Harthausen (Harthausen) ist ein Dorf in der Nähe von Igersheim (Igershaim) an der Tauber. Frau Adelheid von Hohenlohe (Adelhait von Hohenlohe) und ihr Sohn Ulrich (Vlrich) machen die Vogtei über dieses Dorf Bischof Manegold von Neuenburg und dem Stift Würzburg zum Lehen.
Ritter Winhart von Rohrbach (Wienhart von Rorbach) erhält von Bischof Otto von Wolfskeel einen Hof namens Hausen zum Lehen.
Konrad von Uffenheim (Contz von Vffenkhaim) erhält vom Stift Würzbug den Hof Hausen bei Helmstadt (Helbingstat) mit seinen Zubehörungen als Lehen.
Gottschalk, Hermann und Otto von Buchenau (Gotschalck vnd Herman vnd Ot von Buchenaw) geben Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift das Burggut zum Haug auf und empfangen es von ihm als Lehen.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) 2219 Gulden. Diese Schulden wachsen in kurzer Zeit so stark heran, dass er ihm schließlich 5500 Gulden schuldet. Dafür verschreibt ihm Bischof Johann von Brunn die Vogtei und Kellerei Haßfurt samt dem Amt mit allen Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen (nichts ausgenommen außer Buße betreffend Hals und Hand, Bede, Steuer, Öffnung, Mannlehen und geistliches Lehen) amtmannsweise. Weiprecht soll es so lange innehaben, bis er oder seine Erben die 5500 Gulden wieder vollständig erhalten haben.
gestrichener Eintrag: Konrad Beger (Contz Beger) legt fest, dass die Steinmühle zu Hardheim beiden Schlossern zu Lehen geht und dass beiden Inhabern Zins und Gült geleistet werden müssen. Ebenso soll es auch mit dem Mehl mahlen gehalten werden.
Das Stift besitzt auch einen eigenen freien Hof zu Haselbach. Bischof Lorenz von Bibra vererbt diesen seinem Zentgrafen zu Bischofsheim, Philipp Uberthür (Philip Uberthür), und dessen Erben für 3,5 Malter Hafer, 3,5 Malter Korn, einen Hammel, ein Ker und einen halben Gulden jährliche Bede mit gebührlichem Handeln, wenn er verkauft wurde, als Zinslehen und freit sie von allen anderen Abgaben.
Bischof Konrad von Thüngen macht dem Vogt Johann Königshofer (Hanns Kunigshofer) zwei Morgen Ellern am Berg Schleten, die sonst zur Unteren Burg Hardheim gehören, zum Zinslehen und stellt es ihm erblich zu. Allerdings muss er für jeden Morgen einen Zins von 40 Alten Pfennigen pro Jahr zahlen.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht Wolfskel) macht Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift Würzburg ein Gut zu Hattenhausen (Hattenhausen), das jährlich 2 Malter Korn Gült abwirft, zu Mannlehen. Wenige Jahhre später macht er es erneut zum Mannlehen.