Die Burg Wallburg und die Stadt Eltmann (Walpurg Sloss vnd Eltmain die stat) kommen im Lauf ihrer Geschichte an die Fuchs von Schweinshaupten (die Fuchs von Sweinshaubt) und werden vom Stift Würzburg wieder aus ihrem Nutzungsrecht abgelöst. Die Fuchs von Schweinshaupten verkaufen dem Stift auch verschiedene Geschütze und zwei Burggüter. Für diese Rechtsgeschäfte verweist Fries auf das Stichwort Eltmain.
Die Kellerei Heidingsfeld (Keler zu Haidingsfeld) nimmt jährlich100 Pfund Heller ein. Dieses Geld verschreibt Bischof Gerhard von Schwarzburg Johann Gundelwein (Hanns Gundelwein) und Johann Hund zu Grünsfeld (Hanns Hund zu Grunsfeld). Sie bekommen außerdem das Schloss Ingolstadt (sloss Jngelstat) verpfändet. Dieses wird durch Bischof Konrad von Thüngen wieder abgelöst. Für weitere Informationen wird auf das Stichwort Jngelstat verwiesen.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfelt) gibt Bischof Johann von Egloffstein und dem Stift Würzburg Fuchsstadt bei Würzburg (Fuchstat vf dem Gai vnd das nechst bei Wirtzburg) zurück. Er hatte es zuvor gepfändet.
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.
Bischof Johann von Brunn erhöht die in den vorherigen Einträgen genannten 3.000 Pfund Haller auf 3.000 Rheinische Gulden und schlägt den bereits genannten Erben der Zollner von Halberg (zollere) noch 200 Gulden Baugeld und 3.000 geliehenes Geld dazu auf Hallburg (Halberg) und Volkach(Volkach). Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese Summe wieder ab.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn gibt dem im vorherigen Eintrag genannten Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Burian) und seinem Sohn Christoph (Christof von Gutenstain) die Freiheit, dass die beiden im vorigen Eintrag genannten Städte Heidingsfeld und Mainbernheim denen von Gutenstein nicht abgelöst werden sollen, solange die beiden leben. Danach versichert Burian König Vladislav, dass er und seine Nachkommen die beiden Städte nicht an der Krone Böhmen ablösen werden, solange Burians Söhne leben.
Unter den königlichen Urkunden, die dem Stift Würzburg übergeben wurden, befinden sich auch etliche Urkunden über Mainbernheim (Mainbernhaim). Nachdem Christoph von Gutenstein (Christof von Gutenstain) Mainbernheim verloren hatte, stellt Bischof Lorenz von Bibra ihm einen Revers darüber aus, dass er sich die Originalurkunde über Mainbernheim ausleihen darf oder eine Zusammenfassung geschickt bekommt. Der Revers behandelt auch den Wiederkauf von Heidingsfeld (Haidingsueld). Christoph von Gutenstein und sein Sohn Albrecht von Gutenstein (sun her Albrecht) stellen den Heidingsfeldern darüber einen Beleg aus. Schließlich lässt Bischof Lorenz von Bibra durch Herrn Sigmund von Thüngen, Ritter und Hofmeister (her Sigmund von Thungen riter hofmaister) Martin von Fronhofen, Sekretär von Christoph von Gutenstein (Martin von Fronhouen hern Cristofen von Guetnstains Secretari), in Nürnberg die 13000 Gulden Schulden bezahlen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet den Töchtern des verstorbenen Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (obgemelts letzten Sigmunden Fuchsen verlassene dochtern) Jahreseinkünfte von 55 Gulden zu einer Hauptsumme von 1100 Gulden auf den Kammergefällen in Würzburg auf Wiederlösung. Ebenso verpfändet er Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau und Valentin Fuchs zu Bischofsheim, den Vormündern von Georg Christoph Fuchs zu Eltmann, Gleisenau und Bischofsheim (Hans Wilhelm vnd Valtin Fuchs als vermündern Jörgen, Christoffen Fuchsen) 85 Gulden Jahreseinkünfte für eine Hauptsumme von 1700 Gulden aus der Kellerei von Haßfurt (Kellerey zu Haßfurth). Ebenso verpfändet er im gleichen Jahr Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Hans Wilhelm Fuchs) 50 Gulden mit 1000 Gulden Hauptsumme. Zusätzlich verpfändet er Johann Dietrich Fuchs von Bimbach (Hanns Dietrich Fuchs zu Bimbach) 65 Goldgulden für 1300 Goldgulden Hauptsumme. Im folgenden Jahr 1543 verpfändet der Bischof dem Domherren Sigmund Fuchs von Wonfurt und Rügheim, Domherr zu Würzburg (Her Sigmund Fuchs Dombher) 60 Gulden jährlicher Einnahmen aus dem Kammergefällen für 1200 Gulden Hauptsumme auf Wiederlösung. Im Jahr 1551 verpfändet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt dem Domherren Sigmund Fuchs von Wonfurt und Rügheim erneut 60 Gulden jährlicher Einnahmen für 1200 Gulden Hauptsumme.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt zahlt Karl von Redwitz 1500 Gulden von den 5000 Gulden, die ihm sein Vorgänger Konrad von Bibra für 250 Gulden jährlicher Einkünfte auf den Kammergefällen verschrieben hatte. Für die verbleibenden 3500 Gulden wird eine neue Pfandurkunde ausgestellt, die wiederum das Dorf Forst und den einen Hof in Reichelshof als Pfandobjekt hat.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt löst von der Verpfändung der Kammergefälle an Karl von Redwitz über 3500 Gulden, die das Dorf Forst und einen Hof in Reichelshof als Pfandobjekt haben, weitere 500 Gulden ab.