Es ist möglich, dass die Grafen von Henneberg von König Heinrich VII. ein Erbe erhalten, welches sie in ein fürstliches Amt erhebt und das Mühlrecht auf einem Gut in Münnerstadt (munrichstat) beinhaltet. Dieses nehmen die Grafen von Henneberg nicht an. Deshalb fällt das halbe Küchenmeisteramt zunächst an die Grafen von Württemberg und später an das Hochstift Würzburg.
Der Küchenmeister und Ritter Lamprecht von Nordenberg (Lemprechten Küchenmaister von Nortenberg riter) und seine Frau Agate von Nordenberg (Güte sein hausfraw) verkaufen Bischof Otto von Wolfskeel und dem Hochstift Würzburg ihre Leibeigenen (Leute), Güter, Gerichtsrechte, Eigentümer (aigen), Lehen, Vogtei, Pfandschaften, Äcker, Weingärten, Wiesen, Holz, Wasser, Weiden, Zehnte, Zinsen und andere Dinge für 3000 Pfund Haller. Das entspricht zu dieser Zeit ungefähr 4250 Gulden.
Die Küchenmeister verpflichten sich dazu, Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) für 4160 Gulden amtlich zu verwalten sowie ihren anderen Schuldbrief herauszugeben, falls Bischof Gerhard von Schwarzburg ihnen eine Verschreibung mit 24 Bürgen zustellt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet dem Küchenmeister Leopold von Nortenberg (Leupolden) und seinem Bruder Johann von Nortenberg (Hannsen) Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) mit allem Zugehörigen für 5046 Gulden zur amtlichen Verwaltung.
Johann von Münster (hans von munster) erhält die Hälfte des Küchenmeisteramtes zu Münnerstadt (munrichstat) von Bischof Johann von Egloffstein.
Johann von Münster (hans von munstere) bekommt das Küchenmeisteramt von Bischof Johann von Brunn.
Wilhelm von Münster (Wilhelm von Munsters) empfängt das Küchenmeisteramt von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg.
Bischof Johann von Brunn verpfändet dem Küchenmeister Johann von Nortenberg (Hannsen) Schloss, Markt und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt), mit der Bedinung, dass das Hochstift Würzburg diese von seinen Erben für 4000 Gulden ablösen kann. Sollten er und seine Frau Brigitte (Brigiten) jedoch keine Erben hinterlassen, so kann das Hochstift den Pfand für 2300 Gulden ohne Wiederspruch und Behinderung ablösen.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Ordnung, die besagt, dass von den Webern und Händlern zu den beiden Messen Killiani und Allerheiligen Marktgeld oder Stadtgeld zu zahlen ist.
Die Grafen von Thüngen zu Roßbach (Rosreth) empfangen zukünftig das Küchenmeisteramt von Graf Philipp von Rieneck (grafe philipsen von rineck).