Die Nutzungsrechte an der Erbvogtei zu Comburg (Camberg) umfassen das Gefolgschaftsrecht, die Gerichtsbarkeit und die Atzung.
Der Erbvogtei über Comburg (Camberg) stehen folgende Nutzungsrechte zu: die Heeresfolge, die Gerichtsbuße und das Recht, Truppen verpflegen zu lassen.
Früher haben Schloss und Stadt Boxberg (Bocksberg) mit anderen Zugehörungen zum Kammeramt gehört. Als der Templerorden von Papst Clemens V. verboten worden ist, sind die Häuser und Güter dem Deutschen und dem Johanniterorden zugestellt worden. Auch die Templer in Wölchingen (Wölchingen) sind verjagt und die Johanniter an ihrer Stelle eingesetzt worden. Konrad von Boxberg (Bocksberg) vermacht diesen testamentarisch Schloss und Stadt Boxberg. Die Vormünder von dessen gleichnamigen Sohn Konrad erreichen bei Bischof Berthold von Sternberg, dass dieser Schloss und Stadt Boxberg den Johannitern übereignet und dagegen das Schloss Schweinberg (Swainberg) zu einem Besitz des Kammeramt annimmt. Abschließend verweist Fries auf den Eintrag unter Bocksberg.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Mechthild von Lisberg (Lisperg) und ihr Sohn Friedrich verkaufen etliche Güter und Nutzrechte in den Ämtern Karlburg (Carlburg) und Arnstein (Arnstain) sowie den Kammerforst (Camerforst) und einen Karlstädter Hof (Rumrodt ain hoff zu Carlstatt) an Bischof Gerhard von Schwarzburg und verzichten auf ihren Anspruch auf die Burg Bracht (Brachta).
Bischof Gerhard von Schwarzburg gerät in Konflikt mit den Bürgern von Würzburg (Wirtzburg), Karlstadt (Carlstat) und anderen Städten im Hochstift, was in der Schlacht von Bergtheim (Berchthaim) gipfelt. Fries verweist hierfür auf ain sunder buchlin. Das Domkapitel verpfändet in dieser Auseinandersetzung etliche Zehnten und Güter, um dem Bischof die Kriegsführung und Hofhaltung zu finanzieren, so dass sie ihm insgesamt 16000 Gulden leihen. Nach Bischof Gerhards Tod verpfändet dessen Nachfolger Johann von Egloffstein Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt für 10000 Gulden an das Domkapitel und gewährt diesem die Nutz- und Nießrechte, bis die Summe zusammengekommen ist. Die restlichen 6000 Gulden verpfändet Bischof Johann auf Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Die Stadt Aub (Awe) im Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört seit alten Zeiten den Herren von Hohenlohe. Eine Hälfte dieses Besitzes haben sie jedoch den Truchsessen von Baldersheim (Trugsessen zu Baldershaim) überlassen. Die andere Hälfte ist durch eine von Hohenlohe (ain frawelin von Hohenlohe) in den Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) gekommen. Somit haben die Hohenloher und die Truchsessen je einen Halbteil an den Gefällen und Nutzungsrechten der Stadt (gefelle und nutzung) besessen. Schließlich teilen die Truchsessen ihre Rechte untereinander auf, so dass Hans Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim) und sein Bruder Fritz je ein Viertel besitzen. Die Brüder schließen folgenden Vertrag: Weder sie noch ihre Erben sollen ihren Anteil an der Stadt verkaufen, verpfänden oder auf andere Weise einem fremden Herren unterstellen. Falls dies doch geschehe, habe die andere Partei das Recht, den entfremdeten Teil an Cathedra Petri (22. Februar) an sich zu bringen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert mit Bewilligung des Klosters Comburg (Camberg) den Vertrag mit den Schenken von Limpurg (Domherr Wilhelm, dessen Neffen und deren Erben) über Vogtei, Schutz und Schirm. Er ordnet eine sundere pflicht gegenüber den Untertanen an und bestimmt, welche Nutzrechte und Gefälle den Schenken zustehen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Gefelle und Nutzungsrechte in Augsfeld (Augsfeld sunst Ausfeld im ambt Hasfurt) von den Vormündern des Sohnes von Karl von Bastheim (Basthaim). Von diesem Geschäft sind laut einem Nachtragsschreiber außerdem Knetzgau (Gnetzgaw), Donnersdorf (Dampsdorff), Eschenau (Eschenaw), Dürrfeld (Durfelt), Hundelshausen (Humeltshausen), Oberschwappach (Schwappach), Stöckach (Stokach), Prappach (Protbach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainvelt), Wohnau (Wunaw), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth) betroffen.
Georg Truchsess von Baldersheim (Truchsess zu Baldershaim) übergibt die Burg Aub (Awe), seinen Anteil am Ort sowie etliche Gefälle und Nutzungsrechte für 1000 Gulden dem Hochstift Würzburg als ritterliches Mannlehen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Nutzungsrechte auf der Gemarkung von Limbachshof (Limpacher mark) und zu Brunn (Brunn) von der Äbtissin zu Zell (Cell).