Bischof Manegold von Neuenburg übergibt den Zins in Brünn (Brun) in Höhe von drei Pfund Heller, die bisher Dietrich von Botenlauben als Mannlehen getragen hattte, dem Deutschen Orden als Eigengut. In diesem Kontext werden auch Eltingshausen (Eltingshausen) und Lollbach (Lullebach) erwähnt.
Die Hälfte des Dorfes Breuberg (Bruberg) wird Thein von Ostheim (Ostheim) für 50 Heller verpfändet, der es auch von Bischof Andreas von Gundelfingen als Mannlehen empfängt.
Eberhard und Friedrich Schenken von Roßberg (Eberhart und Fritz Truchsessen vom Rosperg gebrudere) empfangen Gadheim (Gadhaim), ein Dorf bei Güntersleben (Gunderslauben) von Bischof Andreas von Gundelfingen als Mannlehen. Dabei handelt es sich um eine Pfandschaft des Stifts Würzburg in Höhe von 74 Pfund Heller.
Bereits zuvor verpfändete Bischof Mangold von Neuenburg das Dorf an die Truchsessen von Rosberg, um Schäden zu begleichen, die sie bei Straubing erlitten hatten. In diesem Zusammenhang werden auch noch der Berg Rosberg (Roßberg) und die Burg Ravensburg (Rabenspurg) erwähnt. Cord Ulrichs: Vom Lehnshof zur Reichsritterschaft – Strukturen des fränkischen Niederadels am Übergang vom späten Mittelalter zur frühen Neuzeit. Franz Steiner Verlag Stuttgart, Stuttgart 1997
Schloss und Amt Bütthard (Buthert) ist einst im Besitz der Grafen von Hanau gewesen. Ulrich von Hanau übereignet Schloss und Amt mit den dazugehörigen Dörfern, Weilern, Leibeigenen, Gütern und anderen Rechten an Bischof Gerhahrd von Schwarzburg und das Hochstift Würzburg. Im Gegenzug verleiht dieser dem Grafen das trimbergische Gericht von Schlüchtern (Sluchteren) und das Gericht von Altenhaßlau bei Gelnhausen (Hasela bei Gailnhausen) als Mannlehen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Egloffstein verleiht den Kirchsatz der Pfarrei Burgsinn (Burcksinn) und von deren Filialkirchen als Mannlehen an Wilhelm von Thüngen (Thungen), der für diesen Sachverhalt ein Revers übergibt. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Zeilitzheim (Zeulingshaim), Gaibach (Gewbach), Rügshofen (Ruegshoffen) und Gerolzhofen (Geroltzhoven).
Unter Bischof Johann von Egloffstein wird die Rechtsfrage behandelt, ob das Mundschenkenamt ein freies Mannlehen oder ein Erblehen ist.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit 14 Morgen Weingärten, den Zehnten und eine Hofstätte, die Georg und Johann Fuchs zu Schweinshaupten (Georgen vnd Hannsen Fuchs zu Schweinshaubten) in Prappach gehören, von Bede, Steuer, Diensten und Atzung. Die Hofstätte soll bebaut werden und derjenige, der diesen Hof innehat, soll ihn als Mannlehen vom Hochstift empfangen uns sonst allen gemeinen Rechten verpflichtet sein.
Nach dem Tod von Dietrich von Herbilstadt kommt seine Tochter Barbara von Rosenau (Rosenaw) in den Besitz des Mannlehens über Prölsforf. Ihrem Ehemann Sigmund bietet Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) seine Güter an, die er in Prölsdorf (Brelsdorf) als Mannlehen trägt. Diese umfassen den dritten Teil am Dorf, etliche Wiesen und Felder. Er verkauft sie ihm mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra und lässt sich ein zweijähriges Wiederkaufsrecht einräumen.
Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) besitzt in Prölsdorf (Brelsdorf) noch den dritten Teil am Schaftrieb und weitere Zinsen, Gülten und Nutzungsrechte, die er als Mannlehen trägt. Diese verkauft er Bischof Lorenz von Bibra urtätlich.
Kurz nach Karl Zollner (Zoller) stirbt auch dessen Sohn Philipp, wodurch das Mundschenkenamt samt anderen Mannlehen dem Hochstift Würzburg heimfällt.