Das Kloster Ebrach überträgt 14 Huben im Dorf Hofheim des Amtes Rothenstein (Hoffhaim ain dorf im ambt Rotenstain) mit Erlaubnis des Königs Konrad III. (konig Conrat der trite) und des Bischofs Siegfried von Truhendingen an das Domkapitel. Fries verweist auf weitere Unterlagen zu der Zeit, als das Dorf den Truchsessen gehörte, und über die Übereignung an das Stift Würzburg.
Der erste Abt vom Kloster Erbach und das Kloster haben 11 Huben in Hochhausen. Diese tauschen sie mit Erlaubnis des Königs Konrad III., der die Hube vor seinem Königtum an das Kloster gegeben hatte, an das Domkapitel zu Würzburg. Bischof Siegfried von Truhendingen stimmt dem Tausch zu und bestätigt diese.
Frau Kunigunde von Entsee (Kunigund von Antsehe) übereignet das Dorf Hopferstadt im Gau Ochsenfurt (Hopferstat ain dorf vf dem Ochsenfurter gai) an das Domkapitel Würzburg samt Leuten, Gütern und Nutzungen. Nach Ansicht von Lorenz Fries tauschte das Domkapitel die Leute und Güter mit dem Stift Neumünster.
Zu Informationen über Graf Heinrich von Hohenlohe, Domprobst zu Würzburg und den von ihm gestifteten Jahrestag verweist Fries auf hof in litera H contractuum.
Der Dekan und das Kapitel des Domstifts verpfänden ihr Amt zu Hochhausen dem Grafen von Wertheim (Grauen zu Werthaim) und lösen es für 30 Mark jährzliche Zinsen mit 220 Mark wieder aus. Zwei Jahre später stellen der Propst, der Dekan und das Kapitel den Brüdern Graf Poppo und Rudolf von Wertheim (Graue Bopen vnd Rudolfen von Werthaim gebruderen) eine neue Verpfändung über das Amt Hochhausen aus, welche mit 220 Mark Silber wieder ausgelöst werden kann. Den Kirchensatz zu Hochhausen behalten sie jedoch sich vor.
Die Herren von Hohenlohe streiten sich über das Schloss Neuenstein miteinander. Deshalb möchten sie den Streit endgültig von Bischof Gerhard von Schwarzburg entscheiden lassen.
Das Kloster ist später aus verschiedenen Ursachen von Himmelstadt zwischen Würzburg und Zell verschoben worden. Dieses Kloster Himmelpforten hat einen Hof zwischen Lautenbach und Zellingen (zellungen) gelegen. Darauf gebührt dem Stift Würzburg Legepfennig, Herbergsrecht, Dienst und Atzung. Dieser Hof wird zerstört und niedergebrannt. Deshalb befreien der Dechant und das Domkapitel als Inhaber des Amtes Karlburg den Hof für mehrere Jahre von diesen Belastungen.
Der Zehnt zu Hundsfeld (Hundsueld) gehört zum Schloss Thüngen und ist ein Lehen des Stifts Würzburg. Bischof Johann von Brunn übereignet Burkhard von Müdesheim (Burckart von Mutishaim) auf dessen Bitte die Hälfte dieses Zehnts, allerdings ohne die Zustimmung des Domkapitels.
Bischof Rudolf von Scherenberg, der Dekan und das Kapitel des Domstifts verpfänden Zinsen und anderes im Amt Homburg an der Wern.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Friedrich Zollner zu Gerbach (Fritz Zoller zu Gerbach) mit Bewilligung des Domkapitels das Schloss Hallburg bei Volkach (Volckach). Dazu gehören die Ringmauern, der Bauhof, die Scheunen, Äcker, Felder, Wiesen, Gärten und Gehölze sowie die Schäferei mit Stallungen und Schaftriebs-Rechten. Alle Rechte, Nutzungsrechte und Zubehörungen sind mit eingeschlossen. Der Preis beträgt 8000 Gulden, welche Kaspar Zollner (Casper Zollner) noch bis 1568 für seine dem Stift geliehenen 2200 Gulden innehaben sollte. Dieses geliehene Geld und die Quietantien gehen an das Stift über und Friedrich Zollner erhält das Schloss als Rittermannlehen.