Bischof Rudolf von Scherenberg gestattet es dem Dechant und Kapitel des Stifts Neumünster (Neuenmunster), den Zehnt zu Poppenbach (Bopenbach) zu kaufen und zu behalten.
Die Herren von Rosenberg zu Waldmannshofen (von Roesenberg zu Waltmannshofen) empfangen das Dorf Neubronn (Neubrun) vom Hochstift Würzburg zu Lehen. Sie dürfen ihre Schafe von Neubronn bis nach Klingen (Clinger) treiben.
Erpho von Neidhartshausen (Erpho von Neithartshausen), der im Hochstift Fulda (stifft Fulde) sitzt, stiftet mit den Gefällen und Nutzungsrechten des Schlosses Neidhartshausen (schloss Neithartshausen) ein Frauenkloster, welches er Maria, der Mutter Gottes und Johannes dem Täufer widmet. Man nennt das Koster Marienzell oder St. Johannis unter Fischberg (Fischberg) bei Witzelroda. Die Propstei wird durch einen Propst aus dem Domkapitel des Hochstifts Fulda verwaltet. Bischof Embricho weiht die Kirche und seinen Nachfolger, Bischof Reginhard von Abenberg. Dann bestätigt er das Kloster, wobei ihm und seinen Nachfolgern die bischöflichen Rechte vorbehalten werden.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet Herrn Friedrich von Hohenlohe (Fridrichen von Hohenlohe), dem Probst des Stifts St. Stephan (S Steffan) in Bamberg (Bamberg), und seinem Bruder Heinrich von Hohenlohe (Hainrichen) das Schloss Neuburg (Neuburg) zusammen mit einem Dorf für 2500 Pfund Haller auf Wiederlösung. Er genehmigt ihnen 100 Pfund Haller für Umbaumaßnahmen.
Bischof Otto von Wolfskeel ordnet mit der Bewilligung der Äbtissin und des Konvents des Klosters Zella (dis closter) an, dass von nun an ein Mitglied der Propstei alle Jahre zunächst im Kloster Zella und ferner im Hochstift Würzburg Rechnung über seine Verwaltung vorlegen soll.
Papst Nikolaus V. (Bapst Niclaus der funf[te]) gibt dem Stift Neumünster (Neumunster), auch St. Johannes Evangelist (S[ancten] Johannsen Euangelisten) genannt, eine Freiheit. Diese besagt, dass die Stiftsherren niemanden als Propst annehmen sollen oder dürfen, der kein Domherr des Domstifts zu Würzburg ist.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg dispensiert in den geschworenen und gefirmten Statuten des Stifts Neumünster (Neuenmuster).
Die Herren des Stifts Neumünster (Neuenmunster) haben eine Auseinandersetzung mit den Herren Voit von Rieneck zu Urspringen (Voiten von Vrspringen).
Als Bischof Konrad vonThüngen das Amt Neuburg (ambt Neuburg) und Markt Bibart (Markt Bibart) einnimmt, leisten ihm die Einwohner von Nenzenheim (Nentzenhaim) als Stiftsuntertanen Erbhuldigung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet dem Stift Neumünster (Neuenmunster) jährlich 50 Gulden auf das Kammergefälle für eine Hauptsumme von 1000 Gulden. Es besteht das Recht auf Wiederlösung.