König Karlmann, der Bruder Karls des Großen, übereignet dem Stift Würzburg die Kirche St. Remigius in Ingelheim (Jngelhaim). Kaiser Ludwig bestätigt die Schenkung. König Arnulf bestätigt Bischof Arn von Würzburg ebenfalls die Schenkung.
In der Stadt Homburg am Main (Hohenburg ain stat am Main) hat es früher ein Benediktinerkloster gegeben, welches König Pippin dem Heiligen Burkhardt übergeben hatte. Als dieser zum Bischof von Würzburg wurde, übergab Pippins Sohn Karl der Große das Kloster dann dem Stift Würzburg. Diese Übergabe wurde später immer wieder von seinen Nachkommen bestätigt: 993 durch König Otto II., 999 durch Kaiser Otto III., 1003 durch König Heinrich II., 1026 durch König Konrad II.
Der erste Abt vom Kloster Erbach und das Kloster haben 11 Huben in Hochhausen. Diese tauschen sie mit Erlaubnis des Königs Konrad III., der die Hube vor seinem Königtum an das Kloster gegeben hatte, an das Domkapitel zu Würzburg. Bischof Siegfried von Truhendingen stimmt dem Tausch zu und bestätigt diese.
Kaiser Ludwig IV. bestätigt den im vorigen Eintrag beschriebenen Kauf zu Nürnberg (Nurenberg).
Der Kirchensatz der Pfarre zu Heilbronn (Hailigbrun) wurden dem Stift Würzburg durch die Kaiser und Könige eine Zeit lang entzogen. Er wird dem Stift von König Karl IV. wiedergegeben.
Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (her Gerlach von Hohenlohe) gehört das Schloss Hornberg an der Jagst. Von Kaiser Karl IV., bekommt er die Erlaubnis, aus Hornberg (Hornburg) eine Stadt mit eigenem Gericht, Galgen, Wachen, Markt- und Stadtrecht zu machen.
Kaiser Karl IV. möchte die Besitzungen der Böhmischen Krone erweitern, damit er und die Erben von Böhmen Gebiete haben, in denen sie sich ausruhen oder Handel treiben können, wennn sie in den deutschen Landen einen Grafentag oder Reichstag besuchen. So kommen etliche Flecken in der Lausitz, im Vogtland, in Bayern und in Franken an Böhmen. Bischof Gerhard von Schwarzburg muss anerkennen, dass Karl etliche Flecken im Stift Würzburg zustehen, nämlich Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Bernhaim), Prichsenstadt (Bristnstat) sowie die Städte Hohenberg und Iphofen (Jphouen). Allerdings werden diese Städte auf Wiederlösung verpfändet. Bischof Gerhard kann Iphofen dann wieder von Kaiser Karl ablösen.
Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaime riter) lässt sich durch Förderung Bischof Johann von Brunns von Kaiser Sigmund zum Oberjägermeister des Stifts Würzburg ernennen. Fortan nennt er sich Erkinger, Herr zu Schwarzenberg und von Seinsheim. Bischof Johann von Brunn nennt Erkinger die Grenzen, innerhalb derer er und seine Söhne Johann und Sigmund (seine sune Johann vnd Sigmund) jagen dürfen. Seine Erbe tragen dieses Amt bis in Fries' Zeit.
Bischof Rudolf von Scherenberg, der Dechant und das Kapitel verpflichten sich und ihre Nachfolger dazu, auf ewig für Kaiser Friedrich III. und seine Eltern aus dem Haus Österreich (Habsburg) und die vorangegangenen Könige und Kaiser im Domstift einen Jahrtag abzuhalten. Dieser soll immer am Montag nach Judica stattfinden.
Der Bürgermeister und Rat zu Nürnberg (Nurenberg) bitten in der Folge mehrfach darum, den Zehnt, Hof und die Gefälle ihrem Spital zu überlassen und bringen auch Fürschriften des Papstes, Kaisers und Königs. Fries verweist für die Gründe, warum sie die Güter nicht erhielten, auf Quellen.