Bischof Johann von Egloffstein schuldet Johann Holfelder (Hannsen Holfelderen) aus Nürnberg (Nurenberg) 270 Gulden. Dafür verpfändet er ihm das Recht, den Zoll zu Markt Bibart (Biburt) einzunehmen.
Bischof Johann von Brunn schuldet Kaspar von Bibra ( Caspar von Bibra) 3270 Gulden. Mit Geisel und Bürge verpflichtet sich der Bischof die Summe in einer bestimmten Zeit zu zahlen. Falls er dies nicht tut, erhält Kaspar von Bibra das Amt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat).
Bischof Johann von Brunn übergibt Johann von Steinau (Hannsen von Stainau) einen Brief über die Verpfändung von Amt und Gericht von Bad Neustadt an der Saale. Dieses Pfand wird später wieder abgelöst.
Die Bürger von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) geben Bischof Johann von Brunn zur Bezahlung seiner Schulden 4000 Gulden. Dafür befreit er sie fünf Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz. Bischof Johann von Brunn leiht sich 2000 Gulden von Sintram von der Kere (Sintram von der Kere) und verpfändet ihm dafür die Kellerei von Bad Neustadt an der Saale auf Wiederlösung.
Der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim) leiht Bischof Johann von Brunn im Jahr 1421 2000 Gulden, mit der Bedingung, dass der Bischof ihm drei Jahre später zu Kathedra Petri 9999 bezahlt und ihm 500 Gulden zum Ausbau des Schlosses Neuhaus (Newenhaus) zusichert. Außerdem soll der Bischof den Pfand nicht zurücknehmen oder mit Schulden belasten. Der Bischof hatte zuvor nämlich die darauf verpfändete Hauptsumme von 15.100 Gulden abgelöst. Falls der Bischof oder sein Nachfolger die 2000 Gulden nicht bis zum Jahr 1424 zurückzahl, wird und bleibt die Verpfändung des Schlosses Neuhaus ein beständigen Kauf und das Hochstift verliert alle Vorderungen daran.
Das Hochstift Würzburg bezahlt seine Schulden bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim bis Kathedra Petri 1424 nicht, weshalb der Deutschmeister die Zahlung für Bischof Johann von Brunn um ein Jahr, das heißt bis Kathedra Petri 1425, verlängert. Der Bischof muss dann jedoch für jedes der drei Jahre, in denen er die Zahlung versäumt hat, 100 Gulden mehr zahlen, also 2300 Gulden. Dadurch ermöglicht er dem Bischof wieder die Verpfändung des Schlosses Neuhaus. Sollten die 2300 Gulden in der vereinbarten Zeit nicht bezahlt werden, soll aus dem Pfand ein beständiger Kauf werden und das Hochstift verliert alle Ansprüche darauf.
Bischof Johann von Brunn hat nicht das Geld, um die Schulden, die er bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim hat, bis zum vereinbarten Tag Kathedra Petri 1425 zurückzubezahlen, weshalb eine Ablösung des Pfands Schloss Neuhaus nicht mehr möglich wäre. Daher leiht sich der Bischof von zwei Parteien, die im Folgenden erläutert werden, jeweils 650 Gulden, um auf die Summe von 2300 Gulden zu kommen und den Pfandbrief von dem Deutschmeister ablösen zu können, den er ihm ein Jahr zuvor über 2000 Gulden ausgestellt hat. Dieses Geld erhält er von den beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim). Durch das verleihen des Geldes soll den beiden Parteien kein Nachteil entstehen. Die erste Partei besteht aus Dechant und Kapitel des Domstifts Würzburg. Die zweite Partei bilden der Dompropst zu Bamberg Martin von Lichtenstein (Mertin von Lichtenstain), der Dompropst zu Würzburg Günther von Schwarzburg (Günther von Schwartzburg), Johann von Malkos (Johanns von Malkos), Konrad von der Keere (Conrad von der Kere) - welche alle Domherren sind - sowie der Pfarrer zu Haßfurt (Hasfurt) Heinrich Lochner (Hainrich Lochner), der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain), der Hofmeister Raban Hofwart von Kirchheim (Raban Hofwart), Eberhard von Eberstein (Eberhart von Eberstain), Johann von Totenheim (Hanns von Totenhaim), Weiprecht Kötner (Weiprecht Kötner) und Engelhard von Münster (Engelhart von Munster).
Sich Geld für die Auslösung des Pfandes zu leihen gelingt Bischof Johann von Brunn nicht, der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (maister Eberhart) verlängert die Frist für die Ablösung des Schlosses Neuhaus für 2.000 Gulden um noch zwei weitere Jahre. Als der Bischof abermals nicht bezahlen kann, wird die Frist um ein weiteres Jahr verlängert, mit der Bedingung, dass Bischof Johann von Brunn dem Deutschen Orden zusätzlich zu den 2.000 Gulden für jedes Jahr weitere 100 Gulden bezahlen soll, was für die bisherigen sechs Jahre 600 Gulden als Zinsen ergibt. Dies wird vom Bischof und seinem Domkapitel besiegelt und die Urkunde dem Deutschmeister übergeben.
Für eine Summe von 18.500 Gulden hat Bischof Johann von Brunn mit Bewilligung des Domkapitels dem Deutschmeister und dem Deutschen Orden das Schloss Neuenhaus erneut verpfändet, mitsamt den zugehörigen Dörfern, Bewohnern, Gütern, Gerichtsrechten, Zu- und Eingehörungen. Dem Bischof ist jedoch vorbehalten im Jahr 1431 das Schloss für eine Summe von 3.000 Gulden wiederauszulösen. Die bisherigen, über die Verpfändung geschlossenen Urkunden bleiben gültig, weder ein Bischof noch Ordensangehörige sollen die Pfandsumme verändern.
Falls Bischof Johann von Brunn die in den vorherigen Einträgen erwähnte Pfandsumme für das Schloss Neuhaus an den Deutschen Orden von 3400 Gulden im Jahr 1431 nicht bezahlt hat, geht das Schloss mit seinen Zugehörungen in den Besitz des Deutschen Ordens über. Das Hochstift Würzburg hat kein Recht mehr, das Schloss auszulösen und es bleibt ewig in Besitz des Deutschen Ordens.