Des Weiteren gehört ein Hof in Schraudenbach (Schrautenbach) Peter Bauer (petter baurn), einem Bürger zu Würzburg (wirtzburg).
Schmalfelden (Schmalfelden) wird mitsamt den Einwohnern und Gütern von König Konrad II. und seiner Frau Gisela an das Hochstift gegeben.
Das Kloster St. Stephan (Sant Steffans) besitzt die Gerichtsbarkeit über die Leute und Güter eines Bereichs des Sander-Viertels (zu Sande). Dieser Bereich ersteckt sich vom alten Stadtgraben beim Stephanstor (Sant Steffans thor) über das Kloster St. Agnes (Sant agneten) bis hin zur Badestube zum gulden. Von dort aus geht es linkerhand über die Gasse, vorbei an der Pfarrei und dem Pfarrhaus St. Peter und Paul (Sant petters) bis zum Sant petters brunen an der Stadtmauer und von dort weiter bis zum Sant petters thor. Ein Abt des Klosters St. Stephan hat in diesem Bereich den Gerichtszwang, mit Ausnahme aller bürgerlichen Sachen, Totschlag, Diebstahl, fließender Wunden und anderen Gewalttaten. Bischof Wolfram von Grumbach erneuert und bestätigt dem Kloster diesen Gerichtszwang.
Etliche Güter zu Schauerheim (Schaucheim) werden dem Hochstift zu Lehen gemacht.
Der Edelknecht Friedrich Geiling (Fritz Geiling) erhält einen halben Hof von Bischof Albrecht, genannt Schwebleins Hube, bei Seinsheim (Saunsheim) zu Mannehen. Dies macht ihm der Bischof zu eigen, woraufhin Friedrich und seine Frau Margaretha (Margareth) dem Bischof all ihre Gülte und Güter zu Seinsheim mit allem Zugehörigen zu Lehen auftragen. Dies alles erhalten sie dann vom Bischof wiederum zu Mannlehen.
Leonhard von Seinsheim (Linhart von Saunsheim) trägt zwei Morgen Weingarten am Lindesberg zu Würzburg (wirtzburg) gelegen zu Lehen auf.
Bischof Johann von Grumbach stellt Forderungen bezüglich seines Vorgängers Gottfried Schenk von Limpurg an Erkinger Willhelm von Seinsheim (wilhelmen von Sainsheim) und dieser wiederum an den Bischof. Bei den Forderungen des Bischofs geht es um Löwenstein (Loenfels) und etliche Nutzungsrechte und Güter zu Vellberg (wilperg) sowie 200 Gulden, die dort eingenommen wurden. Bei den Forderungen der beiden von Seinsheim geht es um 600 und 400 Gulden zu Herbolzheim (Herboltzheim), Beisentzheim und Geldersheim (Geltersheim). Bei dieser Handlung steht ebenfalls, dass Seinsheim (Saunsheim) an das Landgericht gehört und, dass die Gerichtsbarkeit über Schloss Hohenkottenheim (Hohen Cottenheim) beim Herzogtum Franken liegt und ebenfalls an das Landgericht gehört.
Bischof Rudolf von Scherenberg und seine Vorgänger haben seit langer Zeit den Schaftrieb und die Weide in den Markungen zu Schallfeld (Schalckfelt) und Bad Windsheim (windsheim) im Amt Gerolzhofen (Gerotzhofen) inne. Dieser wurde jeder Gemeinde für jährlich 10 Gulden, die an Miachaelis bezahlt werden müssen, verliehen. Die Bischöfe lassen dafür niemanden sonst Schafe auf diese Gebiete treiben.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Johann und Balthasar Winter (Hansen vnd Balthasarn) ein Stück Feld in Schraudenbach (Schrautenbach), genannt das Rodfeld, vor dem Wernecker Forst im Amt Werneck. Dazu gehören 165 Morgen Acker, zehn Acker Wiesen und 10 Acker Brennholz. Ebenso wie 30 Malter Korn, 20 Malter Hafer und ein Fasnachtshuhn. Dienste werden mit vier Pferden und deren eigenem Geschirr bis zu fünf Meilen um Werneck erfüllt. Das gleiche gilt für die Bewässerung und das Pferchen im genannten Bereich.
Der Schmachtenhof (Schmachtenhof) zwischen Steinau (Steinaw) und Burglauer (Burglaur), wird zusammen mit einem Drittel des Burggutes zu Steinach an der Saale (Steinaw an der Sal), Roden Rode und anderen Stücken und Gütern von Wilhelm VI. von Bibra (wilhelm von Bibra) an Bischof Lorenz von Bibra für 900 Gulden verkauft.