Bischof Iring von Reinstein-Homburg verpfändet Heinrich Fuchs von Schwanberg, dem Vogt auf dem Schwanberg (Haintz Fuchs vogt uf dem Swanberg), die Güter des Stifts in Gerlachshausen (Gerlachshausen) und ihre Nutzung für insgesamt 240 Pfund Heller auf Widerlösung und gibt sie ihm zu Lehen. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich die Orte Rainfelt (hierbei könnte es sich um Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld oder Kleinrheinfeld handeln), Curnfelt, Ober- und Untereuerheim (Ewrhaim) und Speckfeld (Speckfelt).
Ein Hof in Gerolzhofen gehört ursprünglich dem Geschlecht der Lamprechten von Gerolzhofen (Lamprechte vnd Lemplin) und gehört zum Brotspeisamt des Herzogtums Frankens. Von den Lamprechten kommt es an die Familie der Zollner von Rottenstein (Zollere vom Rotenstain). Nach dem Tod Philipps Zollner von Rottenstein, der letzte seines Geschlechts, fällt der Hof dem Stift heim.
Während der Amtszeit von Bischof Albrecht von Hohenlohe hat das Geschlecht von Rebstock das Gericht über die Leute, die am Eiermarkt leben, inne. Kuno von Rebstock (Kun vom Rebstock) erhält das Gericht als Lehen. Die Nachtragshand fügt folgendes hinzu: das Schloss Rottenbauer (Rottenbaur schlos) und Frickenhausen (Frikenhausen).
Heinrich von Rebstock (Haintz vom Rebstock) erhält das Gericht auf dem Eiermarkt zur Hälfte als Lehen von Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Johann Ubelein (Hanns Ubelein) hatte das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach als Lehen des Bischofs inne. Als er aber stirbt, erheben sein Schwiegersohn Balthasar Zingel ( Baltassar Zingel sein aiden) und seine Tochter Margarethe Hildebrand (Margaretha Hiltbrantin sein dochter) Ansprüche an das Amt. Bischof Rudolf von Scherenberg kauft der Witwe von Johann Ubelein, Margarethe Schletz (Margarethen Schletzin des Ubeleins nachgelassen hausfrawen), das Amt ab und verspricht ihr, die Ansprüche von Balthasar Zingel und Margarethe Hildebrand abzuwehren.
Anton von Retzbach (Antoni von Retzbach) verkauft Oberdürrbach (sitz und weiler Oberen Durrbach), das er vom Stift Würzburg zu Lehen hatte, an Abt Georg und seine Nachfolger des Klosters St. Stephan mit Einwilligung des Bischofs Rudolf von Scherenberg. Im Gegenzug dazu erhält das Stift vom Kloster das Gericht über das Stadtviertel Sand mit allen Rechten, die dazugehören.
Die Pfarrei in Geroda (Gerrod oder Gerod unter Schilteck) wird aufgrund finanzieller Probleme eine zeitlang nach Elters (Elderen) verlegt. Valentin von Bibra (Valtin von Bibra) kann die Schwierigkeiten jedoch beheben und erhält deshalb den Kirchensatz von Bischof Lorenz von Bibra als Mannlehen.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht Wolfskel) trägt Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift Würzburg seine Eigengüter in Geroldshausen als Lehen auf. Diese Auftragung bestätigt er vier Jahre später erneut. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Ort Hattenhausen (Hattenhausen).
Bischof Konrad von Thüngen verleiht einige Güter in der Gegend um Meinignen an Christof Gerlitzhofer (Gerlitzhofer, Cristof). Diese Güter hatten zuvor Klaus Schilling (Claus Schillings ausflichtig) gehört, der diese verliert, weil er ein Flüchtiger ist. Nach dem Tod Bischof Konrads von Thüngen verleiht Bischof Konrad von Bibra die Güter an Christof Gerlitzhofer erblich.
Die Nutzungsrechte für einen Hof in Gerolzhofen gehören zum Mundschenkenamt. Durch den Tod Philipps Zollner von Rottenstein (Philip Zoller), letzter seines Geschlechts, fällt dem Stift der Hof heim.