König Karl verleiht Bischof Arn von Würzburg für sein Seelenheil und das seiner Eltern neun Hube bei Schwabhausen (Schwabenhasuen) mitsamt den Zu- und Eingehörungen, den Leuten und Gütern.
Bischof Johann von Brunn leiht dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun das Schloss Lichtenberg (Lichtenberg), das Schloss und die Stadt bei Bad Salzungen (Saltzungen) mit deren Zugehörungen, sowie 3000 Gulden. Bischof Johann benötigt deshalb Geld, woraufhin Graf Georg I. von Hennenberg (Jorg von Hennenberg) ihm 3000 Gulden leiht. Im Gegenzug überträgt er dem Grafen die Schlösser und die Stadt, die er dem Erzbischof verliehen hat. Diese Schuldverschreibung gilt so lange, bis einer der Bischöfe diese ablöst. Wenn sie abgelöt wird, behält Bischof Johann jedoch weiterhin das Öffnungsrecht für die Schlösser. Im Fall, dass eines der Schlösser sich nicht mehr im Besitz des Erzbischofs von Mainz befinden sollte, muss Bischof Johann für den Verlust aufkommen und 3000 Gulden innerhalb von zwei Monaten zahlen. Wenn Würzburg und die von Henneberg sich im Krieg miteinander befinden sollten, sollen sich die in dem Schloss Lichtenberg sowie in dem Schloss, Stadt und Amt Bad Salzungen ansässigen Untertanen nicht einmischen. Falls Bischof Johann versterben sollte, sollen Graf Georg und seine Erben sich an den Mainer Erzbischof wenden und diesem unterstellt sein.
Die Grafen haben dem Bischof keinen Grund gegeben und wollen auch keinen geben. Doch was sich durch den Vertrag mit der Empörung der Bauern zugetragen hat, soll zusammen mit dem Bischof Konrad von Thüngen vor dem Kammergericht ausgetragen werden. Der Bischof erlaubt der Ritterschaft einen Rittertag anzusetzen. Bezüglich der Abrechnung der dritten Anlage ist sich der Bischof nicht sicher, ob die Untertanen diese Abgabe schon leisten können. Da sie aber darüber verständigt wurden, wird sie zum dafür günstigsten Tag angesetzt und nach der vierten Anlage gehandelt. Auch möchte sich der Bischof beim Klerus dafür einsetzen, die Hessische Anlage auszuhandeln, sodass sie nicht von den Untertanen gezahlt werden muss.
8) Die Ritterschaft und ihre Untertanen werden mit dem Hals- und Zentgericht beschwert. Auch in Angelegenheiten, welche nicht an das Hals- oder Zentgericht gehören, werden sie zu ihrem Nachteil dort behandelt.
Folglich soll der Antrag der Ritterschaft auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) verhandelt werden. 1) Es sollen die beschwerlichen Neuerungen von den Fränkischen Fürsten und anderen Nachbarländern besprochen werden. Zudem sollen die Schäden, welche im Bauernkrieg entstanden sind, kein Hindernis für die Ritterschaft darstellen, ihre Beschwerden gegen die Fürsten und Herren vorzutragen. Auch sollen die Fürsten davon abgehalten werden, die Ritterschaft um ihrer Freiheiten zu berauben und sich ihnen zu eigen zu machen. Ein weiteres Anliegen ist die Ablehnung der Teilnahme der Ritterschaft an einem Kreistag, durch den Würzburger Bischof und jene dort abstimmen zu lassen. Dem Bischof wird vorgeworfen, dass er Ungelder, Schatzungen und Steuern nicht aus ehrlichen Gründen erhebt, sondern aus Gründen, die ihm einen Vorteil bringen. Sollten Ungelder, Schatzungen und Steuern nicht aus ehrlichen Gründen erhoben werden, müssen diese nicht bewilligt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erlaubt dem Pulvermacher Georg Burkhäuser (Jorgen Burkheusern), auf Widerruf, Salpeter im Hochstift Würzburg zu suchen, sieden und herzustellen. Jedoch dürfen dabei das Hochstift und dessen Untertanen keinen Schaden erfahren. Die Stellen, an denen er gegraben hat, muss er eigenständig wieder schließen und reinigen. Zudem hat er das Salpeter jederzeit dem Bischof zum Kauf anzubieten und zuverkaufen.
Die Ritterschaft fordert, dass der Bischof vor seiner Abreise mit seinem Rat die notwendigen Angelegenheiten bespricht und eine Person bestimmt, die die Ritterschaft und die Untertanen darüber informiert. Die Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass es während der Abwesenheit des Bischofs zu keinen Uneinigkeiten kommt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hansen Sipten und dessen Ehefrau Katharina (Catharinen) das Haus des ausflüchtigen Hansen Zentgraffen widtauffers bei Saal an der Saale (Sal) . Zu dem Haus gehören 20 Äcker mit je einem Feld und 12 Äcker Wiese. Der Preis dafür sind 250 Gulden. Zudem müssen sie und ihre Nachkommen sich dazu verpflichten, dem Hochstift Würzburg jährlich dreieinhalb Gulden zur Bede als Zins zu zahlen. Dazu kommen zudem ein Viertel Korn, zweieinhalb Metzen, ein Viertel Hafer und 15 Münzen neuer Pfenning als Zinsen auf den Martinstag. Dies sollen sie an das Amt Wildberg (Wildberg) abgeben und zahlen, auch, wenn das Haus verkauft oder zu Lehen empfangen wird und Handlohn davon abfällt. Dies gilt auch für die Bauern und andere Untertanen, die Behausungen bei Saal besitzen.
Die Ritterschaft bewilligt eine Steuer. Alle Untertanen des Hochstift Würzburgs, sowohl geistlich, als auch weltlich, die Lehen des Stifts innehaben, sollen einen bestimmten Betrag für ihre Häuser bezahlen. Für Behausungen, die 200 Gulden oder mehr wert sind sollen sie einen Gulden, für Häuser mit einem Wert von 100 Gulden einen halben Gulden und für Behausungen, die unter 100 Gulden wert sind, soll der zugehörige Ort einen Gulden für diese auslegen und bezahlen. Das Geld soll in acht, spätestens 14 Tagen eingetrieben und den Vorgesetzten in Würzburg (wirtzburg) übergeben werden. Mit diesem Geld soll unter anderem das Kriegsvolk bezahlt werden.