Die Herren von Hutten (von Hutten) sichern Bischof Johann von Egloffstein das Öffnungsrecht für ihr Schloss Hausen bei Bad Soden-Salmünster (Salmünster) zu. Im Gegenzug sichert er ihnen seine Unterstützung ihrer Burgen Stolzenberg (Stoltzenberg), Hausen (Hausen) und Häuser bei Bad Soden-Salmünster (Seden) im Falle einer Bedrohung zu.
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Brunn das Dorf und Schloss Rottenbauer (Rotenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (fuchstat) für 500 Gulden Gold an Herrn Johann Voit von Salzburg (hansen voiten von Saltzburg). Die Hälfte der Gulden gehen als Ablöse an Peter Gündelwein (petter gundelwein). Die restlichen 250 Gulden werden dem Vogt samt der Nutzung und dem Wiederlösungs- und Öffnungsrecht verpfändet.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun verpfändet, mit der Zustimmung seines Domkapitels, das ihm und seinem Hochstifts Mainz (Maintz) gehörenden Schloss Lichtenberg (lichtenberg) und seinen Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzung) für 3000 Reihnische Gulden, auf jährlichen Wiederkauf, an Bischof Johann von Brunn. Bischof Johann von Brunn verpfändet den Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen Burkhard von der Tann (Burckharten von der Than) auf Widerruf. Im Gegenzug erhält der Bischof von ihm das Öffnungsrecht. Im Falle, dass der Bischof von Mainz diesen Teil von dem Würzburger Bischof ablöst, muss Burkhard diesen ohne Widerstand abgeben.
Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Lamprecht von Seckendorf von Rinhofen) leiht Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden. Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) für drei Jahre und gestattet ihm, die jährlichen Zinsen in Höhe von 134 Gulden zu Cathedra Petri einzunehmen. Ausgenommen davon sind die 100 Gulden, die Reinhard von Ussigheim (Reinharten von vssigkheim) jährlich einnimmt, sowie der Gehorsam (volg), das Öffnungsrecht und geistliche und weltliche Lehen. Später löst Bischof Johann von Grumbach das Pfand ab und Jakob und Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Jacob vnd lamprecht die Seckendorffen) geben die Stadt frei.
Bischof Johann von Brunn leiht dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun das Schloss Lichtenberg (Lichtenberg), das Schloss und die Stadt bei Bad Salzungen (Saltzungen) mit deren Zugehörungen, sowie 3000 Gulden. Bischof Johann benötigt deshalb Geld, woraufhin Graf Georg I. von Hennenberg (Jorg von Hennenberg) ihm 3000 Gulden leiht. Im Gegenzug überträgt er dem Grafen die Schlösser und die Stadt, die er dem Erzbischof verliehen hat. Diese Schuldverschreibung gilt so lange, bis einer der Bischöfe diese ablöst. Wenn sie abgelöt wird, behält Bischof Johann jedoch weiterhin das Öffnungsrecht für die Schlösser. Im Fall, dass eines der Schlösser sich nicht mehr im Besitz des Erzbischofs von Mainz befinden sollte, muss Bischof Johann für den Verlust aufkommen und 3000 Gulden innerhalb von zwei Monaten zahlen. Wenn Würzburg und die von Henneberg sich im Krieg miteinander befinden sollten, sollen sich die in dem Schloss Lichtenberg sowie in dem Schloss, Stadt und Amt Bad Salzungen ansässigen Untertanen nicht einmischen. Falls Bischof Johann versterben sollte, sollen Graf Georg und seine Erben sich an den Mainer Erzbischof wenden und diesem unterstellt sein.
Bischof Konrad von Thüngen soll der Ritterschaft ein Öffnungsrecht für das Schloss Königshofen zur Besetzung der Stadt Bad Königshofen in Grabfeld gewährt haben. Für diese Handlung liegt keine Aufzeichnung vor. Jedoch gibt es eine Antwort darauf vom Adel, in der sie sich dafür beim Bischof bedanken. Darin bitten sie den Bischof außerdem, ihnen die Häuser der Aufständigen des Bauernkriegs als Erblehen zu verleihen, da viele von ihnen keinen Wohnort in Dörfern haben.
Revers des Vogts der Festung Marienberg, Adam von Rumroth (Adam von Rumroth) über den Eid: Ein Bischpf oder Domkapitel dürfen im Falle der Gefangennahme oder des Todes eines Bischofs vor der Wahl eines neuen Bischofs oder Kapitels allein über das Obervogtamt und die Hofordnung entscheiden. Sie handhaben die Berichte und Schlüssel und befehlen über die Tore, deren Öffnung und die Wächter.
Die Hilfskräfte des Lehrstuhls der Landesgeschichte der Universität Würzburg, Johanna Betz, Johanna Eberle und Marco Helle arbeiten gewissenhaft an der Datenbank zur Hohen Legislatur des Lorenz Fries. Dafür erhalten sie monatlich von ihrem Professor Helmut Flachenecker ein Fastnachtshuhn, das Öffnungsrecht für das Hiwi-Zimmer und ein Fass Silvaner. Darüber gibt es einen Vertrag.