Es erfolgt ein Verweis auf den gemeinen Pfennig.
Es haben sich die Fürsten, Grafen, Herren und Edelleute darauf geeinigt, dass sie die Pfahlbürger entweder aufnehmen und von Beschwerungen befreien oder ihnen zugestehen, gemäß einer Verhandlung ihr Leben lang frei zu sein. Dort wo die Pfahlbürger als gute Handwerker nützlich sind, werden sie zu den Adeligen geholt und von ihnen gefreit. Dadurch, dass dann andere Bürger und Handwerker verstoßen werden, kommt es zum Streit. Deshalb sind die Pfahlbürger aus dem Reich verbannt.
Gottfried Schenk von Limpurg IV. bestimmt als Pfleger des Stiftes Würzburg, dass Eberhard von Altenstein (Eberhart vom Stein) Anspruch auf die 300 Gulden hat, welche dieser zuvor an die farnnies in Pfarrweisach (pfarweisach) gegeben hat. Daher soll Wilhelm von Steina (Wilhelm von Steina) die Nutzung seiner Güter in Rabelsdorf für das kommende Jahr an die farnnies abgeben und in diesem Jahr ebenfalls die 300 Gulden bezahlen.
Jakob Pfaff (Pfaff Jacobs), der Geld in Würzburg fand oder stahl und es daraufhin versteckte, wurde deswegen von Bischof Lorenz von Bibra in Haft genommen und zu zwei Jahren Haft und 600 Gulden Burggeld, die er dem Bischof an einem ihm beliebigen Gericht zu zahlen hatte, verurteilt. Er kommt aus dem Gefängnis frei.
Aufgrund der Uneinigkeiten zwischen dem Schultheiß, dem Dorfmeister und der Gemeinde von Pferdsdorf (Pferdsdorff) vergibt Bischof Lorenz von Bibra eine Ordnung. Diese enthält Vorgaben über den Bau und das Holz in den Wäldern selbst.
Bischof Konrad von Thüngen erteilt ein weiteres Mandat, da sein erstes nicht befolgt wird. Er fordert die Untertanen auf, sich an die Satzungen und Ausreisungen der christlichen Kirche und des Bischofs zu halten. Außerdem sollen sie sich nicht von dem Handeln anderer beeinflussen lassen und er bittet sie, die vier Opfer zu erbringen und ihre Zinsen und Gülte zu zahlen, damit die Pfarrer und Seelsoger versorgt werden können.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Margaretha Passauer, der Tochter von Kilian Passauer (Margarethen Kilian Passawers dochter), und ihrem Vormund 20 Gulden Zinsen auf jeden St. Thomas Tag für 400 Gulden Gesamtsumme. Die Ablösung hat er dem Hochstift Würzburg auf alle Vierteljahre vorbehalten.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt abermals ein offenes Edikt. Er gibt den Pfarrern Macht und Gewalt sowie gleichzeitig auch den Befehl, die vier Opfer von jenen einzusammeln, die diese noch nicht erbracht haben.
Bischof Johann von Egloffstein hat während seiner Regierungszeit die Pfarrei zu Stöckenburg (Stokelburg) und die Filialkirche zu Ohausen (Onhausen) zusammen mit allen Nutzungsrechten und Gefällen, Zu- und Eingehörungen zur Erhaltung zweier Chorschulen an das Stift Öhringen (Stifft zu Oringaw) zu den vier Quatembern übergeben und inkorporiert. Das Stift Öhringen verschreibt sich, nach der Erkenntnis des Geistlichen Gerichts und mit Einwilligung von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt, das Patronat der Pfarrei und der Filialkirche für 35 Gulden jährlich zu tragen. Diese Inkorporation findet sich zu Würzburg unter dem Datum 20.09.1400. Wenn Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt allerdings resigniert, bekommt Wolf von Velberg (Wolffen von Velberg) diese Stiftungen zu Mannlehen zusammen mit der Entrichtung an die zwei Chorschulen zu den vier Quatembern.
Das Stift Öhringen (Stifft Oringaw) trifft eine Abmachung mit Bewilligung von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt als Ordinariat und den Grafen von Hohenlohe (Grauen von Hoenlohe) als Schutzherren und Vögten darüber, dass Hieronymus und Wolf von Vellberg (Heronymussen vnd Wolffen von Velberg) ein Drittel vom Groß- und Kleinzehnt zu Vellberg (Velberg), Bruchel (Bruch), Zimmern (Zimmern), Eschenau (Eschenaw), Talheim (Talhaim), Sulzdorf (Sultzdorff), Hundsbach (Hurlebach), Jagstrot (Jagstrodt), Hohestadt (Höenstatt), Unterscheffach (Scheffach), Stadelhofen (Stadel), Altdorf (Altdorff), Schloss Stollburg (Stoke burg), Steinbach-Hallenberg (Stainheken), Neuberg (Newburg), Kleinaltdorf (Clain Aldorff), Großaltdorf (Grossen Aldorff), Ohausen (ohausen), Tüngental (Thungen thal), Hessental (hesenthal), Neubronn (Neunbron) und Kerleweck (Kendelwek) mit allen Zinsen, Gült, Wiesen und Äckern, dem Handlohn, dem Heuzehnt, den Gütern und Nutzungsrechten für 35 Gulden jährlich und die Zugehörungen zu Velberg für 700 Gulden vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen bekommen.