Schloss, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) liegen im Oberland des Hochstifts Würzburg. Bischof Wolfram von Grumbach verleiht einen Hof des Stifts in Mellrichstadt an Siegfried von Stein (Seifriden vom Stain) und seine Frau Adelhid von Stein (Alhaiten) auf Lebenszeit. Dafür zahlen sie dem Hochstift jährlich 40 Malter Korn und 30 Malter Hafer. Im Tausch bekommt das Hochstift Würzburg ihren Hof zu Unsleben (Vsleuben) mitsamt den Zu- und Eingehörungen. Siegfried und Adelheid von Stein behalten sich das Nutzungs- und Wohnrecht vor.
Bischof Johann von Egloffstein stellt Kaspar von Bibra (Casparn von Bibra) und seinen Erben eine Verschreibung zu, die beinhaltet, dass Burg, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) bis zur Ableistung der Schuld von 3250 Gulden in Stand zu halten sind.
Bischof Johann von Egloffstein gibt dem Schultheiß, Bürgmeister und Rat zu Mellrichstadt (Melrichstat) Macht und Befehl eine Pfister- bzw. Bäckerordnung zu erlassen.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt den Stab und das Amt Mellrichstadt (Melrichstat) an Eberhard und Martin von der Kere (Eberharten vnd Merten von der Kere) und verschreibt denselben, sich von Stab und Amt nicht wieder zu lösen. Schulden über 100 Gulden, die das Hochstift bei Konrad von der Kere (Conraten von der Kere), Domherr zu Würzburg, angehäuft hat, gelten als beglichen.
Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) ist Bischof Johanns von Egloffstein Hauptmann im Oberland, weswegen er ihm 3250 Gulden schuldet. Dafür überlässt er ihm das Amt und die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat), zugehörige Nutzungsrechte und Gefälle, solange bis seine Schulden beglichen sind. Nachdem die Herren von Buchenau (die von Buchenau) und die Herren von der Tann (Thann) Bischof Johann von Egloffstein 10000 Gulden mit einer Frist von 10 Jahren für die Burg Ursberg (Vrsperg) und deren Zu- und Angehörungen leihen und Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) dieselbe mit 10000 Gulden wieder ablöst, verschreibt ihm Bischof Johann von Egloffstein, in Absprache mit den genannten Schuldforderern, 10000 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt, so dass er diese innehat und den Gläubigern zehn Jahre lang jährlich 1000 Gulden bezahlt und dann seine 3250 Gulden auch einnehmen soll.
Schultheiß, Bürgmeister, Rat und Bürger zu Mellrichstadt (Melrichstat) bewilligen Bischof Johann von Brunn drei Jahre lang 450 Gulden. Im Gegenzug befreit er sie für die Dauer dieser drei Jahre von aller Bede, allen Auflagen und anderen finanziellen Belastungen.
Zwischen dem Schultheißen, dem Bürgermeister und dem Rat zu Mellrichstadt (Melrichstat) kommt es zu Uneingikeiten über Einnahmen und Ausgaben der Stadt. Zur Schlichtung dieser Auseinandersetzung bestimmt Bischof Johann von Brunn acht taugliche Männer aus der Gemeinde, die auf bestimmte Zeit im Rat sitzen, jede Rechnung anhören und Ämter in der Gemeinde besetzten sollen.
Bischof Johann von Brunn verleiht Karl Truchsess von Rotenstein (Carln Truchsessen) und seinen Erben ein Burggut zu Mellrichstadt (Melrichstat) erblich.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 2000 Gulden von Konrad von der Kere (Contzen von der Kere) und benutzt diese Summe für die Ablösung des Amtes Klingenberg (ambts Clingenberg) und verschreibt ihm und seinen Erben dafür jährlich 100 Gulden Zinsen, nämlich 50 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) und 50 Gulden auf das Dorf Oberstreu (Oberstrai).
Simon Schmidt (Simon Schmidt), Nikolaus Körber (Niclas korber) und Peter Vogler (Petter Vogler) aus Sulzbach (Sultzbach) bei Mosbach gelegen geben jährlich zu Martini vier Simmer Korn an Möckmühl (Mekmul) als Gült für ihre Güter ab. Aufgrund von Änderungen bezüglich dieser Güter weigern sie sich eine Zeit lang diese Abgabe zu tätigen. Sie werden von Sebastian Rüdt von Collenberg (Bastian Ruedten von Kollenburg voit zu Mosbach), Vogt zu Mosbach, und Wilhelm von Neuhausen (Wilhelm von Newhausen), Amtmann zu Möckmühl, vertragen.