Bischof Hermann von Lobdeburg und sein Domkapitel übertragen der Priorin, comen und dem Kloster St. Marx die Pfarrei zu Pleichach, die in der Würzburger Vorstadt liegt und bisher dem Domkapitel zustand, mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und allem Zugehörigem. Dies geschieht durch Verhandlungen und Bitten der Witwe des Grafen Otto von Botenlauben (Graue von Botenlauben des Jungeren), der Schwester Adelheid von Botenlauben (Adelhaiden [...] gebornen von Hildenburg).
Das Schloss und die Stadt Möckmühl (Meckmuln) sind Eigentum des Hochstifts Würzburg und der Grafschaft von Hohenlohe zu Lehen. Albrecht von Hohenlohe (her albrecht) empfängt beides samt allen Zugehörungen von Bischof Otto von Wolfskeel zu Lehen.
Der Bayerhof wird gebaut (ain Hof gebawt Bairen genant), den die von Eberstein (von Eberstain) vom Hochstift Würzburg zu Lehen empfangen. Auf diesen bekennt Bischof Johann von Grumbach Felicitas von Eberstein der Frau von Erasmus von Eberstein (Asmusen von Eberstain) 400 Gulden.
Bernhard von Bastheim (Bernhart von Basthaim) verkauft den Groß- und Kleinzehnt zu Mechenried (Mechriet) auf allen zehntbaren Stücken samt etlichen Höfen, Lehen, Zinsen, Gülten, Nutzungsrechten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, die er von Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philips Fuchsen) zuvor gekauft hat, für 2500 Gulden.
Dietrich von Schneeberg (Ditzen von Schneberg) gibt Bekenntnis und eine Urkunde darüber ab, dass die erkauften Güter zu Mechenried Bernhard und Karl von Bastheim (Bernharten vnd Carln von Basthaim) oder deren Kindern gar nicht alleine zustehen.
Felicitas (Fele) und ihr Mann Erasmus von Eberstein (ir hauswirt) sterben und der Bayerhof geht an Peter von Eberstein (Peter von Eberstain). Dieser verpfändet die Hälfte des Hofes mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg an Konrad Steinrück (Contzen Stainricken) für 300 Gulden. Konrad Steinrück verpfändet den halben Hof wiederum mit Bewilligung des Bischofs Lorenz von Bibra an seine Frau Güte von Steinau (Güten von Stainau) für 300 Gulden. Bischof Lorenz kauft später den halben Hof für 300 Gulden von Güte und bringt ihn somit an das Hochstift Würzburg.
Gottfried von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Gotz von Roetenhan zu Rentwigsdorf) besitzt etliche Höfe, Hübe, und Nutzungsrechte zu Mechenried (Mechriet). Diese verkauft er erblich an Bischof Lorenz von Bibra für 185 Gulden.
Wolf Fuchs zu Haßfurt (Wolf Fuchs zu Schweinshaubten) trägt ein Drittel des Zehnts zu Bayerhof (Bairen) vom Hochstift Würzburg zu Lehen und verkauft diesen an Wilhelm VI. von Bibra (Wilhelmen von Bibra). Wilhelm verkauft das Drittel wiederum dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden, doch er stirbt, bevor er den Kaufbrief anfertigen kann. Sein Lehenserbe, der Ritter Johann von Bibra (Hanns von Bibra ritter), bestätigt den Kauf.
Die Herren tragen den Bayerhof (Hof Bairen) etliche Jahre für eine jährliche Gült und Zinsen zu Lehen. Nachdem der Hof jedoch verkommt, vererbt Bischof Konrad von Thüngen diesen zusammen mit dem Schaftrieb und der Weide an Nikolaus Volk (Clausen Volken) und Johann Ateling (Hannsen Atelingen sunst Sternhannsen genant) und deren Erben. Sie dürfen den Hof beziehen, ihn wiederaufbauen und behalten. Sie dürfen jedoch kein Stoh des Hofes verkaufen und nicht unter 300 Schafe halten. Außerdem sollen sie dem Hochstift Würzburg jährlich zwölf Morgen Acker in Richtung Marktsteinach bestellen und geben jährlich zwischen Maria Geburt und Maria Himmelfahrt als Zins an das Hochstift Würzburg 52 Schöffel Korn, 52 Schöffel Hafer und zu Cathedra Petri (22. Februar) 2 Fastnachthühner. Für Schäferei und die Nutzung der Weide zahlen sie jährlich an Sankt Martin (11. November) 10 Gulden, einen Hammel und einen Lammbauch an die Kellerei in Haßfurt. Sooft es zu Verschuldungen kommt, sollen sie einen Handlohn entrichten. Nikolaus Volk und Johann Ateling nehmen dies für sich und ihre Erben an und bestätigen es mit einem Revers.
Was der Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) an Männern, Gütern, Zinsen, Obrigkeiten und Gefällen zu Marktsteinach (Markstainach) besitzt und zusammen mit dem Amt Mainberg an das Hochstift Würzburg verkauft, ist im Laegerbuch Mainberg (Lägerbuch vber schlos vnd ambt Mainberg) aufgelistet und verzeichnet.