(13) Der Hof zu den Knöpfen und alles Zugehörige soll dem Obermarschall zustehen. (14) Jeder zu Würzburg ansässige Krämer soll dem Obermarschall jährlich drei Pfund Pfeffer und ein Pfund Ingwer geben. (15) Die Häuser an der Holzpforte sollen dem Obermarschall jährlich drei Pfund Pfeffer und ein Pfund Ingwer geben. (16) Die fremden Krämer, die im Kreuzgang stehen, sollen dem Obermarschall so viel abgeben, wie sie es seit jeher tun. (17) Bei dem Verkauf auf dem Markt soll das Strafrecht durch den Marschall ausgeübt werden.
(23) Das Haus zur Reusen an der Holzpforte soll dem Marschall jedes Jahr zu Epiphania zwei Pfund Pfeffer geben. (24) Das Haus von Rüdiger Pfeifer (Rüdel pfeifers) beim Rotentor soll dem Marschall jährlich zwei Pfund Pfeffer geben. (25) Das Haus des Herrn Kraus (Krausen behausung ) an der Holzpforte soll dem Marschall jährlich zwei Pfund Pfeffer geben. (26) Der Bronnbacher Hof (Brunbacher hof) soll dem Marschall jährlich ein Pfund Pfeffer geben. (27) Das Haus des Hiemarin am Brathaus soll dem Marschall jährlich ein Pfund Pfeffer geben. (28) Folgendes soll der Marschall zu Lehen haben: Speerschnabels (sperschnabels) Haus zu den Knöpfen genannt, ein Haus unter dem Kürschnerhof (Kurbenren), Jakob Kannengießers (Jacob Kantengiessers) Haus, Melbers Haus unter dem Kürschnerhof (Kurbnern), das Haus die Huet genannt, ein Garten unter Würffelshaus, 30 Morgen Weingarten in der Mark zu Würzburg, eine Mühle, die obere Ziegelhütte (öber ziegelhüt) sowie etliche Ledertische.
Neben den Grafen zu Henneberg als Obermarschälle, hat es im Stift Würzburg und im Herzogtum zu Franken auch zu jeder Zeit das Untermarschallamt gegeben. Sowohl das Ober- als auch das Untermarschallamt wird durch den Bischof von Würzburg verliehen und empfangen. Das Untermarschallamt wird als Afterlehen mit etlichen Zu- und Angehörungen, Gütern und Nutzungen weitergegeben.
Es folgen die Rechte und Besitzungen des Forstamts über den Salzforst, welchen die Vögte von Schloss Salzburg (Saltzburg) vom Hochstift Würzburg und den Grafen von Henneberg (herschafft zu Hennenberg) zu Lehen haben. Sie sind Vögte über den Salzforst. Jeder dritte Baum sowie ein Drittel von allem was gefällt wird gehört ihnen. Es ist ihnen erlaubt, jedes Jahr drei Jagden zu veranstalten und drei Hirsche zu erlegen. Sie sollen einen Fischer für die Gewässer, welche durch den Salzforst laufen, haben und außerdem ein Gebäude, das als Grafenherberge dient (Gräuenherberig). In den Gewässern darf niemand anderes fischen. Sie sollen einen Jäger haben, der ungehindert jagen darf. Sind die Vögte der Meinung, dass der eingesetzte Forstmeister ihnen nicht genugtut, soll er auf die Heiligen schwören, dass er ihnen genugtut und ihnen ihr Drittel bereitwillig abgibt. Er soll auch schwören, dass er ihre Rechte achtet. 25 Malter Korn, 25 Gänse und 25 Hühner des Dorfes Heustreu gehören auch zum Wald und somit den Vögten. Der Forstmeister hat damit nichts zu schaffen.
In dem Kaufbrief zwischen Bischof Hermann von Lobdeburg und Graf Otto von Botenlaube (Oten von Botenlauben) sind unter deren angehängten Siegeln nicht nur die zuvor aufgezählten Geschlechter aufgereiht, sondern auch der Besitz, die Güter und dieNutzungsrechte, welche gekauft wurden. Daher gehen viele davon aus, dass das Marschallamt neben den Geschlechtern ebenfalls mit dem Besitz, den Gütern und den Nutzungsrechten ausgestattet wurde, allerdings ist in dem Brief nur von den Geschlechtern die Rede. Laut Fries wird dies einem fleißigen Leser dieses Briefes wird dies auffallen.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Schlösser Hildenburg (Hiltenburg) und Lichtenburg (Liechtenberg) mit all ihren Leuten, Gütern und Zugehörigem für 4300 Silbermark von Graf Otto von Botenlaube (Graue Oten von Botenlauben). Folgende Geschlechter edler Frauen und Männer werden in dem Kauf mitverkauft und gehören schließlich zum Marschallamt: (von Habechsberg), die Truchsesse von Rübenzagel (Truegsessen Rübenzagel), Hänlin (Hänlin), Schenk von Ostheim (Schenken von Osthaim), von Westheim (von Westhaim), (von Wern), (von Bercha), (von Strai), von Northeim (Northaim), von Lengsfeld (Lengesfeld), von Suntheim (Sunthaim), von Katzach (Catzach), von Nüdlingen (Nütlingen), Ramming (Ramingen), (Göswein), von Eschenbach (von Eschenbach), (von Dietbach>), (von Büchelberg), von Erthal (von Ertall), (von Obersfeld), Steigerwald (Staigerwalder), von Geroldswind (von Gerberchtswinden), (von Neuhofen), von Stetten (von Steten), (von Ebenhausen), von Ruppertshofen (von Ruepertshausen) und von Hochheim (Höchaim).
Etliche Güter von Mainlochsberg (Mainlochsberg) übergeben Graf Gottfried von Reichenbach und seine Frau Mechthild von Henneberg (Machthild geborne von Hennenberg) an das Stift Würzburg.
Bischof Albrecht von Hohenlohe: Bischof Albrecht von Hohenlohe macht Johann von Henneberg-Schleusingen (Johannsen von Hennenberg) mit Bewilligung seines Domkapitels das Marschallamt und den Titel des Burggrafen des Bistums und Herzogtums zu Mannlehen. Durch seine Zugehörigkeit zur Grafschafft Henneberg beinhaltet dies auch die Gerichte, die Zentgerichte, den Wildbann, das Geleit, den Zehnt, die Festungen und andere Güter und Rechte, die innerhalb des Bistums und Herzogtums Franken im Hochstift Würzburg liegen, zum Amt und der Grafschaft gehören und die er oder oder die Seinen zu Lehen haben. Dafür gibt und schwört er dem Bischof die Lehnspflicht und übergibt ihm darüber ein besigeltes Revers.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) hatte verlauten lassen, dass das Marschallamt nicht mehr Einnahmen oder Zugehörungen hätte als die sechs Morgen Wein am Main bei Schweinfurt, in deren Besitz er durch seine Vorgebung kam. Dazu der Spielplatz und das Scholderamt, nicht nur in Würzburg, sondern im ganzen Hochstift. Er selbst, sein Vater und vorangegangene Verwandten haben das Marschallamt mit seinen Zu- und Eingehörungen empfangen, mitsamt den Gütern, den Rechten und Gerechtigkeiten, die sie unter den Marschällen der von Bibra (Bibra) und von der Kere (Kere) sowie den Vogten von Salzburg ( voiten von Saltzburg) verleihen.
Nach der Rücknahme des Marschallamtes schickt Graf Wilhelm IV. von Henneberg einen seiner Räte, Doktor Peter von Grindelsheim (Peter von Grindelshaim) und seinen Amtmann von Mainberg (Endresen von der Kere) nach Würzburg. Er verfolgt die Absicht, bei seinem Leben einen Vertrag zwischen seinen Söhnen aufzusetzen, damit nach seinem Tod kein Streit zwischen diesen bezüglich des Erbes entsteht. Deshalb verordnet er seinen Grafen Wolfgang II. (Wolfen), Bischof Konrad von Thüngen aufzusuchen und ist entschlossen ihm die Würzburgischen Lehen zu übergeben mit der Bitte, dass er ihm diese gütig verleihe. Nachdem Graf Wilhelm das Marschallamt des Stifts Würzburg sowie sechs Morgen Weingarten, welche zu Schweinfurt gehören, vom Stift Würzburg bisher zu Lehen getragen hat, will er diese dem Stift abtreten.