Die Grenzen der beiden Städte Würzburg (wutzburg) und Heidingsfeld (haidingsfeld) werden wie zur Zeit Karl des Großens verzeichnet.
Fries greift den vorherigen Eintrag auf und berichtet von seiner Recherche über König Konrad I. König Konrad I., ein geborener Herzog zu Franken und Lothringen, wird 912 König und stirbt 919. König Konrad II., Herzog in Franken, wird 1025 König und stirbt 1039. Seine Frau soll Sibelde (Sibelde) sein. König Konrad III., Herzog von Schwaben, wird 1137 König und stirbt 1152. Seine Frau soll Flora (Flora) oder Gertrud (Gertraud) heißen. König Konrad IV., Sohn des Kaisers Friedrich II., tritt nach dem Tod seines Vaters 1251 die Regentschaft an. Fries schreibt ebenfalls, dass Konrad IV. 1252 von seinem leiblichen Bruder vergiftet wird. Deshalb lebt zu Zeiten Kaiser Friedrichs I., und besonders nicht im bereits genannten Jahr, kein König Konrad, geschweige denn einen König Konrad I. Fries stellt jedoch die These auf, dass der im vorigen Eintrag genannte Hof von Herzog Konrad II. von Burgund und Schwaben, Sohn Kaiser Friedrichs I., auf Forderung des Hildesheimer Bischofs Konrad von Querfurt (Kanzler des Kaisers, später Bischof von Würzburg) an das Kloster gegeben wird. Herzog Konrad II. stirbt zu Durlach in der Markgrafschaft Baden. Danach verleiht sein Bruder Philipp, ebenfalls ein Sohn von Kaiser Friedrich I., dem Kloster Freiheiten zu diesen Gütern. Diese werden in einem Brief bestätigt. In dem Brief verkündet Philipp, dass er in die Fußstapfen seines Vaters und Bruders treten will, was für Fries ein Hinweis darauf ist, dass der gesuchte Konrad tatsächlich Herzog Konrad II. von Burgund und Schwaben ist.
Das Zisterzienser Kloster Waldsassen (Waldsachsen oder Waldsassen) liegt unweit von Eger (Eger). Der Abt und Konvent des Klosters erhalten 1156 von König Konrad I. und seiner Frau Hedwig zur Zeit Kaiser Friedrichs I. einen Hof und eine Kapelle vor der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld), da König Konrad um sein Seelenheil und das seiner Eltern bemüht ist. Zu diesem Hof gehören etliche Äcker, ein Weingarten, Zinsen, Gülten und Zubehörungen. Das Kloster besitzt jedoch keinen Brief oder eine Urkunde, um ihren Besitz nachzuweisen. Sie behaupten, dass der Nachweis im böhmischen Aufruhr verloren gegangen sei und sie nur noch eine von Kaiser Sigmund bestätigte Kopie in einem alten Register hätten.
Bischof Hermann von Lobdeburg gibt König Heinrich VII. die ihm zustehenden Orte Heilbronn (Hailigbrunnen) und Altböckingen (Bochungen) zum Lehen.
Die im vorigen Eintrag angeschlagenen 7400 Gulden Pfandschilling galten damals für 5 Pfund Heller und 6 Rheinische Gulden. Die Hauptsumme von 5000 Pfund Heller ist dem Stift von König Albrecht und Kaiser Ludwig verschrieben worden. Der Wechselkurs von 7400 Gulden zu 5000 Pfund Heller zu 6000 Rheinischen Gulden wird damit bestätigt. Die Einwohner von Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) bleiben unter dem Landgericht.
König Sigmund ist Karl von Heßberg (Carl von Hespurg) 2300 Gulden schuldig und verschreibt ihm diese auf die beiden Orte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim). Daraufhin gibt ihm Bischof Johann von Brunn die 300 Gulden heraus und verscheibt ihm und seinen Erben die anderen 2000 Gulden auf die Stadt und das Amt Ebenhausen (stat vnd ambt Ebenhausen), jährlich zu verzinsen mit 2,5 Gulden.
Bischof Johann von Brunn ist in den Besitz der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) gekommen. Die Einwohner von Heidingsfeld und Mainbernheim reichen Klage bei König Sigmund ein, weil Bischof Johann von Brunn sie mit seinen Gerichten schwerer belastet als vorher. König Sigmund und Bischof Johann von Brunn sind so zerstritten, dass sie Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraue Fridrich von brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim), Graf Ludwig von Öttingen (Lutwig von Otingen) und Erbmarschall Haupt II. von Pappenheim (Haubt Marschalcken von Bappenhaim) um Streitschlichtung bitten. Sie treffen sich in Nürnberg (Nurenberg) und sprechen nach der Anhörung beider Parteien Recht. Bischof Johann hat den von Thüngen bereits 4100 Gulden und Karl von Heßberg (Carl von hespurg) 2300 Gulden entrichtet. Die alten 5000 Pfund Heller sind für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen worden. Das macht insgesamt 7400 Gulden. Die Vereinbarung umfasst folgende Punkte: Die Städte müssen die 4100 Gulden Pfandschilling an die von Thüngen entrichten, sodass Bischof Johann nicht mehr als 4000 Gulden [sic!] auf beiden Städten als Pfandschilling hat. Die Schuldbriefe sind ausgelöst und die Einwohner der beiden Orte sind dem Bischof Johann zu nicht mehr als 4000 Gulden Abgaben verpflichtet. Zweitens klagt der böhmische Kellerer zu Heidingsfeld Bischof Johann den Fronhof zu Heidingsfeld ab. Da ihm sein Urteilsbrief jedoch entwertet wurde, soll er einen neuen erhalten. Den Heidingsfelder und Mainbernheimer Einwohnern wird drittens zugesichert, dass sie weiter nach den bisherigen Rechten und Gewohnheiten leben dürfen. Auch die Gerichtszuständigkeiten bleiben dieselben wie unter Kaiser Karl IV und König Wenzel.
Haidingsfeld (H) und Meinbernheim (B) kommen wieder zu Würzburg. Der Bürgermeister und Rat zu Nürnberg setzen König Sigmunds Schuldigern eine Summe Geld (manlich gelt) vor. Der ursprüngliche Pfandschilling von 4100 Gulden wird an die von Thüngen gezahlt. Bischof Johann von Thüngen erhält nach der im vorigen Eintrag behandelten Entscheidung 4000 Gulden. Beiden Städten wird ein neuer Pfandschilling von 15.100 Gulden auferlegt.
Kaiser Friedrich III. und sein Sohn Kaiser Maximilian bestätigen den im vorherigen Eintrag genannten Brief von Kaiser Sigmund. Sie nehmen das Kloster Waldsachsen (closter Waldsachsen) mit seinen Leuten und Gütern unter ihren kaiserlichen Schutz und Schirm.
Zu Heidingsfeld (haidingsfelt) gibt es eine Behausung, die die Altenburg (altenburg) genannt wird. Sie steht dem Stift erblich zu, wurde jedoch den von Berlichingen zuerst für 300 Gulden verpfändet und danach als Mannlehen verliehen. Dazu gehören etliche Äcker, die Vogtäcker (voigtakere) heißen. Einen Teil davon stellen die Herren von Würzburg ihren Schultheißen für ihre Besoldung zu. Ein anderer Teil bleibt bei den Besitzern der Altenburg. Dabei wird vermerkt, dass die Vogtei zu Heidingsfeld nicht allein dem Reich oder der böhmischen Krone zusteht, sondern zur Hälfte auch dem Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra hätte Herrn Christoph von Gutenstein (heren C v G) eine Hübnerbehausung zur Herberge machen müssen.