Bischof Hermann von Lobdeburg gibt Bartholomäus Marschalk (Batten marschalken) ein Burggut des Schlosses Osterburg (Osterburg) bei Bischofsheim an der Rhön (Bischofshouen an der Ron) zu Lehen.
Zu Reichenberg (Reichenberg) hat das Hochstift Würzburg ein Burggut und davon ausgehend 18 Malter Gült inne. Diese setzen sich aus je zwölf Maltern Korn und sechs Maltern Hafer zusammen. Hinzukommen zwei Lammbäuche sowie zwei Fastnachtshühner, die jählich zu Karbach (Carbach) fällig sind. Dies tragen Andreas und Stephan Salzkästner (Endres vnd Steffan die Saltzkestner) zu Lehen. Nach ihnen trägt Gottfried Voit von Rieneck (Gotz voiten von Rieneck) das Lehen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe gibt dem Ritter Johann Truchsess von Birkach (Hausen Truchsessen vin Birck) 100 Pfund Haller für ein Burggut und 50 Pfund Haller für eine Steuerzahlung. Hierfür bestätigt Johann Truchsess von Birkach für sich und seine Erben in schrifticher Form, dass es ein Lehen des Hochstifts Würzburg bleiben wird und dass er sich um das Burggut auf Schloss Raueneck (vesten Raweneck) oder wo immer man es will verdient machen wird.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht Berthold Salzkästner (Bertholden Salzkestnern) das Burggut zu Reichenberg (Reichenberg). Ebenso erhalten Wolf Bartholomäus von Wolfskeel (Wolf bartholmes wolfskel) und seine Brüder Johann und Jakob von Wolfskeel (hans vnd jacob seine brudere) das gesamte Schloss Reichenberg (schlos zu Reichenberg) samt seinen Wiesen, Äckern, Zehnten, Zinsen, Forsten, Hühnern und allen Nutzuungsrechten und Zugehörungen vom Bischof zu Lehen. Hierüber liegen mehrere schriftliche Belege vor.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verleiht das Truchsessenamt an die Brüder Johann und Dietrich Witzleben (Hannsen vnd dietzen von Witzleuben) nach Aussterben der Romrods, die das Amt zuvor zu Mannlehen hatten. Es heißt nun aber Oberküchenmeisteramt.
Heinrich von Bad Königshofen ( Haintz von Kunigshouen) bittet Bischof Johann von Brunn um die Weitergabe seines Lehens, des Burgutes zu Irmelshausen ( Jrmeltzhausen), an Kaspar IV. von Bibra (Casparen von Bibra).
Bischof Johann von Brunn verschreibt Lorenz von Ostheim (Lorentzen von Ostheim) und seinen männlichen Erben auf das Burggut bei Bad Neustadt an der Saale (Neustat) und Salz (Saltzburg) gelegen 500 Gulden. Hiervon hat der Bischof jährlich 50 Gulden an Lorenz von Ostheim zu entrichten. Als der Bischof diesen Betrag nicht zahlen kann, beschlagnahmt er für die Gesamtsumme und das versetzte Burggut die Güter des aus Bad Neustadt an der Saale geflohenen Gottfried von Schweinfurt (Gotzen von Schweinfurts) nach geltendem Recht. So bekommt Lorenz von Ostheim das Haus, die Wiesen, die Äcker und den Weingarten mit Haus, welche zusammen 1000 Gulden wert sind, zu Mannlehen. Wenn Lorenz von Ostheim oder seine Nachkommen diese Güter verkaufen müssen, sollen sie andere Güter kaufen und diese zu Mannlehen bekommen.
Bischof Johann von Brunn schuldet Sintram von Buttlar genannt von Neuenberg (Sintram von Butler gnant von Neuenberg) 1400 Gulden für das verfallene Burggut und die verstorbene Pferde und weitere Schäden. Sintram von Buttlar bekommt daher jährlich die Abgaben von Randersacker (Randersacker) zu 100 Gulden auf Widerlösung.
Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hans Fuchs) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg für 2022 Gulden sein Burggut zu Wallburg. Er übergibt ihm die Güter mit Mund, Hand und Halm, wie es in Franken üblich ist.
Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (Sigmund Fuchs von Burgpraitbach) verkauft sein Burggut zu Schloss Raueneck (Schloss Raweneck) mit allen Innenausbauten, Anbauten und Zughörungen, einem Hof mit Scheune und dem dazugehörigen Gebiet und weitere Gülte, die er aufgrund einer Verpfändung als würzburgisches Lehen trägt, für 600 Gulden an Bischof Konrad von Thüngen und das Hochstift Würzburg.