Zu Lebzeiten Bischof Wolfgars im Jahr 815 stiften Graf Megingaud der Jüngere (Mainguten) aus Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg vf der Thauber) und seine Frau Imma (vmbina) das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach), wofür sie ihr Schloss umbauen. In diesem Kloster sitzen viele Benediktinermönche, von denen fast alle adelig sind. Der erste Abt heißt Benedikt (Benedictus). Das Kloster wird zu Ehren Marias und der Heiligen Sebastian und Felicitas geweiht. Als das Kloster nach einigen Jahren durch Feuer Schaden nimmt und verfällt, wird es von neuem erbaut und erneut Maria und der Heiligen Felicitas und ihren Söhnen geweiht. Megningaud, seine Frau und ihre zweite Töchter Dietrat (dietrat) verwalten das Kloster und besitzen darin eine Wohnung, in der sie einen Teil des Jahres wohnen und den Gottesdienst besuchen. 841 übergibt Dietrat Bischof Gozbald, der Neffe des dritten Würzburger Bischofs und Grafen zu Rothenburg Megingaud ist, das Kloster Münsterschwarzach. Eine Bedingung dafür ist, dass sie und Hildegard (Hiltegarten), die Tochter von König Ludwig dem Deutschen, das Kloster bis zu ihrem Tod leiten und es erst danach an das Hochstift Würzburg fällt. Dies ist so auch in Konig Ludwigs donation festgehalten.
Bischof Adalbero von Lambach-Wels lässt das Kloster Münsterschwarzach abbrechen und von Grund auf neu bauen, nachdem die Gebäude baufällig werden. Außerdem lässt er etliche fromme Gelehrte und gottesfürchtige Mönche aus dem Kloster Gorze (Gertz) im Bistum Metz (Metzer) in das Kloster kommen, um die Kinder der fränkischen Adligen, die lust zur geistligkait hetten, nach der Regula Benedicti zu unterrichten und zu erziehen. Der Bischof kauft mit seinen eigenen Mitteln den Weinzehnt in der Mark zu Dettelbach (dettelbach) und Schwarzach am Main (Schwartzach) und übereignet diesen dem Kloster für sein Seelenheil und das seiner Vorfahren. Er gibt dem Abt, dem Konvent und derer Nachfolgern eine Ordnung, laut der sie das Heiligtum des Klosters jährlich zu den Pfingsfeiertagen in einer andächtigen Kirchfahrt mit Lobgesang und Beten nach Würzburg (wirtzburg) ins Stift Neumünster (Sant kilians munster zum dom genant) tragen sollen. Die Kichfahrt wird bis 1525 gehalten. Nachdem das Kloster im Bauernkrieg verwüstet wird, findet sie nicht mehr statt.
Sand am Main (Sand) und Knetzgau (Gnetzgaw) betreffend kommt es zu Uneinigkeiten zwischen dem Gericht und der Obrigkeit Bambergs (Bamberg) und Würzburgs (wirtzburg). Diese und weitere Uneinigkeiten werden von sechs weltlichen und geistlichen Adeligen geschlichtet und durch Dietrich IV. von Bibra (Diterichen von Bibra Ritter) als beendet erklärt. Es wird festgelegt, dass die Dörfer Sand am Main, Elbhaim (Eltmain) und Knetzgau dem Halsgericht des Bischof von Würzburgs angehören. Gleichzeitig gehören sie dem Dorfgericht des Hochstifts Bambergs an und haben dessen Gesetzen und Rechten Folge zu leisten.
Die beiden Domprobste der Hochstifte Bamberg (Bamberg) und Würzburg (Wirtzburg) und etliche Adlige schließen eine gerichtliche Vereinbarung zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel. Zu den Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts Würzburg gehören die von Wertheim (wertheim), von Henneberg (Hennenberg), von Limpurg (Limpurg) und von Schwarzenberg (Schwartzenberg). Diese werden um die Besiegelung der Vereinbarung gebeten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg sichert den sächsischen Herzögen Friedrich II. der Sanftmütige (Hertzog Friderichen) und Wilhelm III. der Tapfere (Hertzog Wilhelmen zu Sachsen) zu, dass er die Einigung zwischen ihnen beschließt und verfasst, sobald er seine bischöfliche Weihe empfängt und das Hochstift Würzburg übernimmt. Mit der Einigung besiegelt der Bischof, dass er den beschlossenen Abmachungen nachkommt. Sie einigen sich darauf, dass er den Herzögen, aufgrund ihres Bruders Sigmund von Sachsen (Sigmund), ein jährliches Deputat zahlt. Dazu werden vier Herren benannt sowie andere Adelige, die dem nachkommen. Zudem wird der Bischof den Herzögen und Karl Truchsess von Wetzhausen (Carl truchsess) die Schulden, die sie wegen des Bischofs, seines Domkapitels haben begleichen. Des Weiteren soll der Bischof den Untertanen und Dienern der Herzöge, die Schäden genommen haben, diese ersetzen.
Der Bamberger Bischof Anton von Rotenhan und der Eichstätter Bischof Johann III. von Eych schließen in Bamberg (Bamberg) zwischen dem Herzog von Sachsen, Wilhelm III. dem Tapferen (Hertzog wilhelmen zu Sachsen), und etlichen vom Adel einen Vertrag. Der Vertrag besagt, dass die Fehde als beendet gilt, die Gefangenen durch eine alte Urfehde freigesprochen und alle Atzungen, Schatzungen, Brandschatzungen, vertragliche Bindungen, unbezahlte Gelder sich nicht gegenseitig vorgehalten werden sollen.
Die Brüder Friedrich und Wolfgang von Schwarzenberg (Her Friderich der elter, vnd Her wolfgang bede Hern zu Schwartzenberg) stellen etliche Ansprüche und Vorderungen an Bischof Konrad von Thüngen. Dabei geht es um Kosten, Schäden und Schutz und Schirm des Schlosses Stephansberg (Steffansberg), ein Burggut im Vorhof zu Werneck (werneck) und Schutz und Schirm über die Kartause Marienbrück (Marieburg) zu Astheim (Ostheim). Diese Streitigkeiten werden durch etliche Freiherren, Domherren und Personen vom Adel geschlichtet. Es wird entschieden, dass die beiden von Schwarzenburg und deren Erben in allen oben genannten Punkten keinerlei Anspruch haben, noch zuküftig erhalten können. Die von Schwarzenburg willigen in diese Entscheidung ein und besiegeln diese.