Bischof Hermann von Lobdeburg gibt den Grafen Konrad und Ludwig von Öttingen (Grave Conrat vnd G. Ludwigen gebrudern von Otingen) den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) zum Mannlehen. Dafür erhält er 700 Mark Silbers von den Grafen. Diese Allianz soll gegen viele Parteien rechtskräftig sein, nicht jedoch gegen das Reich oder den König.
Bischof Berthold von Sternberg erwirbt die Burg Hinterfrankenberg (Franckenberg das hinter) von Burggraf Friedrich III. von Nürnberg für 300 Mark Silber und 700 Pfund Heller. Da er aber nicht in der Lage ist, den Burggraf mit Bargeld auszuzahlen, verpfändet er ihm diese Summe auf die Einkünfte aus den Dörfern Herbolzheim (Herboldshaim) und Mainbernheim (Bernhaim) sowie dem Mainbernheimer Wald (vnd dem Bernhaimer walde), sodass er einen Zinssatz von 12,5% auf die Hauptsumme erhält (also das er alwegen von 8 marken 1 marck, vnd von 8 Pfund 1 Pfund nutzung haben). Dafür wird Burggraf Friedrich jedoch zum Lehnsmann des Bischofs und seines Stifts (dargegen ime vnd dem Stiffte mit manschafft verwant sein sollte).
Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) war einst Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese 100 Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Bischof Berthold von Sternberg verpfändet Hern Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim und seinen Erben ( Herrn Gottfriden von Hoenlohe vnd seinen Erben) das Schloss Hinterfrankenberg (shlos Frankenberg) mit seinen Gütern, Einkünften, Leibeigenen beiderlei Geschlechts und anderen Zugehörungen. Davon werden einzig die Mannlehen ausgenommen. Viele Jahre vorher war Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese Hundert Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Herr Ludwig von Frankenstein (Her Ludwig von Franckenstain) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen verschieden Mannlehen. Dabei handelt es sich um zwei Zehnten in Ebenhausen (Ebenhausen), den Zehnten von Pfersdorf (Pferdsdorf), das Dorfgericht von Dermbach (Terenbach), neun Huben in Bernshausen an der Kutte (Berleshausen), Leibeigene und Lehen in Urnshausen (Orenhausen) und die Güter, die er zuvor in Roßdorf (Rostorf) besaß und die er dem Bischof anscheinend zum Lehen auftrug.
Konrad von Griesheim (Conrat von Grieshaim) trägt die Wüstung Frankenheim (wuestung Franckenhaim) als Mannlehen des Stifts Würzburg. Er verkauft diese Wüstung der Stadt Fladungen (gemainer stat Fladingen) auf Wiederkauf für 70 Gulden. Bischof Johann von Brunn bewilligt dieses Geschäft und gibt der Stadt darüber eine Urkunde, behält sich selbst jedoch auch den Wiederkauf vor.
Johann Voit von Salzburg (Her Hanns Vogt von Saltzburg riter) trägt über mehrere Jahre das Dorf Fuchsstadt, das Schloss Rottenbauer und einen Hof in der Gemarkung von Rottenbauer (die gedachten schlos vnd dorf sampt ainem hof in Rotenbaurer marck gelgegen) als Mannlehen von Bischof Johann von Brunn. Nun verkauft er das Lehen an den Ritter Friedrich von Wofskeel (Her Fridrich Wolfskel riter), wozu Bischof Johann von Brun seine Einwilligung gibt. Bischof Johann von Brunn belehnt ihn damit unter der Bedingung, dass das Stift Würzburg das Lehen für 800 Gulden auslösen kann, wenn er ohne männliche Nachkommen sterben sollte. Außerdem behält Bischof Johann sich und seinem Stift das Öffnungsrecht vor, welches ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Ein Fischwasser bei Fladungen beginnt bei Gockenschatz (Gockenschatz) und verläuft bis vor die Stadt Fladungen (Fladingen). Dieses Fischwasser hat bis zu seinem Tod Lorenz Egotz (Lorentz Egotz) als Mannlehen des Stifts. Da er aber in der Regierungszeit Bischofs Lorenz von Bibra verstirbt, ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen, fällt das Fischwasser an das Stift zurück. Zu diesem Rechtsvorgang gibt es laut der Nachtragshand noch weitere Hinweise unter dem Stichwort Saltzungen.
Lorenz Hegner (Lorentz Hegner) verkauft das Gut Heubach (Haibach) an Andreas Schwarz, Kellerer zu Ebern (Endres Schwartz Keller zu Ebern). Sebastian, Johann und Martin von Rotenhan (her Sebastian riter doctor Hanns vnd Martin von Rotenhan gebrudere) stellen Ansprüche an das Gut Heubach, woraufhin es zum Streit mit Andreas Schwarz kommt. Bischof Konrad von Thüngen legt fest, dass die von Rotenhan 180 Gulden an Andreas Schwarz geben sollen und dafür das Gut Heubach bekommen. Dieses Gut erhalten sie wiederum vom Hochstift Würzburg zum Mannlehen, unter der Bedingung, dass sie es nicht befestigen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt befiehlt seinem Lehensmann Lorenz von Romrod (Lorentz von Rumrode), öffentlich und lehensrechtlich Anspruch auf die Mannlehen und Geldeinkünfte aus der Bede zu erheben, die zuvor der verstorbene Georg von Ebersberg (Jörg von Ebersserg) trug. Dabei handelt es sich um Güter in Bischofsheim (Bischofshaim), Pfarrweisach (Weissach), Oberfladungen (Obernfladungen), Schallfeld (Salchenfeld), Wenigentaft (Wenigen), Fischbach (Fischbach), Helmers (Hilmers) und weiteren Orten(vnndt an anderen orten).