegen seiner Rechte als Stiftspfleger lässt er sich mit Unterstützung der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zum Bischof von Würzburg weihen. Markgraf Albrecht unterstützt ihn bei der Fehde gegen das Domkapitel und seine Brüder. Schließlich wird Bischof Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. abgesetzt und nach Frankfurt in die Verwaltung geschickt. Darauf wird Schenk Gottfried von Limpurg ( Gotfrid von Limpurg) zum Bischof von Würzburg geweiht. Markgraf Albrecht von Brandenburg forderte 157 000 Gulden für die Dienste, die er Herzog Sigmund geleistet hatte. Um das Problem zu schlichten kommen Dietrich, Schenk von Erbach und Erzbischof von Mainz, Gottfried von Limpurg und Konrad von Weinsberg (Conrat von Weinsperg) in Bad Mergentheim zusammen und beschließen mit Bewilligung Albrechts von Brandenburg, dass Bischof Gottfried von Limpurg ihm 20 000 Gulden bezahlen soll und der Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) ihm zum Pfandschilling auf Wiederauslösung verpfändet wird.
Die Markgrafen Friedrich von Brandenburg (Fridrich), Johann von Brandenburg (Johanns) und Albrecht von Brandenburg (Albrecht) schreiben der Äbtissin des Klosters Kitzingen, dass sie auf Grund nicht genannter Ursachen dazu bewegt wurden die Mauern des Klosters und des Spitals abzureißen (abzuprechen). Dies schreibt die Äbtissin in einem Brief nach Würzburg, woraufhin die Ritter Eberhart von Schaumberg (Eberhart riter) und Karl von Schaumberg (Carl von Schaumberg) im Aufrag des Bischofs Sigmund von Sachsen, der ein Bruder der Herzöge von Sachsen ist, an die Markgrafen schreiben.
Als Bischof Johann von Brunn Sigmund von Sachsen (Sigmunden von Sachsen) als Stiftspfleger annimmt, muss dieser eine Bestätigung unterzeichnen, dass er sich nur von einem Papst weihen lassen würde, den auch das Domkapitel als solchen anerkennt. Daran hält er sich nicht, weshalb er vom Domkapitel nicht geduldet wird. Kurz darauf wird Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. seiner Herrschaft enthoben. An seine Stelle tritt Gottfried Schenk von Limpurg (Schenk Gotfrid von Limpurg), der zuvor Domdechant in Bamberg ist.
Es wird angegeben, wo sich Informationen bezüglich der Uneinigkeiten und Handlungen das Deputat betreffend zwischen den Herzögen von Sachsen (Sachsen) und dem Würzburger Bischof Sigmund von Sachsen befinden.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Brunn, übernimmt der Stiftspfleger Sigmund von Sachsen (Sigmudn von Sachsen) das Bischofsamt. Er lässt Schillinge prägen, die auf der einen Seite zwei Wappen haben; den Stiftsrechen und ein Rautenzeichen. Auf der anderen Seite sieht man zwei Hörner, als Zeichen für das Hochstift. Fries gibt an keine Informationen über den Silbergehalt der Münzen zu haben.
Zwischen dem Bischof Sigmund von Sachsen und dem Domkapitel kommt es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten. Aufgrund dessen beruft König Friedrich III. eine Versammlung in Frankfurt am Main (Franckfurt am Main) ein, über die er beide Parteinen informiert. Nachdem er dies veranlasst hat, verkündet er zusammen mit dem Rat der Kurfürsten sowie weiterer geistlicher und weltlicher Räte eine Entscheidung. Diese beinhaltet, dass das Hochstift Würzburg durch einen Pfleger, Gottfried IV., Schenk von Limpurg (Schenck Gotfriden von Limpurg domhern zu Wirtzburg vnd bamberg), regiert werden soll. Auch alle Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Städte, Märkte, Dörfer und Einwohner des Stifts sollen ihm gegenüber gehorsam sein. Desweiteren spricht der König alle Anhänger des Hochstifts von ihren Gelübden und Eiden gegenüber des Bischofs frei. Sollte der Bischof seine Pflichten verletzen, so fallen alle Freiheiten, Reichslehen und Afterlehen, der Prälaten, Grafen, Herren, Ritter und Knechte, die im Hochstift Würzburg sesshaft sind, vorerst an den Pfleger. Die Einwohner sollen zudem geloben und schwören dessen Anweisungen zu folgen.
Nun hatte aber Bischof Johann von Brunn 7100 Gulden des Anteils des Stiftes an Kitzingen (Kitzingen) verpfändet. Und zwar an Hamann Echter (Haneman Echteren) 5000 Gulden, Johann von Brun (Hannsen von Brun), der über seine Frau das Erben der von Zobel antritt, 1600 Gulden und Anton von Giech (antoni von Gich ) 100 Gulden. Im zu Mergentheim geschlossenen Vertrag des vorherigen Eintrags wird beschlossen, dass Markgraf Albrecht dieselbe 7100 Gulden als Pfand bekommt. Darüber hinaus wurde dem Stiftspfleger eine Bestätigung übergeben über dieses Pfand, den alten Pfandschilling, der 12 000 Gulden beträgt, und den neuen Pfandschilling von 1000 Gulden von Herzog Sigmund. Zusammen ergibt das eine Summe von 39 100 Gulden. Dies soll zu einem angemessenen Pfandschilling auf den Anteil des Stifts an Kitzingen verpfändet werden. Darüber bekommt Markgraf Albrecht eine Bestätigung über die Summe von 39 100 Gulden und das Stift als Pfandschilling seinen Anteil an Kitzingen mitsamt Leuten, Gütern, Gerichten, Beden, Steuern, Ungeldern, Zinsen, Gefällen, Renten und allen anderen Zugehörungen einsetzt. Die nachfolgenden Bischöfe und Stiftspfleger sollen die Summe jederzeit auslösen können, doch der Anteil des Markgrafen soll ein Vierteljahr zuvor ausgelöst werden. Dann soll der Markgraf den Anteil zurückgeben, die Bürger und Einwohner von ihren Gelübden und Eiden freisprechen und ihnen eine Bestätigung darüber ausstellen. Danach sollen die Bürger und Einwohner von Kitzingen wieder dem Bischof und dem Stiftspfleger von Würzburg Erbhuldigung leisten, woran sie der Markgraf nicht hindern soll.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg sichert den sächsischen Herzögen Friedrich II. der Sanftmütige (Hertzog Friderichen) und Wilhelm III. der Tapfere (Hertzog Wilhelmen zu Sachsen) zu, dass er die Einigung zwischen ihnen beschließt und verfasst, sobald er seine bischöfliche Weihe empfängt und das Hochstift Würzburg übernimmt. Mit der Einigung besiegelt der Bischof, dass er den beschlossenen Abmachungen nachkommt. Sie einigen sich darauf, dass er den Herzögen, aufgrund ihres Bruders Sigmund von Sachsen (Sigmund), ein jährliches Deputat zahlt. Dazu werden vier Herren benannt sowie andere Adelige, die dem nachkommen. Zudem wird der Bischof den Herzögen und Karl Truchsess von Wetzhausen (Carl truchsess) die Schulden, die sie wegen des Bischofs, seines Domkapitels haben begleichen. Des Weiteren soll der Bischof den Untertanen und Dienern der Herzöge, die Schäden genommen haben, diese ersetzen.
Der Herzog von Sachsen, Wilhelm III. der Tapfere, schließt zu Erfurt (Ersfurt) einen Vertrag zwischen dem Kurfürsten und Herzog Ernst von Sachsen (Hertzog Ernsten Churfursten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten zu Sachsen) einerseits und Bischof Rudolf von Scherenberg andererseits bezüglich Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmunds), dem Vorgänger Rudolfs und Bruder Wilhelms. Der Vertrag bezieht sich auf Deputate, geliehene Gelder und entstandene Schäden. Den gennanten Personen von Sachsen stehen Ansprüche und Forderungen, die Depuate, geliehenen Gelder und erlittenen Schäden betreffen, von Bischof Rudolf und seinem Hochstift zu. Laut des Vertrags ist der Bischof ihnen, verbrieft oder unverbrieft, 32.000 Gulden schuldig, die er bis zu einer Frist abzugeben und zu bezahlen hat. Dies ist durch das Hochstift quitiert.