Bischof Johann von Brunn verleiht dem Würzburger (wirtzburg) Bürger Johann Oheim ( Hansen ohein) und dessen Erben ein an das Heerengut grenzendes Stück Land von der Länge zweier Gärten als Zinslehen. Am Ende dieses Grundstücks steht das Haus von Johann Oheim. Er und seine Erben dürfen Mauern, Zäune, Türen, Stubenfenster und weitere Fenster errichten und einbauen. Dafür müssen sie am Martinstag ein Pfund Pfeffer an die Festung Marienberg (vnser Frawen berg) abgeben. In der Vereinbarung ist auch enthalten, dass die auf dem Gut Lebenden und deren Gesinde die Neuerungen am Haus nicht beschädigen sollen.
Der König von Böhmen, Georg von Podiebrand, schließt einen Vertrag zwischen Herzog Friedrich II. von Sachsen (Hertzog Friderichen), Kurfürst und Herzog Ernst von Sachsen (Churfursten Hertzog Ernsten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten von Sachsen) und dem Bischof von Würzburg, Johann von Grumbach. Darin heißt es, dass alle Kriege, Fehden und Feindschaften zwischen ihnen, ihren Helfern und den Helfershelfern am 21.12.1461 mit Sonnenaufgang beendet werden sollen. Auch alle Todschläge, Raube und Brände sollen unterlassen werden. Keine der Parteien soll bis zum 12.03.1462 Forderungen bezüglich unbezahlter Gelder, die auf Grund von Schatzung und Brandschatzung entstanden sind, stellen. Auch Gefangene sollen in der Zeit freigelasen werden. Die Lehen von Bürger und Bauern, die auf einem Gelübde oder einer Bürgschaft beruhen sollen bis zu dem vorher genanntem Datum bestehen bleiben. Desweiteren möchten der König und Kaiser die Parteien am 07.02.1462 vertragen.
Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt die Freiheit und Ordnung der Seiler. Da sein Hofmeister auf Grund seiner sonstigen Arbeiten die Aufsicht darüber nicht ausüben kann, ernennt der Bischof Oswald von Weiler (oswalten von weiler) als seinen Oberschultheiß des Hochstifts Würzburg (wirtzburg). Dieser und dessen Erben sollen die Richter und Sprecher der Brunderschaft der Seiler sein. Sie bekommen das Amt als Mannlehen verliehen.
So werden die Lehensmänner der Ritterschaft, welche trotz Mahnung den Rittertag besuchen, daran erinnert, dass sie sich keiner Handlung oder Ratschlag verpflichten, welche die Lehensherren gegen ihren Willen beschlossen haben. Johann Ernst und Johann Friedrich von Sachsen bitten darum, dass die Empfänger die Forderungen zur Unterstützung besiegeln, so wie sie es selbst getan haben.
6) Die weltlichen Fürsten würden Fremde eher an ihrem Hof anstellen und ihnen Ämtern übertragen, als Lehensmännern und Einwohnern des Frankelandes. Töchter werden in Frauenzimmer angestellt, obwohl es sich nicht mehr gehört. Trotzdem bekommen sie von den Fränkischen Fürsten die Burgschaft.
4) Die Fränkischen Fürsten sollen keine beschwerlichen Neuerungen bezüglich der ritterlichen Mannlehen auferlegen. Einige Fürsten gestatten den Weiterverkauf oder die Weitergabe neuer Lehen an andere Grafen oder Herren der Ritterschaft nicht. Zudem erkennen viele Fürsten den Ehefrauen, Töchtern und Schwestern der Grafen, Herren und der Ritterschaft ihre Verweisung und Steuer, die sie auf ihre Lehen bekommen nicht an. Die Anerkennung ist viel mehr von Ausnahmen abhängig. So wird die Steuer allein auf den Ertrag der Ehefrauen und nicht auf eine Hauptsumme oder das Erbe erhoben. Die Fürsten weigern sich Schlösser, Dörfer, Leute oder Güter der Ritterschaft zu kaufen und kaufen diese lieber vom Adel, was wiederum den Rittergeschlechtern zum Nachteil wird. Zudem weigern sie sich einem Vormund Lehen zu vergeben. Daraufhin streiten sich die Fürsten mit der Obrigkeit, da sie der Meinung sind, sie sind keinem Lehen schuldig und werden dann vom Lehensherren zu einem Vormund verordnet. Die Fürsten gestehen keinem anderen etwas ein sondern nur dem Landgericht zu Franken. Deshalb gesteht die Ritterschaft, dass sie keine Einwohner der fürstlichen Landen sind und legitimieren dies durch die Befreiung der Kaiserlichen Majestät zu freien Franken. Einige Vormünder sollen ihren Pflegekindern Lehen verleihen, allerdings wird ihnen kein Geleit gewährt, da dies nicht nötig sei. Viele Fürsten wollen den Vormündern nichts leihen. Es wird lediglich eine Verwirrung der Lehen vor Gericht gebracht unter dem Schein rechtlichen Handelns. Egal ob die Unmündigen vom Adel nicht zeitnah oder gar nicht bevormundet werden, die Adeligen glaubhafte Argumente vorbringen und die Angelegenheit vor einem unparteiischen Gericht abgehalten wird, gerät die Ritterschaft trotzdem in hohe Kosten und Schaden. Wenn ihnen die Lehen verliehen werden oder jene verdienen, so werden diese nicht mit einbezogen.
Die Ritterschaft bewilligt eine Steuer. Alle Untertanen des Hochstift Würzburgs, sowohl geistlich, als auch weltlich, die Lehen des Stifts innehaben, sollen einen bestimmten Betrag für ihre Häuser bezahlen. Für Behausungen, die 200 Gulden oder mehr wert sind sollen sie einen Gulden, für Häuser mit einem Wert von 100 Gulden einen halben Gulden und für Behausungen, die unter 100 Gulden wert sind, soll der zugehörige Ort einen Gulden für diese auslegen und bezahlen. Das Geld soll in acht, spätestens 14 Tagen eingetrieben und den Vorgesetzten in Würzburg (wirtzburg) übergeben werden. Mit diesem Geld soll unter anderem das Kriegsvolk bezahlt werden.
Ein Ungeld auf fünf Jahre, wird von dem Hochstift Würzburg, deren Prälaten, Geistlichkeit und den Landständen bewilligt. In den folgenden fünf Jahren sollen alle Wirte und Gastgeber des Hochstifts, die Wein ausschenken, für jede Maß einen neuen Pfenning als Ungeld bezahlen. Sollte jedoch ein Wirt oder Gastgeber eine oder mehrer Schenkstätten führen, die er von jemandem anderen, als dem Hochstift als Lehen erhalten hat, so will das Stift den Lehensherren um Einverständnis für die Zahlung des Ungelds bitten. Zwei Drittel des Ungelds gehen an das Hochstift, das restliche Drittel steht der Ritterschaft zu. Das Ungeld wird vierteljährlich eingesammelt. Der Rat der Abgeordneten aus der Ritterschaft entscheidet, wofür die Steuer genutzt wird.
Das Hochstift bittet um Einsehen, in welcher schweren Lage es sich befindet und um Anerkennung der Bemühungen des Erhalts ihres Landes und Leute. Aufgrund dessen bitten sie als Hilfe um ein Anlehen. Ebenso hat das Stift diese Bitte auch an die Gesandten der Ritterschaft weitergegeben. Sie fragen die Person zudem, ob sie noch Weitere kennen, die dem Stift Geld leihen können. Im Gegenzug würde das Hochstift das Geld mit einem guten Zinssatz zurückzahlen und für ein friedliches Leben sorgen. Sie würden dem Stift einen großen Gefallen tun, wenn sie dies tun würden. Wie viel letztendlich verliehen wurde ist in der Kammer aufgezeichnet. Fries schreibt, es handele sich um 50.000 Gulden.
In Würzburg (wirtzburg) wird ein Pädagogium und eine Schule erbaut. Darüber wird die Ritterschaft durch Bischof Friedrich von Wirsberg informiert. Er schickt seinen Gruß. Der Empfänger des Schreibens, Angehörige des Hochstift Würzburgs, dem Stift angehörige Lehensleute und die Ritterschaft haben das Stift gebeten, dass ein Pädagogium und eine Schule im Hochstift Würzburg erbaut werden. Die Gründe dafür sind vielzählig. Jedoch ist das Stift gerade mit anderen Ausgaben ausgelastet, so dass es die Kosten für das Pädagogium weder selbst übernehmen kannn noch will. Dennoch möchte es die Förderung des gemeinen Nutzen und der Jugendlichen nicht unterlassen.